„Die Wut, die in mir steckt, kann ich gar nicht beschreiben.“
Simone Hellmann, Geschäftsfrau von der Bahnhofstraße, ist aufgewühlt, zornig, ratlos. Ihre Ladennachbarin Nadine Benkenstein sagt deutlich, pointiert, laut: „Das geht nicht! Man kann nicht hier reingehen und uns den Laden ausräumen!“
Genau das geschieht aber.
Seit einigen Monaten häufen sich in der Unnaer City offenbar systematisch organisierte Ladendiebstähle, die weit über einzelne geklaute Kleidungsstücke hinausgehen.
Vom „Körbchen“ auf der Massener Straße bis hinunter zu Peek & Cloppenburg am Rathausplatz / Bahnhofstraße wurden bereits vielzählige kleinere wie größere Läden zum Ziel dieser Diebeszüge. Einige trifft es immer wieder, wie zum Bespiel Simone Hellmanns auffälligen Kleidungs- und Dekoladen „No17 fashion deco living“ auf der Bahnhofstraße 17.
Erzählt die engagierte Geschäftsfrau von der Klau-Serien der vergangenen Wochen und Monate, kann sie nur mit Mühe ihre Beherrschung bewahren. „Das ist unser Geld, was hier hängt!“ Sie zeigt auf die Ständer in ihrem Geschäft mit meist hochwertigen, entsprechend teuren Kleidungsstücken.
Deren Wert kennen offenbar auch die Kriminellen, die den gut 200 qm großen weitläufigen Laden mit einer Dreistheit heimsuchen, die ihresgleichen sucht, erzählt Simone Hellmann.
„Man wird um Beratung gefragt, es wird abgelenkt, die Waren werden fotografiert – immer die teuren Waren – , und wenn man das nächste Mal hinsieht, sind die Sachen weg. Neulich sechs Pullover auf einmal, teure Pullover.“
In ihrem Geschäft sind ausschließlich Herrenkleidung und -schuhe im Visier der Täter, die ihrer Beobachtung zufolge immer zu mehreren kommen, es sind immer Männer, meist südländisch aussehend, „oft junge Burschen, alle mit Handy, viele mit Kopfhörern. Viele probieren Kleidung auch erst an, kommen später wieder – Rucksack, Sporttasche dabei, rein und weg.“
Dass wieder Ware fehlt, immer wieder, fällt oft erst später auf. „Und dann erinnert man sich an die seltsamen Männer vorher im Geschäft… aber wir können ja nicht ständig jeden, der hier in den Laden kommt und uns seltsam vorkommt, bewachen. Ich kann mich teilweise gar nicht mehr auf die Beratung meiner Kunden konzentrieren“, sagt Simone Hellmann unglücklich und ratlos, denn sie weiß langsam wirklich nicht mehr weiter.
„Am verkaufsoffenen Sonntag wurden uns teure Schuhe direkt aus dem Karton geklaut.“ Im Schuh house nebenan, weiß sie von dem Betreiber, wurden sogar neue Schuhe gestohlen und alte, getragene dafür ins Schaufenster gestellt.
Simone Hellmanns Schilderungen kann Nadine Benkemeier von der benachbarten „Kofferecke“ rundweg bestätigen. Es sei schon heftig, meint sie, was momentan passiert.
„Die kommen rein, machen ein Foto, und wenn man nicht ganz scharf hinguckt und aufpasst, ist anschließend wieder was geklaut.“ Dies geschieht so geschickt, dass nur in Ausnahmefällen mal Täter erwischt werden: „Bei Engbers haben zwei Männer den Tisch mit Kleidung abgeräumt, sind mit den Sachen nach draußen gelaufen – und eine Kundin hat geistesgenwärtig ihren Hund hinterhergejagt“, erzählt Simone Hellmann, jetzt mal zur Abwechslung vergnügt, denn die Täter ließen auf der überstürzten Flucht Hals über Kopf ihre Beute fallen und rannten weg, so schnell sie konnten.
Gefasst wurden sie nicht. Das ist das Problem, weiß auch Dennis Bernhöft vom „Körbchen“ auf der Massener Straße aus ebenfalls leidlicher eigener Erfahrung.
Die Überwachungskamera nahm die gesamte Tat auf, Dennis Bernhöft – der selbst zur Tatzeit nicht im Geschäft war – weiß daher, dass es ein deutscher und ein südländischer Mann waren, die offenbar als Team in Aktion traten. Und offenbar nicht nur in seinem Geschäft zulangten – dies erfuhr der Geschäftsmann aufgrund zahlreicher Rückmeldungen am folgenden Samstag nach der Veröffentlichung seines Falls.
- Bernhöft zog am Freitagabend unter den Kommentaren auf unserer Rundblick-Facebookseite ein bitteres Fazit:
„Ich kann der Statistik nicht zustimmen und diese stimmt vorne und hinten nicht! Viele machen keine Anzeige mehr, da es nichts bringt, und da braucht sich auch keiner eine Statistik schön reden! Ich gehe hin, mache die Anzeige, schaue Bilder an und kriege ein Schreiben, dass es eingestellt wurde. Viele Händler machen daher nichts mehr, es sei denn, der Schaden ist höher, damit man dem Finanzamt was vorlegen kann. Alles andere ist Zeitverschwendung ohne Ende.
Ich mache der Polizei keine Vorwürfe, sondern Tante Merkel. Die letzte Anzeige habe ich sogar abgebrochen, da in der Wache keiner was wusste. Und aus Langeweile renne ich da nicht mehr hin. Ich warte ja noch immer darauf, dass ich wegen dem Kassendieb einen Termin bekomme, und das Ganze ist jetzt 2 Wochen her! Wer soll sich Gesichter so lange merken?????? Ein Zeuge hat angerufen und wurde abgewiesen, da man von nichts wusste. ich habe danach noch einmal angerufen und wenigstens nach dem Aktenzeichen gefragt, damit der Zeuge nicht abspringt.
Mir steht es bis zum Hals und wenn ich noch einen erwische, kann der sich ganz warm anziehen. Normal sollten wir selbst die Bilder auf Facebook online stellen. Jedoch darf man das nicht, da man sonst eine Anzeige bekommt, und unser Land gibt dem auch noch Recht.
Wir Händler können nichts dagegen tun. Die Versicherung zahlt das nicht, denn es gibt dafür keine Versicherung! Hinterherlaufen darfst du nicht, da deine Versicherung nach der Türschwelle aufhört. Die Leute wissen das und nutzen es aus.“
Ausnahmen von der „mehrere junge Männer“-Regel gibt es durchaus auch. Petra Große, Inhaberin der Second Hand Boutique bommbino in Massen, musste am Nachmittag des 4. Oktober zusehen, wie gleich neun südländisch aussehende Männer, Frauen und Kinder ihre Boutique buchstäblich ausräumten: Nicht weniger als 18 Kleidungsstücke wurden gestohlen.
Größere Unternehmen reagieren schon seit Längerem mit eigenen Sicherheitsdiensten, so auch Peek & Cloppenburg an der Bahnhofstraße. Dort macht man die Erfahrung, dass auch die Diebstahlsicherung der Waren diese spezialisierten Kriminellen gänzlich nicht beeindruckt: Sie finden raffiniert ihre Wege, die Sicherheitssysteme zu umgehen. Wie auch der Dieb im „Körbchen“ trickreich die Lichtschranke überwand und deswegen niemand anhand der Türglocke bemerkte, dass da jemand in den Laden gekommen war.
Eigene Sicherheitsdienste – Ladendetektive – können sich Große leisten, können sich Ketten leisten. „Aber was ist mit uns kleineren Einzelhändlern?“ Das fragt Simone Hellmann stellvertretend für viele derzeitige Betroffene. „Man will sich etwas aufbauen, man steckt unenendlich viel Zeit, Liebe und Arbeit in sein Geschäft und muss dann zusehen, wie die Ware weggeklaut wird…“
Ihr Appell lautet erst einmal: „Alle Geschäftsleute und alle ehrlichen Kunden müssen gemeinsam Acht geben, wir müssen gegenseitig mehr auf uns aufpassen.“ Denn die Möglichkeiten für die Unnaer Polizei sind begrenzt.
Was sagt die Unnaer Polizei?
Einige Fragen an die Kreispolizeibehörde Unna, die Sprecherin Ute Hellmann wie folgt beantwortete:
1. Sind der Kreispolizei diese gehäuften Fälle bekannt?
Die exemplarisch von Ihnen aufgeführten Einzelfälle sind dem zuständigen Kriminalkommissariat natürlich bekannt. Die Strafanzeigen werden dort bearbeitet.
Eine massive Steigerung von Ladendiebstählen lässt sich an den erstatteten Strafanzeigen allerdings nicht ablesen.
Die Kollegin unserer Kriminalstatistik hat die Anzahl der angezeigten Ladendiebstähle für den Zeitraum Januar – September 2018 im Vergleich zum Vorjahr für den Bereich der KPB Unna ausgewertet. Die Anzahl der angezeigten Ladendiebstähle sieht aufgeteilt nach Kommunen für den o.g. Zeitraum folgendermaßen aus:
IGVP Zahlen |
||||
Jan. – Sep. 2017 |
Jan. – Sep. 2018 |
Veränderung |
Veränderung in % |
|
LR Unna |
687 |
645 |
-42 |
-6,11 |
Bergkamen |
154 |
145 |
-9 |
-5,84 |
Bönen |
25 |
21 |
-4 |
-16,00 |
Fröndenberg |
21 |
17 |
-4 |
-19,05 |
Holzwickede |
16 |
15 |
-1 |
-6,25 |
Kamen |
119 |
110 |
-9 |
-7,56 |
Schwerte |
98 |
71 |
-27 |
-27,55 |
Selm |
29 |
14 |
-15 |
-51,72 |
Unna |
178 |
193 |
15 |
8,43 |
Werne |
47 |
59 |
12 |
25,53 |
Sie sehen, dass die Anzahl der erstatteten Anzeigen wegen Ladendiebstahls in Unna im Vergleich zur Zeitraum des Vorjahres um 8 % (15 Fälle) gestiegen ist. Von einer massiven Steigerung kann man also nicht sprechen. Auffällig sind da eher Schwerte (Rückgang um 27,55%), Selm (Rückgang um 51,72%) und Werne (Steigerung um 25,53%).
In unserem gesamten Zuständigkeitsbereich ist die Anzahl der angezeigten Ladendiebstähle um 6,11% gefallen.
Nimmt die Polizei die Einkaufszone näher in ihre Bestreifungen auf?
Wir haben Rücksprache mit allen Polizeiwachen und Bezirksdiensten in unserem Zuständigkeitsbereich genommen.
Übereinstimmend haben wir von allen die Rückmeldung erhalten, dass die Fußgängerzonen im Rahmen der Streife durch die Wachdienstkräfte und die Bezirksdienstkräfte bestreift werden. Speziell an Markttagen sind wir auch mit zivilen Kräften unterwegs, um insbesondere Taschendiebstähle zu verhindern.
Unsere Bezirksbeamten haben darüber hinaus auch unmittelbaren Kontakt zu den Geschäftsleuten.
2. Kann die Polizei etwas zu den Tatverdächtigen sagen?
Hinsichtlich der exemplarisch aufgezählten Sachverhalte sind die Ermittlungen gegenwärtig noch anhängig, so dass in diesen Fällen noch keine Aussagen gemacht werden können. Grundsätzlich sind die Erkenntnisse unserer Direktion Kriminalität jedoch, dass Nicht-Deutsche-Tatverdächtige gegenüber ihrem Bevölkerungsanteil bei Diebstahlsdelikten überrepräsentiert sind.
Zu bedenken ist jedoch, dass ein Großteil der Ladendiebstähle unbemerkt bleibt. Es ist nicht auszuschließen, dass das Entdeckungsrisiko für manche Menschen aufgrund ihres Erscheinungsbildes größer ist als für andere.
Eine besondere Häufung in Bezug auf Zuwanderer ist in Unna derzeit nicht erkennbar.
3. Sind solche gehäuften Diebstähle auch aus anderen Städten im Kreis bekannt?
Grundsätzlich finden Ladendiebstahle und auch sonstige Diebstähle zum Nachteil von Geschäften in allen Städten und Gemeinden statt.
Im Kreisgebiet ist ein leichter Abfall der Fallzahlen zu verzeichnen.
4. Einige Geschäftsinhaber kritisieren, dass die Polizei nicht mit Initiativmeldungen auf diese Diebe aufmerksam macht bzw. vor ihnen warnt. Ihre Position dazu?
Die grundsätzlich in allen Kommunen und Städten zu beobachtenden Ladendiebstähle und Diebstahl zum Nachteil von Warenhäusern pp. spiegelt sich in den landesweiten Maßnahmen der Prävention wieder. Auf die Inhalte sei nachfolgend unter Nr. 5 hingewiesen.
Die Polizei erlangt regelmäßig erst durch den Aufgriff des Täters von einem Ladendiebstahl und trifft dann Maßnahmen gegen sie oder ihn.
Eine unmittelbar nach Entlassung stattfindende erneute Tatbegehung ist in der Regel nicht zu beobachten.
5. Was raten Sie den Geschäftsleuten? Wie können sie bestmöglich Prävention betreiben?
Bei den nachfolgenden Ausführungen handelt es sich um Sicherheitsempfehlungen des Krimimalkommissariats Kriminalprävention und Opferschutz mit Sitz in Kamen:
Den besten Schutz vor Ladendieben bietet qualifiziertes Verkaufspersonal. Mitarbeiter, die auch in Kaufhäusern und Selbstbedienungsläden erkennbar präsent und aufmerksam sind sowie im Umgang mit Ladendieben ausgebildet sind, haben sich als wirksamste „Waffe“ gegen Langfinger erwiesen. Alle übrigen Maßnahmen des Einzelhandels, die die Verhütung von Ladendiebstahl bezwecken, haben in erster Linie abschreckenden Charakter.
1. Schutz vor Ladendiebstahl durch bauliche Maßnahmen:
durch bauliche Maßnahmen dem Ladendieb das Gefühl ständiger Beobachtung geben- etwa durch helle, gut ausgeleuchtete Verkaufsräume möglichst ohne unübersichtliche Ecken, Winkel oder Pfeiler. Darauf achten, dass Regale trotz ihrer Höhe einen gewissen Überblick erlauben.
Kassen in Kaufhäusern bzw. das Filialleiterbüro in Selbstbedienungsläden sollten leicht erhöht platziert, die Fenster zum Verkaufsraum verspiegelt sein.
2. Schutz vor Ladendiebstahl durch organisatorische Maßnahmen:
Bei besonders diebstahlsgefährdeten Artikeln sollte das Selbstbedienungssystem ganz oder teilweise aufgegeben und solche Artikel nur an der Kasse ausgelegt oder ausschließlich mit Bedienung angeboten werden. Es sollte sichergestellt sein, dass in den Selbstbedienungsbereichen, wo möglich, lediglich Hüllen (z.B. Musik CDs) ausgelegt sind.
Wo noch selbstklebende Etiketten zur Preisauszeichnung verwendet werden, sollten diese
• eine eindeutige Betriebskennzeichnung (Firma u. Anschrift o. Mitgliedsnummer im Hauptverband des Einzelhandels) tragen, damit ein Dieb keinen anderweitigen Erwerb behaupten und die Polizei sichergestelltes Diebesgut zuordnen kann.
• vorgestanzt sein, damit sie beim Ablöseversuch zerreißen oder zerfallen
• fest auf wesentliche Teile eines Artikels- nicht jedoch auf austauschbare Verschlüsse, Deckel oder Anhänger- aufgeklebt werden
• bei wertvollen Artikeln mehrfach an verborgenen Stellen angebracht sein
In besonders diebstahlsbetroffenen Geschäftslagen hat sich der Einsatz von stationärer oder mobiler gewerblicher Sicherheitskräfte bewährt. Es sollte darüber hinaus vom Solidaritätsprinzip von weiteren Geschädigten profitiert werden, indem sich die Geschäftsleute über ein internes Warnsystem zusammen schließen. So besteht die Möglichkeit, sich untereinander per Telefon oder Telefax etc. nach dem Schneeballprinzip vor erkannten Ladendiebstählen, Trickdieben und Scheckbetrügern zu warnen.
3. Schutz vor Ladendiebstählen durch technische Maßnahmen:
Sicherungstechnik kann die Aufmerksamkeit des Personals immer nur ergänzen, aber niemals ersetzen, zumal selbst eine aufwendige technische Aufrüstung professionelle Ladendiebe kaum abschreckt.
Spiegel in unübersichtlichen Ecken und Winkeln können diebische Kunden verunsichern – tatsächlich aber achtet kaum ein Mitarbeiter darauf, zumal konvexe Spiegel das Beobachtungsfeld vergrößern und dabei das Spiegelbild wesentlich verkleinern. Eingestaubte, verstellte oder mit Waren zugebaute Spiegel machen dem unredlichen Kunden die Funktionslosigkeit solcher Überwachung deutlich. Im Bereich der Selbstbedienungskasse sind Spiegel sinnvoll, da sie den Blick in und unter den Einkaufswagen gestatten.
Videoüberwachung hingegen ist nur mit erheblichen Personalaufwand sinnvoll zu betreiben und zu dem teuer. Solche Systeme müssen offen und verdeckt angebrachte Kameras sowie Beobachtungs- u. Bildaufzeichnungszentrale umfassen. Kameraattrappen sind bei professionellen Dieben bekannt und nur in Verbindung mit einem funktionierenden getarnten Videosystem sinnvoll.
Verschiedene elektronische Artikelsicherung lösen beim Stehlen einer Ware einen Alarm aus (z.B. Kabelüberwachung, Sicherheitsetiketten o. –anhänger). Auch diese sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wie beispielsweise hochwertigem Warenangebot, übersichtlicher Kundenfrequenz, kanalisiertem Kundenstrom und vor allem eingreifbereitem Personal einzusetzen. Erfahrungsgemäß erfolgt nur mäßiger Einsatz des Verkaufspersonals, wenn die elektronische Artikelsicherung beim Verlassen des Geschäfts den Alarm auslöst.
4. Ergänzende Informationen (Quelle: IHK Erfurt):
Ladengestaltung
• Der gesamte Laden sollte übersichtlich und einsehbar sein.
• Vermeiden Sie Nischen und Ecken. Verzichten Sie auf Raumteiler und Säulen soweit wie möglich.
• Spiegel können dabei helfen, den Laden besser einzusehen.
• Erhöhen Sie die Kassenzone und Ihr Büro und ordnen gefährdete Ware in Kassennähe an, um sie immer gut im Blick zu haben.
• Regale sollten nicht höher als 1,70 m sein.
• Stellen Sie Ihre Waren nicht in „Wühltischen“ aus.
• Hochwertige Waren gehören in eine Vitrine.
• Stellen Sie diebstahlgefährdete Artikel ausschließlich an der Kasse oder sonst nur die Hüllenaus (z. B. CDs, Parfüm).
• Schaffen Sie lediglich einen Kundenkundenausgang, deren Überwachung stets durch eine bestimmte Person erfolgt.
• Mit einer effektiven Ausleuchtung des Ladens schaffen Sie Transparenz und der Dieb fühlt sich nicht unbeobachtet.
• Installieren Sie deutlich sichtbare Kameras – auch wenn es sich hierbei nur um Attrappen handelt. Wer als Einzelhändler sein öffentlich zugängiges Ladenlokal überwachen möchte (Videoüberwachung), muss § 6b des BDSG beachten. (Hinweise siehe Merkblatt „Videoüberwachung im Einzelhandel“)
• Trennen Sie Warenanliefer- und Warenlagerungszone, um Diebstahl durch Lieferanten zu vermeiden.
Sicherheit im Handel durch Videoüberwachung
Das Merkblatt „Videoüberwachung im Einzelhandel“ erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es soll Ihnen bei der Auseinandersetzung mit der Thematik behilflich sein. Die Ausführungen beziehen sich nicht auf die Zulässigkeit der Videoüberwachung von Angestellten.
Wer als Einzelhändler sein öffentlich zugängliches Ladenlokal mit optisch-elektronischen Geräten überwachen möchte ((Videoüberwachung) muss § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten. Unter den Begriff Videoüberwachung fällt in diesem Zusammenhang sowohl die Videobeobachtung, bei der Bilder auf einen Monitor übertragen werden als auch die Videoaufzeichnung, bei der die Aufnahmen gespeichert werden.
Zulässig ist die Videoüberwachung von einem Ladenlokal zur Wahrung des Hausrechts oder zu Wahrung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke. Hierunter fällt grundsätzlich auch die Videoüberwachung, die gegen Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus eingesetzt wird. Voraussetzung für die Gefahrenabwehr mittels Videoüberwachung ist der Nachweis einer konkreten Gefahrenlage. Diese kann sich aus Vorfällen aus der Vergangenheit oder aus der Art der angebotenen Ware ergeben (Bsp. Juweliere). Als besonders gefährdet gelten in diesem Zusammenhang auch Tankstellen. Diesen festgelegten Zweck muss der Händler nachvollziehbar dokumentieren. Weiterhin ist zu prüfen, ob der Zweck (Sicherheit im Ladenlokal) nicht durch „mildere Mittel“, die weniger in die Rechte der Betroffenen eingreifen, erreicht werden kann (Bsp. Einsatz von Wachpersonal).
Auch wenn die Videoüberwachung nach den oben dargelegten Grundsätzen zulässig ist, muss vor dem ersten Einsatz der Überwachungstechnik geprüft werden, ob schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht entgegenstehen. Das bedeutet, dass das Interesse des Einzelhändlers (Schutz vor Diebstahl) mit dem Interesse der Betroffenen (Persönlichkeitsrecht der Kunden) abgewogen werden muss. Diese Abwägung kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls getroffen werden.