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Sep 19

Vor Gericht: Moslem ejakuliert „sündiger Lesbe“ im Schlaf ins Gesicht

Symbolbild dpa

Pforzheim. Der Fall ist schlüpfrig bis abstoßend, voller Widersprüche und bedarf einer Fortsetzung (am 7. Oktober): Anfang Mai vergangenen Jahres lernten sich eine lesbische Frau und ein heterosexueller Mann über Facebook kennen und verabredeten sich zu einem gemeinsamen Treffen. Um das Kennenlernen in einer ungestörten Atmosphäre zu gestalten, zog man sich in ein Hotelzimmer zurück.

Dort wurde nicht nur Alkohol Wodka, sondern auch Marihuana konsumiert, die Frau sei daraufhin eingeschlafen. Als sie wieder erwachte, stand der Mann mit heruntergelassenen Hosen vor ihr und ejakulierte ihr ins Gesicht. Es kam zum Streit, wobei der vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Oliver Weik Angeklagte sein Opfer im Hotelzimmer mehr oder weniger gefangen gehalten haben soll.

Während der 39-jährige mutmaßliche Täter behauptete, alles sei nicht nur im gegenseitigen Einvernehmen abgelaufen, sondern habe auch den Ansatz einer längerfristigen Beziehung gehabt, stellte das mutmaßliche Opfer den Sachverhalt ganz anders dar: Bereits beim Kennenlernen hätte sie dem Friseur gesagt, dass ihre sexuelle Orientierung lediglich auf Frauen bezogen sei, was der Mann wiederum als religiöse Sünde abtat, die mit der Steinigung bestraft gehöre.

Der Angeklagte befand sich schon einmal in einer mäßig erfolgreichen Drogentherapie und gilt als rückfällig. Sein psychischer Zustand wird als labil und nicht ganz unkritisch beschrieben. Laut eigenen Aussagen hat er mehrere tausend Euro Schulden und befindet sich in einer Beziehung. Während der Verhandlung offenbarte Richter Oliver Weik, dass die obige Tat kein Einzelfall gewesen war: Bereits im Mai 2017 lernte der 39-Jährige ebenfalls über Facebook eine weitere Frau kennen. Unter einem ziemlich fadenscheinigen Grund fertigte er von ihr Fotos in Dessous und Unterwäsche an, um dann Sex mit ihr zu haben: Unter anderem nach Körpereinölen, Analverkehr und Schlägen auf Hinterteil stand ihm der Sinn, was unter heftiger Gegenwehr von Seiten der Geschädigten abgewehrt wurde. Der Täter wurde damals zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Quelle: PZ

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