Täglich von Bad Essen nach Ostercappeln
Bad Essen. Die Jobvermittlung Maßarbeit lässt einen anerkannten syrischen Flüchtling aus Bad Essen zu seiner neuen Arbeit mit dem Taxi bringen. Der kurzfristige Fahrservice werde Jobbewerbern laut Landkreis im Einzelfall gewährt, wenn keine anderen „zumutbaren“ Beförderungsmittel bestehen.
Einem anerkannten syrischen Flüchtling aus Bad Essen wurde durch die Jobvermittlung des Landkreises Osnabrück eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung in Ostercappeln-Venne vermittelt. Die 15 Kilometer lange Strecke von seiner Unterkunft bis zur Arbeit lässt ihn die Maßarbeit seit dem 29. Mai mit dem Taxi bringen.
Rund 1300 Euro monatliche Kosten
Die monatlichen Kosten für den Taxitransport würden sich je nach Anzahl der Arbeitstage auf rund 1300 Euro belaufen, wie Kimberly Lübbersmann, Sprecherin des Bereichs Wirtschaft und Arbeit des Landkreis Osnabrück auf Anfrage mitteilte. Sie begründet die Unterstützung so: „Da er in einem Drei-Schicht-Rotationssystem eingesetzt wird und die Zeiten nur unzureichend mit den öffentlichen Verkehrsmitteln abgedeckt werden, wird für die ersten drei Monate die Beförderung durch ein Taxiunternehmen sichergestellt.“ Der Flüchtling arbeite konkret zu den Zeiten 5 bis 13 Uhr, in der Spätschicht 13 bis 21 Uhr und während der Nachtschicht von 21 bis 5 Uhr.
Maßarbeit übernimmt Kosten für Führerschein
In der Anfangszeit des neuen Jobs habe der Flüchtling die Möglichkeit, einen Führerschein zu machen, sich bei den neuen Kollegen um eine Mitfahrgelegenheit zu kümmern oder eine sonstige Transportmöglichkeit zu organisieren, sagt Lübbersmann. Die Kosten für den Führerschein B, für dessen Erwerb sechs Monate Zeit veranschlagt werden, übernehme die Maßarbeit bis zu 1800 Euro.
Generell gelte der Transportservice nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle Jobbewerber, die aus der Arbeitslosigkeit in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden. Dabei prüfe die Maßarbeit bei der Arbeitsaufnahme jedes Bewerbers, ob eine Fahrt zur Arbeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Fahrrad „zumutbar“ sei. Im Fall, dass ein Bewerber keinen Führerschein habe oder keine „zumutbare“ Busanbindung bestehe, werde eine kurzfristige Taxinutzung in Erwägung gezogen.
Was ist zumutbar?
Was aber zumutbar sei, wolle die Jobvermittlung nicht genau festlegen. Das werde im Einzelfall entschieden und hänge von verschiedenen Kriterien wie Entfernung vom Arbeitsplatz, Arbeitszeiten, gesundheitlichen Einschränkungen, Betreuungsnotwendigkeiten für Kinder oder zu pflegende Angehörige ab.
Eine Strecke von fünf bis sechs Kilometern sei beispielsweise mit dem Fahrrad noch gut zu bewältigen. Einem gesunden Bewerber sei ein Fußweg von drei Kilometern zur Arbeit durchaus zuzumuten, sagt die Landkreis-Sprecherin. Es gebe aber keine grundsätzliche Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz, die vorliegen muss, um einen Taxitransport eines Bewerbers zu finanzieren. Auch eine festgeschriebene finanzielle Obergrenze für die Finanzierung der Taxifahrten gebe es nicht.
„Einzelfälle“: Zwei Flüchtlinge, ein Einheimischer
Derzeit übernimmt die Maßarbeit noch für zwei weitere Fälle im Kreisgebiet die Kosten für den Taxitransport, darunter für einen weiterer Flüchtling. Obwohl der Service befristet sein soll, sei die tatsächliche Dauer nicht hundertprozentig festgeschrieben, da sich der Erwerb des Führerscheins auch verzögern könne.
Laut Maßarbeit seien das „Einzelfälle“. Einen Flüchtling zu vermitteln sei in vielen Fällen schwieriger und kostenintensiver als einen deutschen Staatsbürger, nicht zuletzt wegen der fehlenden Sprachkenntnisse, die durch Sprachkurse erworben werden müssten.
Vorrangiges Ziel: Menschen in Arbeit bringen
Außerdem würden sie sich in der fremden Umgebung weniger leicht zurechtfinden und müssten „an die Hand genommen werden“.
„Unser vorrangiges Ziel ist es, Menschen in Arbeit zu bringen und dauerhaft unabhängig von Sozialleistungen zu machen“, sagt Lübbersmann. Die Flüchtlinge seien besonders motiviert und fänden vor allem in handwerklichen Betrieben gut Anschluss.
Zur Sache:
Die Maßarbeit ist die kommunale Arbeitsvermittlung des Landkreises Osnabrück. Sie berät, vermittelt und betreut in kreisweit acht Außenstellen seit dem 1. Januar 2005 alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), die sogenannten Hartz IV-Empfänger. Der Landkreis Osnabrück ist damit eine von 104 Kommunen bundesweit, die diese Aufgabe selbstständig ohne die Mitwirkung der Agentur für Arbeit wahrnehmen. Die Außenstelle der Maßarbeit mit Sitz in Ostercappeln hat im Mai 384 Langzeitarbeitslose im Altkreis Wittlage betreut.
Die Zahl der Flüchtlinge mit Leistungsbezug nach SGB II hat sich im Landkreis Osnabrück von 441 im September 2016 auf 1141 im Mai 2017 erhöht. Der sprunghafte Anstieg erklärt sich damit, dass ein Großteil der Flüchtlinge im letzten Jahr das Asylverfahren noch nicht durchlaufen hatte.
Sobald Flüchtlinge anerkannt sind, erhalten sie Leistungsbezüge nach SGB II. Solange sie noch keinen gesicherten Status haben, werden sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezahlt.