Kiel – Die Tat löste bundesweit Entsetzen, Trauer und Betroffenheit aus: Lichterloh brennend versucht eine Frau am 7. Dezember 2016 ihrem Mann zu entkommen – vergebens. Die 38 Jahre alte Mutter zweier Kinder stirbt auf offener Straße in Kronshagen bei Kiel einen qualvollen Feuertod – zweimal mit Benzin überschüttet und angezündet von ihrem eigenen Mann.
Für die tödliche Brandattacke auf seine Frau muss der 41-Jährige jetzt dauerhaft in die Psychiatrie. Das Kieler Landgericht hält den Mann aus dem westafrikanischen Togo für eine „tickende Zeitbombe“. Jederzeit könne es zu weiteren schweren Übergriffen durch ihn kommen, sagt der Vorsitzende Richter Jörg Brommann in der Urteilsbegründung am Mittwoch. Gefangen in seiner Wahnwelt bleibe der Mann gefährlich für die Allgemeinheit.
Die Brandattacken seien rechtlich als heimtückischer und grausamer Mord zu werten, betont der Richter. Aufgrund der Wahnerkrankung des Mannes gilt er aber als schuldunfähig. Nach der Strafprozessordnung kann der 41-Jährige damit nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden. Das Gericht muss eine sogenannte Maßregel anordnen, in diesem Fall die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Ob der Mann daraus aber jemals wieder freikommt, ließ der Richter offen. Ihm fehle wegen seines Wahns die Krankheitseinsicht.
Dass der 41-Jährige den Tod seiner Frau wollte, daran lässt die Kammer keinen Zweifel. Zwar beteuert der Beschuldigte selbst, er habe seiner Frau nur einen Denkzettel verpassen wollen, weil er fürchtete, sie wolle ihn vergiften. Doch der Tatablauf zeigt ein anderes Bild: Danach übergießt der Ehemann seine im Wagen sitzende Frau nach einer Autopanne plötzlich von hinten mit Benzin. Sie telefoniert gerade und ist völlig arglos, schildert der Richter die Situation.
Als die 38-Jährige flieht, setzt der Mann ihr nach und zündet sie erstmals an. Er übergießt sie dann ein zweites Mal mit Benzin, als Passanten die lichterloh brennende Frau fast gelöscht haben. Die Helfer stößt er dabei grob zur Seite. Das Opfer brennt wie eine lebende Fackel, sagt ein Augenzeuge später vor Gericht zu dem grausigen Geschehen. Sie verbrennt bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein, ergänzt der Richter. Auch bei den Helfern fängt teilweise Kleidung durch Benzinspritzer Feuer.
Im Prozess bestreitet der Mann bis zum Schluss beharrlich den Tod seiner Frau. Er spricht von „Inszenierung“ und „Manipulation“ – selbst im Angesicht von Sektionsfotos des Leichnams. Im Gerichtssaal trifft seine Wahnwelt jedoch auf die Wirklichkeit. „Er wollte vollendete Tatsachen schaffen“, sagt der Vorsitzende der Kammer. Schon seit Jahren leide er unter Verfolgungs- und Vergiftungsideen, die sich zuletzt zunehmend gegen seine Frau richteten.
Der Mann ist seit der Tat bereits vorläufig in der Psychiatrie in Neustadt untergebracht. Er wurde an jedem Verhandlungstag in Fesseln und begleitet von Klinikpersonal in den Gerichtssaal geführt. Ob Revision eingelegt wird, ist derzeit unklar.
Der Wahn ging zum Schluss so weit, dass er sich auch auf das Gericht ausdehnte: Die Verletzungen seiner Frau seien nicht gravierend, er werde sie irgendwann wiedersehen, sagt der 41-Jährige. Wenn er verurteilt werde, müssten sich die Richter vor Gott verantworten.