Nicht nur Adel S. (28) kam mit milderer Strafe davon. Lesen Sie zwei weitere Fälle.
Nur zwei Jahre und vier Monate für Missbrauch
In einem Flüchtlingsheim in Boostedt (Schleswig-Holstein) hatte Jama B. (22) im März 2016 einen irakischen Jungen (4) sexuell missbraucht. Das Landgericht Kiel entschied: zwei Jahre und vier Monate Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren.
Die Begründung des Richters für die vergleichsweise geringe Strafe: B. war betrunken, ist jung und spricht außerdem kein Deutsch.
Keine Höchststrafe für Siegauen-Vergewaltiger
Eric X. (31) attackierte im April 2017 ein campendes Pärchen in der Siegaue bei Bonn (NRW), vergewaltigte die Frau (23) vor den Augen ihres Freundes (27). Die Staatsanwaltschaft forderte die Höchststrafe von 15 Jahren für den Flüchtling aus Ghana. Doch das Gericht entschied: Elfeinhalb Jahre.
Urteilsbegründung: X. habe keine Sprachkenntnisse, gelte als Ausländer als besonders „haftempfindlich“.