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Jun 06

Afrikaner versucht Elfjährigen mit Messer zu ermorden: 9 Jahre Haft gefordert

War es versuchter Mord an einem Elfjährigen in Vilshofen oder gefährliche Körperverletzung? Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich in diesem Punkt nicht einig. Am Donnerstag (06.06.) sind die Plädoyers am Landgericht Passau gehalten worden – nichtöffentlich.

Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft

Wie es in einer schriftlichen Stellungnahme heißt, fordert die Staatsanwältin neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Mann aus Eritrea habe heimtückisch gehandelt, lautet die Argumentation. Schon in der Anklageschrift hieß es: Das Messer, mit dem der Mann auf den Buben eingestochen hatte, habe er versteckt gehalten. Das Kind habe nicht mit einem Angriff rechnen können. Die Eltern des Buben treten als Nebenkläger auf und schließen sich dem Antrag an.

Verteidigung plädiert auf gefährliche Körperverletzung

Der Verteidiger hingegen sieht kein Mordmerkmal gegeben. Weil der 26-Jährige die weitere Tatausführung aufgegeben habe, nachdem sich der Bub losgerissen hatte, plädiert er auf gefährliche Körperverletzung. Er fordert eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren. Sollte das Gericht versuchten Totschlag annehmen, schlägt die Verteidigung eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, bei einem Mordversuch eine Haftstrafe von vier Jahren vor.

Angeklagter leidet unter einer wahnhaften Störung

Großen Einfluss auf das Urteil dürfte das Gutachten der Psychiaterin haben. Sie erläuterte heute vor Gericht, dass der Mann aus Eritrea unter einer wahnhaften Störung leidet. Auf dem Weg nach Europa sei er in Libyen gefoltert und vergewaltigt worden. Diese demütigenden und gewaltsamen Erlebnisse hätten den Wahn entwickelt.

Nicht existierendes Video als Auslöser

In diesem Wahn habe er geglaubt, es gebe von ihm ein Video, auf dem er nackt zu sehen sei und Cannabis rauche. Die Mutter des Buben habe seinen Facebook-Account geknackt und das Video gesehen, glaubte der 26-Jährige. „Er hat eine Privatrealität aufgebaut, in der es dieses Video gibt. Dafür hat er sich geschämt und deshalb wollte er die Mutter des Kindes zur Rede stellen“, erläuterte die Psychiaterin. Die Ermittlungen ergaben, dass dieses Video nie existierte.

Urteil steht noch aus

Die Frage ist jetzt: Hat der Mann in diesem Wahn gehandelt und war er, als er den Buben niederstoch, nicht steuerungsfähig? Oder fühlte er sich von dem Elfjährigen, als er sagte, dass seine Mutter nicht zuhause sei, schlicht zurückgewiesen und beleidigt und stach deshalb zu? Die psychiatrische Gutachterin konnte diese Frage nicht beantworten. Sie sagte, dass für die Tat eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen, aber auch nicht klar festzustellen ist.

Messerangriff in der Wohnung des Buben

Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann im Juli vergangenen Jahres mit einem Messer in die Wohnung des Buben gegangen. Nach einem kurzen Wortwechsel sei er ausgerastet und habe auf den damals Elfjährigen eingestochen. Nachdem der Hund der Familie den Angreifer gebissen und sich der Bub mit Händen und Füßen gewehrt hatte, konnte der Junge auf die Straße fliehen und Hilfe holen.

Quelle: BR

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