Wiesbaden – 572 Fälle von Genitalverstümmelung sind im Jahr 2016 in Hessen erfasst worden. Das geht aus einer Antwort des Sozialministeriums in Wiesbaden auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor. Die Dunkelziffer liege vermutlich aber deutlich darüber. Dem Ministerium zufolge werden in der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen nur Daten der gesetzlich Versicherten erfasst – sofern sie ein Arzt notiert hat.
In der polizeilichen Kriminalstatistik werden solche Fälle nicht eigens aufgelistet. Genitalverstümmelung fällt dort dem Ministerium zufolge unter den Oberbegriff der Körperverletzung. Zur Anzahl oder Herkunft der betroffenen Frauen könne daher nichts gesagt werden.
In ganz Deutschland leben einer Studie des Bundesfamilienministeriums von 2017 zufolge fast 50 000 weibliche Opfer von Genitalverstümmelung. Verbreitet ist diese Praxis demnach unter anderem in Ägypten, Eritrea, Somalia, Äthiopien, Mali und dem Irak. Millionen Frauen erleben während der Verstümmelung sowie später bei Geschlechtsverkehr und Geburt schwere Komplikationen und Trauma.
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im hessischen Landtag, Daniela Sommer, kritisierte, es sei unzureichend, medizinische Maßnahme von der Vorlage einer Asylberechtigung abhängig zu machen. Laut Ministerium werden aber nur dann Operationen von Krankenkassen übernommen.