Erding – Im Warteraum Asyl soll 2015 eine 14-Jährige von mehreren Männern vergewaltigt worden sein. Heraus kam das im Prozess gegen einen fahnenflüchtigen Soldaten.
Der 28 Jahre alte Zeitsoldat aus Nordrhein-Westfalen stand nach einem Bericht des Berchtesgadener Anzeigers vor dem Amtsgericht Laufen, weil er als Gebirgsjäger fünf Monate lang der Truppe ferngeblieben und nach Südafrika geflüchtet war. Er wurde zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Im Prozess begründete der Nordrhein-Westfale, er sei gemobbt und erniedrigt worden. Am schlimmsten seien jedoch seine Erlebnisse bei der Betreuung von Flüchtlingen gewesen. Richter Thomas Hippler schilderte der Soldat dabei vor allem das, was er im Warteraum Asyl in Erding erlebt habe.
„Ich habe gesehen, wie diese Menschen (Flüchtlinge/Anmerkung der Redaktion) miteinander umgegangen sind, mit den Kindern. Wie unterschiedliche Nationalitäten und Religionen aufeinander losgegangen sind, ihr Essen auf den Boden geworfen haben“, zitiert ihn der Berchtesgadener Anzeiger.
Am schlimmsten sei jedoch gewesen, wie er ein 14 Jahre altes zwangsverheiratetes Mädchen habe suchen müssen. Der Soldat sagte aus, es sei zuvor von acht Männern vergewaltigt worden. Blutend habe er das Kind unter einem Bett gefunden.
Scharf kritisierte der Soldat im Prozess seine Vorgesetzten. Er habe mit keinem über die Vorfälle reden dürfen. „Fresse halten, das geht niemanden etwas an, am allerwenigsten die Medien“, sollen ihm seine Verantwortlichen laut dem Bericht eingetrichtert haben. Der Soldat kam damit nicht klar. Seine Darstellung vor Gericht endet mit den Worten: „Ich kann nicht mehr, mir geht es einfach nur noch scheiße.“ Der 28-Jährige war 2012 zur Bundeswehr gekommen – für acht Jahre als Zeitsoldat.
Im Landratsamt weiß man von der Vergewaltigung nichts. Dabei werden Verletzte aus dem Warteraum Asyl gegen Kostenerstattung des Bundes im Klinikum Erding behandelt.
Der Warteraum Asyl im Fliegerhorst ist eine Einrichtung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Dessen Sprecherin Natalie Psuja sagte: „Nach Rücksprache mit den Kollegen vor Ort und der Polizei können wir mitteilen, dass der Vorfall nicht bekannt ist und auch nicht zur Anzeige gebracht wurde.“