Ellwangen sz Weil er in der Küche der Landes-Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge (LEA) einen Mitarbeiter von European Home Care mit einem Kopfstoß im Gesicht verletzt hat, muss ein Flüchtling eine Geldstrafe von 300 Euro bezahlen. Der 26-jährige Angeklagte hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, sodass die vorsätzliche Körperverletzung vor dem Ellwanger Amtsgericht verhandelt wurde.
Über eine Dolmetscherin für die französische Sprache erklärte der ohne Verteidiger erschienene Mann, er habe dem 31 Jahre alten Opfer weder einen Faustschlag noch einen Kopfstoß gegeben: „Was man mir vorwirft, ist nicht wahr. Ich habe ihn nicht verletzt.“ Der Angeklagte, dessen Asylverfahren noch läuft, war mit seiner Verlobten und seiner fünf Monate alten Tochter zur Gerichtsverhandlung gekommen.
Zur Tatzeit am 15. Oktober vergangenen Jahres lebte er mit seiner Verlobten in der LEA. Er habe den LEA-Mitarbeiter zur Rede gestellt, weil der einfach in sein Zimmer gekommen sei und die Matratze mitgenommen habe. Die Sachen, die darauf lagen, habe er dabei auf den Boden geworfen. „Ich lebe mit einer Frau zusammen“, kritisierte der Angeklagte dieses Verhalten und die angerichtete Unordnung vor Gericht: „Das geht nicht!“
Einspruch zurückgezogen
Danach habe er den 31-Jährigen in der Küche fragen wollen, was er in seinem Zimmer gemacht habe: „Er hat gesagt, er mache seine Arbeit.“ Daraufhin sei es zu einem Handgemenge gekommen: „Dann ist die Security gekommen und hat uns getrennt.“ Der 31-jährige Geschädigte, der als Beruf Sozialbetreuer angab, berichtete von dem Kopfstoß des Angeklagten. Er habe bis jetzt noch Schmerzen, sagte er in gebrochenem Deutsch. Ein weiterer Sozialbetreuer bestätigte den Vorgang. Auch ein Polizeibeamter sagte aus.
Nach der Beweisaufnahme und der Vernehmung der drei Zeugen riet Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker dem Angeklagten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. „Ansonsten läuft er Gefahr, eine höhere Bestrafung zu erhalten“, wandte sich Strecker an die Dolmetscherin. Diesen Rat befolgte der Angeklagte dann auch. Durch den Strafbefehl war er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro (= 300 Euro) verurteilt worden.
Der Angeklagte lebt seit Juni 2016 in Deutschland, wo die Familie auch bleiben möchte.