Cottbus Den Montagabend im November vorigen Jahres, als er bei seiner Cousine in Senftenberg zu Besuch war, wird der 25-jährige Gebäudetechniker bestimmt nie vergessen. Als er aus dem Haus trat, um sich auf den Heimweg zu machen, lag neben dem Fahrradständer vor der Tür bäuchlings eine Frau, die nur noch röchelte.
Er sei dann zurück ins Haus, um ein Handy für einen Notruf zu holen, schildert er als Zeuge vor der Schwurgerichtskammer des Cottbuser Landgerichtes das Geschehen.
Als er wenige Augenblicke später wieder vor der Haustür stand, sei der Angeklagte gekommen. Auf die Frage, was los sei, habe der Mann nicht reagiert. „Er ist dann um die Frau herumgegangen, hat ihren Kopf an den Haaren hochgehoben und ihr den Hals durchgeschnitten“, sagt der Zeuge. Er selbst sei dann in die Wohnung seiner Cousine zurückgerannt, habe sich dort eingeschlossen und die Polizei gerufen.
Die nimmt kurz danach den 32-jährigen Rashid D. fest. Er war der Mann, der seiner damals 27-jährigen Ehefrau die Kehle durchgeschnitten hat. Das Flüchtlingspaar aus der autonomen russischen Republik Tschetschenien hat fünf gemeinsame Kinder. Die leben inzwischen bei Verwandten in ihrer alten Heimat.
Rashid D. ist ein mittelgroßer, eher schmächtiger Mann mit einem langen Kinnbart. Er spricht nur Tschetschenisch, doch selbst macht er am ersten Prozesstag keine Angaben. Sein Anwalt Klaus Kleemann verliest für ihn eine Erklärung. Darin räumt der Angeklagte ein, seine Frau umgebracht zu haben, schildert die Bluttat jedoch als Affektgeschehen ohne Tötungsabsicht. Sein Motiv: Eifersucht. Im Handy seiner Frau habe er den Beweis gefunden, dass sie oft nachts mit einem Landsmann telefoniert habe.
Im Mai 2016 war die Familie über Polen nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Im August bezog sie die Wohnung in Senftenberg, sollte im Herbst aber nach Polen zurückgeschickt werden. Seine Frau habe sich dem anderen Mann zugewandt und die Absicht gehabt, ihn und die Kinder zu verlassen, erklärt Rechtsanwalt Kleemann im Auftrag des Angeklagten.
Deshalb habe es auch an dem Montagabend im November Streit gegeben. Im Bad der Wohnung habe sein Mandant rasend vor Eifersucht mit einem Klappmesser auf seine Frau eingestochen, um sie zu „bestrafen und einzuschüchtern“, so der Verteidiger. Aus dem Fenster sei die Frau selbst gesprungen. Den Kehlschnitt habe der Angeklagte ausgeführt, könne sich jedoch nicht erklären, warum.
Laut Anklage hatte Rashid D. auf seine Frau 19-mal mit der fast neun Zentimeter langen Klinge des Messers eingestochen. Dabei wurde nicht nur ihre Lunge, sondern auch der rechte Herzbeutel getroffen. Schon an diesen Verletzungen wäre die Frau gestorben, so Staatsanwalt Martin Mache. Ihr Mann habe sie dann jedoch noch aus dem Fenster in der ersten Etage gestoßen und der bereits tödlich Verletzten vor dem Haus die Kehle durchgeschnitten.
Der Schilderung des Angeklagten widerspricht jedoch die Aussage eines weiteren Zeugen. Ein Hausbewohner der obersten Etage hatte zufällig aus dem Fenster geschaut, als das Opfer auf den Fahrradständer neben dem Eingang stürzte. „Die Frau hat sich gegen den Fensterrahmen ge stemmt, aber der Mann hat so lange gedrückt, bis sie rausfiel“, beschreibt er seine Beobachtung. Die Frau habe geschrien.
Auch auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters und des Verteidigers von Rashid D. bleibt er dabei, dass die Frau rausgedrängt wurde und nicht alleine aus dem Fenster sprang. Der Zeuge beschreibt, wie auch ein Streifenpolizist und eine Kriminalistin, den unmittelbar nach der Tat festgenommenen Ehemann als gefasst und im Verhalten unauffällig.
Die Kriminalistin berichtet auch, dass Rashid D., der nach einer entsprechenden Belehrung eigentlich keine Aussage machen wollte, von sich aus doch noch etwas gesagt habe. „Wenn eine Frau fremdgehe, dann habe der Mann das Recht, sie zu töten“, gibt sie diese Aussage wider. Das sei in Tschetschenien geltendes Recht und stehe so im Koran. Außerdem habe er sich erkundigt, was jetzt aus seinen Kindern werde, sagt die Beamtin aus. Auch über gesundheitliche Probleme mit seinem Rücken habe er berichtet.
Verteidiger Kleemann hatte zu Prozessbeginn gesagt, dass sein Mandant in Tschetschenien einen schweren Anschlag erlebt habe und seitdem unter starken Rücken- und Kopfschmerzen leide. Deshalb nehme er Schmerztabletten, konsumiere auch illegale Drogen. Am Tattag habe er Crystal zu sich genommen.
Mitte April war Rashid D. aus der Untersuchungshaft in Cottbus nach Brandenburg an der Havel verlegt worden. Dort werde er psychologisch behandelt. Auf Nachfrage des Gerichtes bestätigt der Angeklagte, dass er versucht habe, sich das Leben zu nehmen. Laut Staatsanwaltschaft gibt es fast ein Dutzend dienstliche Meldungen der JVA Cottbus-Dissenchen in Zusammenhang mit seinem Aufenthalt dort.
Der Prozess am Landgericht Cottbus wird am Mittwoch kommender Woche mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt.