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Jun 26

Familie erschleicht sich Asyl mit dreister Behauptung

Mit falschen Behauptungen ergaunerte sich eine ukrainische Familie das Bleiberecht in Deutschland. (Symbolbild)

Münster – Mit einem Betrug fing alles an. Eine Familie aus der Ukraine reiste im September 2014 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag – als angeblich verfolgte Flüchtlinge aus Syrien.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigte der Familie im März 2015 die Anerkennung. Die Entscheidung traf die Behörde im schriftlichen Verfahren. Eine persönliche Anhörung gab es nicht.

Jetzt wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht in Münster verhandelt. Denn der Schwindel flog in der Zwischenzeit auf. Nach dem positiven Bescheid aus Nürnberg kam die Familie in eine Flüchtlingsunterkunft ins westliche Münsterland.

Gegenüber anderen Flüchtlingen prahlten die ukrainischen Staatsangehörigen, die kein Wort Arabisch sprechen, wie einfach es sei, die deutschen Behörden zu täuschen.

Das sprach sich bis zum Kreis Borken herum, wie das Verwaltungsgericht mitteilte. Das Ausländeramt informierte daraufhin das Bundesamt. Mit Bescheid vom 13. April 2016 wurde die Entscheidung vom 2. März 2015 zurückgenommen.

Vorm Verwaltungsgericht Münster wird der Fall jetzt verhandelt.
Vorm Verwaltungsgericht Münster wird der Fall jetzt verhandelt.

Damit war die Anerkennung als Flüchtlinge futsch und der Asylantrag wurde abgelehnt. Jetzt klagt die Familie gegen die neue Entscheidung und beruft sich dabei auf den Vertrauensschutz.

Das Recht zu klagen hat die Familie, wie der Sprecher des Oberverwaltungsgericht Münster, Ulrich Lau, betont. „Jeder kann sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt wehren“, sagt Lau.

Das sieht Fabian Wittreck genauso. Der Professor für Öffentliches Recht und Politik schränkt aber ein: „Bei dem Fall jetzt am Verwaltungsgericht Münster ist es aber schon unverfroren, dass die Kläger versuchen, auf die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu pochen. Denn Ausgangspunkt waren ja falsche Angaben, damit kann sich der Kläger nicht auf einen Vertrauensschutz berufen.“

Deshalb spricht Wittreck auch von einem „kuriosen Fall“. Bei Verwaltungsakten, die einmal in der Welt sind, sei es „nicht ganz ohne Tücken, sie wieder zu begradigen“.

Denn es gehe um einen wichtigen Grundsatz: „Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass einmal getroffene Entscheidungen von Behörden nicht einfach wieder über den Haufen geworfen werden können.“

Chancen räumt Wittreck der Familie aus der Ukraine dennoch nicht ein. „Wir müssen allerdings abwarten, ob der Kläger noch ein Ass im Ärmel hat. Formfehler oder nicht eingehaltene Fristen könnte der Behörde auch vorgeworfen werden.“

Quelle: Tag24

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