Der 39-Jährige zeigte sich zu beiden Vorfällen geständig.
Ein 39-Jähriger ist am Freitag wegen Vergewaltigung im Grazer Straflandesgericht vor einem Schöffensenat gestanden. Er soll im Vorjahr eine 18-Jährige vergewaltigt haben, nachdem er sie in seinen Wagen gelockt und mit ihr in einen Wald gefahren war. Zuvor verging er sich laut Anklage bereits einmal an der jungen Frau, die dabei betrunken und unter Drogen war. Er war teilweise geständig.
Der Rumäne soll im Juni 2017 mit Freunden bei einer Buschenschank gewesen sein und reichlich Alkohol und auch Drogen konsumiert haben. Anschließend soll er ein 18-jähriges Mädchen in Beisein seines Freundes missbraucht haben. „Sie hat das alles nicht mitbekommen, sie war völlig daneben, sie hat auch keine Erinnerung daran“, erklärte Staatsanwältin Katharina Tauschmann. Ein zweiter Mann schaute nicht nur tatenlos zu, sondern soll auch gesagt haben: „Darf ich jetzt auch?“, was ihm aber der 39-Jährige verwehrte. Der andere wurde ebenfalls angeklagt, weil er nichts gegen den Missbrauch unternommen hat.
Mehrfache Übergriffe
Im Oktober war dieselbe Runde erneut unterwegs. Bei einer Tankstelle lockte der Rumäne die 18-Jährige in sein Auto, während ihr Freund Alkoholnachschub besorgte. Kaum saß sie in dem Wagen, raste er davon. In einem Wald machte er halt und wollte über das Mädchen herfallen. In diesem Moment riefen die Freunde an, die den Vorfall bemerkt hatten, und drängten den 39-Jährigen, er solle die Frau in Ruhe lassen und mit ihr zurückkommen. Im Hintergrund hörten die anderen das Mädchen weinen, doch dann legte der Rumäne auf. Er vergewaltigte die Frau, es kam dabei zu mehrfachen Übergriffen. Aus Angst versprach sie, sich wieder mit ihm zu treffen. Da fasste er offenbar Vertrauen und erzählte ihr auch vom ersten Vorfall, woraufhin sie beides sofort anzeigte.
„Es gibt nichts zu beschönigen, es tut ihm leid, er weiß jetzt, dass es ein Fehler war“, meinte die Verteidigerin. Er war zu beiden Vorfällen geständig, der zweite Angeklagte leugnete hingegen alles und will vom ersten Missbrauch nichts mitbekommen haben. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, ein Urteil wurde für Nachmittag erwartet.