Im Februar 2016 war Redha M. vom Landgericht Hannover wegen zwei Fällen von Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Flüchtling aus Algerien hatte im Sommer 2015 in Hameln zwei Frauen auf offener Straße überfallen. Am Montag stand der 38-Jährige erneut vor Gericht.
Hannover. Am Montag stand M. wegen zwei Fällen von Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in der hannoverschen Justizvollzugsanstalt (JVA) vor Gericht. Doch dieser Prozess blieb für M. folgenlos: Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Jana Bader stellte das Verfahren ein.
Der erste Vorfall ereignete sich am 23. Dezember 2015, damals saß M. noch in U-Haft. Weil er mit einigen Bedingungen an seinem Arbeitsplatz in der JVA nicht einverstanden war, wollte der Algerier unbedingt den Direktor sprechen und weigerte sich, seine Zelle aufzusuchen. Aus einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Wachtmeister wurde ein Gerangel, bei dem M. um sich schlug und schließlich von mehreren Beamten zu Boden gebracht wurde. Beim zweiten Vorfall im Juni 2016 war er laut schimpfend in das Büro eines Aufsichtsbeamten eingedrungen und musste ebenfalls mit körperlicher Gewalt fixiert werden.
Richterin Bader erklärte, die Justiz dürfe ein solches Verhalten nicht tolerieren. Allerdings sei M. in der Anstalt bereits disziplinarisch bestraft worden – unter anderem mit TV- und Veranstaltungsverboten – und müsse eine lange Haftstrafe absitzen, so dass hier eine Einstellung gerechtfertigt sei.