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Apr 07

Asylanten aus dem Niger: Als sie ihre Ehre verletzt sahen, zückten sie die Messer

Eine der beiden Brüder legte ein Geständnis ab, der anderen machte keinerlei Angaben zu den Vorwürfen. Quelle: dpa/Axel Heimken

Aus einer Nichtigkeit wurde ein blutiger Streit bei einer Boxveranstaltung in Lübeck. Nun muss einer der Männer ins Gefängnis, der andere bekommt Bewährung. Es gibt auch harsche Kritik an der Polizei.

Fast zwei Jahre nach einem blutigen Streit bei einer Boxveranstaltung in Lübeck hat das Landgericht Hamburg zwei Brüder zu Haftstrafen verurteilt. Ein 23-Jähriger erhielt am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung zweieinhalb Jahre. Sein 21 Jahre alter Bruder kam mit einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung davon.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden Angeklagten mit Messern und Pfeffergel sechs Menschen verletzt. Zwei der Verletzten erlitten Messerstiche im Oberkörper und mussten im Krankenhaus notoperiert werden.

Erst Ermahnung, dann Rangelei

Zu der Auseinandersetzung am 29. April 2017 war es durch eine Nichtigkeit gekommen. Ein dritter Bruder, damals 17 Jahre alt, hatte eine Schweigeminute für verstorbene Mitglieder des Boxverbandes durch lautes Reden gestört. Es folgten eine Ermahnung und eine Rangelei.

Dann bekam der 17-Jährige einen Faustschlag ins Gesicht. Die aus dem Niger stammenden Brüder fühlten sich in ihrer Ehre verletzt und riefen weitere Mitglieder ihres Vereins aus Hamburg zur Verstärkung, um sich an dem Verantwortlichen für den Faustschlag zu rächen.

Gegen die durchtrainierten Türsteher und Boxer in Lübeck hätten die Hamburger eigentlich keine Chance gehabt. Darum hätten sie neben den Messern das Pfeffergel eingesetzt. Es sei ein feiger Angriff gewesen, sagte der Vorsitzende der Strafkammer, David Vymer.

Unbeteiligte Besucher der Veranstaltung seien verletzt worden. „Das war sehr unehrenhaft“, betonte der Richter. Außerdem seien Kinder auf der Veranstaltung gewesen und hätten den Rettungs- und Polizeieinsatz miterlebt.

Zunächst war der älteste Bruder auch wegen versuchten Mordes angeklagt gewesen. Die Stichverletzungen seien jedoch eher oberflächlich gewesen, und die Angeklagten hätten nicht weiter zugestochen. Keines der Opfer habe sich in Lebensgefahr befunden, sagte Vymer.

Der 21-Jährige legte ein Geständnis ab, das der Richter als offen und freimütig bezeichnete. Außerdem habe er sich bei dem von ihm verletzten Mann entschuldigt und erste Raten eines Schmerzgeldes von 1000 Euro gezahlt. Der 21-Jährige besuche das Gymnasium und habe gute Chancen, das Abitur zu schaffen.

Positive Prognose für 21-Jährigen

Nur wegen dieser „äußerst positiven Entwicklung“ sei die Aussetzung der Strafe zur Bewährung möglich. Als Auflage muss er jedoch das Schmerzensgeld und weitere 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Zudem verpflichtete ihn das Gericht zur Ableistung von Sozialstunden und zur Teilnahme an einem Antiaggressionstraining.

Sein älterer Bruder habe dagegen keine Angaben gemacht. Er sei einschlägig vorbestraft. Bei ihm gebe es keine positive Entwicklung, der 23-Jährige habe „nichts zustande gebracht“, sagte Vymer.

Praktikantin vernimmt Zeugen

Kritisch äußerte sich der Richter zur Arbeit der Ermittler: „Die Lübecker Polizei hat sich alles andere als mit Ruhm bekleckert.“ Eine Praktikantin habe Zeugen vernommen und deren Aussagen teilweise falsch und unvollständig aufgenommen.

Vor der Vorlage von Wahllichtbildern hätten die Zeugen ein Gruppenbild sehen können, auf dem nur zwei dunkelhäutige Personen zu sehen waren. Bei den Wahllichtbildern seien Fotos von vier Männern dabei gewesen, die hellhäutig und übergewichtig waren, also eindeutig nicht als Täter infrage kamen.

Quelle: welt

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