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Jul 22

Bad Kreuznach: Wegen randalierender Muslime erlässt die Stadt ein Aufenthaltsverbot für Deustche

Kirschsteinanlage

Statt die Pöbelasylanten aus dem Land fernzuhalten, werden Gesetze erlassen, Strafen verschärft und die Polizei teuer aufgestockt, jetzt wird unbescholtenen deutschen Bürgern sogar noch verboten, ihre eigenen Parks zu besuchen – statt das Übel am Schopfe zu packen. Es sind Araberhorden die ganze Gegenden terrorisieren

Aufgrund ausufernder Kriminalität und Gewaltexzessen seitens arabischer Muslimhorden hat das Ordnungsdezernat der Stadt Bad Kreuznach nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Aufenthaltsverbot in der Kirschsteinanlage, dem Fischerplatz und dem Schlosspark in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr beinhaltet.

Das Perfide: Obwohl gut bekannt ist, dass nur Armutsflüchtlinge für den Erlass verantwortlich sind, werden auch alle deutschen Bürger von den öffentlichen Plätzen verbannt.

Perfide: Behörden wissen genau, dass illegale Armutsflüchtlinge verantwortlich sind, sie verbieten aber nun auch allen Deutschen den Aufenthalt, obwohl diese völlig unschuldig sind, aus Angst vor Nazi- Vorwürfen seitens der Politik und linker Gruppierungen

Ordnungsdezernent Udo Bausch erwähnt die Problemgruppe mit keinem Wort:

„Die Verfügung gibt uns die Möglichkeit, die in den Grünanlagen festgestellten Ruhestörungen und Aggressivität einzelner Personen und Personengruppen in der Nachtzeit umgehend zu unterbinden.

Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer eine SPD- Funktionärin, sie steht für Gleichstellung zu jedem Preis. Das kam von ganz oben.

Die Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer, die auch für die Bereiche Grünflächen und Gleichstellung der Stadt Bad Kreuznach verantwortlich ist, hat die diskriminierende Verfügung abgesegnet.

 

VERFÜGUNG IM WORTLAUT

 

Allgemeinverfügung: Der Aufenthalt in den Bereichen der Kirschsteinanlage, des Fischerplatzes (ehemaliger Wolff„scher Garten) und des Schlossparks ist ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Verfügung bis zum Ablauf des Monats Oktober in der Zeit von 22 bis 6 Uhr verboten.
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird im öffentlichen Interesse nach Paragraf 80 Abs. 2, Satz 1, Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

Verdrängungseffekt durch Muslime – Lokalpresse nennt zwar den Effekt, aber vergisst zu erwähnen, dass es sich bei den Verdrängern um Muslime handelt

Die Lokalpresse scheint nahezu dem System gleichgeschaltet. Obwohl die „Allgemeine Zeitung“ im Zusammenhang mit schwerster Kriminalität durch Banden einen Verdrängungseffekt der Bevölkerung benennt, lässt sie den wichtigsten Teil eben aus. Bei den Verdrängern handelt es sich wieder einmal – wie im gesamten Bundesgebiet – um muslimische Armutsmigranten.

Die Verfügung spricht verniedlichend davon, dass man den verschiedenen Personen „ihre Gewaltbereitschaft“ nicht ansehe, da es sich um verschiedene Nationalitäten handele, sei eine Einschränkung des Personenkreises auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe nicht möglich.

Eine galtte Lüge. Den deutschen Bürgern und integrierten nicht Muslimen kann nur angeraten werden, sich gegen einen solch massiven Grundrechtsverstoß zu wehren.

Quelle: Truth24.net

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