Eine Frau nahm 2016 einen Obdachlosen bei sich in der Wohnung auf. Der Mann verging sich an ihr. Die Vorfälle hinterliessen auch körperliche Spuren.
«Ich habe noch nie etwas gestohlen, noch nie jemanden vergewaltigt», beteuerte der 53-jährige Angeklagte am Montag im Gerichtssaal ziemlich aufgebracht. So ganz stimmt das wohl nicht, zumal er später selber zugab, schon in verschiedenen Ländern so manche Haftstrafe abgesessen zu haben. Allerdings ging es bislang wohl um Bagatellen wie kleine Diebstähle, und derartige kurze Haftstrafen werden auf den internationalen Strafregisterauszügen auch nicht vermerkt.
Das hat sich nun geändert: Das Basler Strafgericht verurteilte den formell bislang nicht vorbestraften Bulgaren am Dienstag wegen sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Dazu sprach es einen Landesverweis von zehn Jahren aus. Er sass seit sieben Monaten in Haft, nun wird er den Migrationsbehörden überstellt, die sich um die Ausschaffung nach Bulgarien kümmern.
Dass er freikommt, erfuhr der Mann hinterher von seinem Verteidiger: Er musste die Hälfte des Prozesses wie auch die gesamte Urteilseröffnung ausserhalb des Gerichtssaales verbringen, weil er einfach seine Klappe nicht halten konnte.
An einem christlichen Treffpunkt kennengelernt
Der 53-Jährige leidet an einer Schizophrenie, lebt seit Jahren auf der Strasse und bezieht vom bulgarischen Staat eine Rente von monatlich 74 Euro. Im Dezember 2016 lernte er im Kleinbasel zufällig seine künftige Gastgeberin kennen: Ihre Freundin machte die beiden an einem christlichen Treffpunkt für Obdachlose miteinander bekannt und fand, der Mann könne doch für eine kurze Zeit bei der heute 48-jährigen Frau unterkommen. «Er sollte bei mir wohnen und so auch Arbeit finden. Ich war so naiv. Aber meine Freundin war so religiös, da dachte ich, ich könne ihr schon vertrauen», schilderte die Frau am Montag den Richtern.
Doch im Zeitraum von drei Monaten habe sie der Mann immer wieder vergewaltigt und auch damit gedroht, er könne zehn Bulgaren rufen, die sie verprügeln werden, wenn sie jemandem etwas erzähle. Das Dreiergericht hatte einige Zweifel an der Anzahl der Übergriffe, die Richter befragten die Frau am Montag dazu im Detail während über 90 Minuten.
Bei sexueller Nötigung eine Infektion erlitten
Das Fazit: Mindestens einen massiven Übergriff gegen den Willen der Frau sahen sie als zweifelsfrei erwiesen an, sie stuften ihn rechtlich als sexuelle Nötigung ein. Die Frau erlitt dabei eine Infektion, musste mehrere Darmoperationen über sich ergehen lassen und trägt inzwischen einen künstlichen Darmausgang. Unter Tränen schilderte sie vor Gericht ihre Schmerzen.
Offen erzählte die körperlich und psychisch sichtlich angeschlagene Frau den Richtern auch von ihren Alkoholproblemen: Sie habe damals pro Tag drei Flaschen Wodka getrunken, um den Schmerz zu betäuben. «Ich habe jeden Abend gebetet, dass Gott mir hilft, dass es aufhört», sagte sie.
Als sie später einen anderen Mann kennenlernte und sich sicher fühlte, erstattete sie gegen den Obdachlosen Strafanzeige und liess ihn auch nicht mehr in ihre Wohnung. Inzwischen hat sie geheiratet, ihr aus Nordafrika stammender Ehemann sass im Gerichtssaal neben ihr, als sie ihre Aussage machte. Die Frau gab unumwunden zu, dass sie mit der Heirat dessen Abschiebung verhindert hat. Auch hier spielte offenbar eine Bekannte eine gewisse Vermittlerrolle.
Bettina Brodbeck hatte als Opferanwältin aufgrund der Leidensgeschichte ihrer Mandantin eine Genugtuung von 25’000 beantragt, das Gericht kürzte die Summe auf 12’000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft signalisierten aber bereits, den Fall nicht weiterzuziehen.
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Baslerin nahm Obdachlosen auf– dann vergewaltigte und infizierte der Bulgare sie – alternativ-report.de
Juli 25, 2019 um 1:10 am (UTC 1) Link zu diesem Kommentar
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