«

»

Mrz 11

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Kein Kopftuch auf Richterbank

Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist zulässig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hob mit einem entsprechenden Urteil eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf.

Kein Kopftuch auf der Richterbank: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern zulässig ist. Damit hoben die Richter eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf (Az.: 3 BV 16.2040).

Neutralitätspflicht der Gerichte

Demnach hatte das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Studentinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der „Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ untersagt. Der Freistaat begründet das Kopftuchverbot mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.

Fall aus Augsburg

Die Jurastudentin hatte deswegen während ihrer Ausbildung beim Augsburger Amtsgericht im Unterschied zu einer anderen Referendarin nicht mit am Richtertisch Platz nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte 2016 in erster Instanz allerdings der Jurastudentin Recht gegeben. Die Augsburger Richter bemängelten, dass für solch einen weitreichenden Eingriff in die Religionsfreiheit eine einfache Behördenauflage nicht ausreiche, sondern ein Gesetz nötig sei.

Quelle: br

Schreibe einen Kommentar

Close