„Nein, da gibt’s keine Ausnahmen: Wenn ein angeblich politisch verfolgter Aslywerber zurück in seine Heimat fliegt, ist der Asylstatus weg“, korrigiert man im Innenministerium die Erstauskunft zu den „Heimaturlauben“ der Flüchtlinge (wir berichteten ). Bei den nach Österreich geflüchteten Tschetschenen hätte der Asyl- Urlaub zu Hause System, bei den Syrern sei dies selten der Fall. Die Kontrollen wurden bereits verschärft.
„Nein, das passt nicht zusammen: Man kann nicht in einem Land urlauben, in dem man nach eigenen Angaben politisch verfolgt ist“, bestätigt jetzt ein Sprecher von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), dass die Asyl- Heimaturlaube vor allem bei Tschetschenen „durchaus üblich“ seien.
Die Vorgangsweise: Die Tschetschenen beantragen als Ersatz für ihre „verlorenen“ Reisepässe beim russischen Konsulat neue Reisedokumente und können damit dann ungehindert ausreisen und zurückkehren.
„Seit Längerem schärfer kontrolliert“
„Allerdings wird schon seit Längerem schärfer kontrolliert. So einfach ist das nicht mehr“, erklärt der Sprecher, dass beim Auffliegen eines Heimaturlaubs eines Asylwerbers dessen Asylbescheid „klarerweise negativ ausfällt“. Und diverse Begründungen, dass die Heimreise zur Nachschau nötig gewesen sein soll, „ob das Haus noch steht“ oder „ob Verwandte noch leben“, werden nicht akzeptiert.
Ein bei der Rückkehr ertappter Tschetschene könne dann abgeschoben werden, ein Syrer allerdings aufgrund der Kriegssituation in seinem Heimatland nicht – er bleibt trotz allem vorerst in Österreich.
Mehr Druckmittel durch Gesetzesänderung
Mit dem ab Oktober gültigen Fremdenrechtsänderungsgesetz hätte die Exekutive aber mehr Druckmittel zu Verfügung: Bleibt dann ein Asylwerber trotz eines negativen Bescheids in Österreich, kann er mit der Streichung der Grundversorgung und wochenlanger Beugehaft zur Ausreise gezwungen werden. „Wir werden jedenfalls gewisse Flüge ab Wien noch genauer kontrollieren“, wird im Innenministerium angekündigt.
Das Faktum, dass sich Asylwerber offenbar Flugtickets für die Heimaturlaube selbst finanzieren können, kommentiert man im Innenministerium so: „Es stellt sich schon die Frage, wie man sich das etwa als Bezieher der Grundversorgung oder Mindestsicherung leisten kann.“