Gefährliche Körperverletzung: Staatsanwaltschaft erkennt bei Beschuldigtem Rücktritt von Tötungsabsicht an. Opfer bis heute nicht vernehmungsfähig
Bielefeld. Nach dem beinahe tödlichen, mutmaßlichen Brandanschlag auf eine 33-jährige Mutter in einer Wohnung an der Bleichstraße hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den 28-jährigen Beschuldigten erhoben – und zwar wegen gefährlicher Körperverletzung. Wie berichtet, hatte die Mordkommission „Bleich“ den Mieter der Tatwohnung noch am 16. Juli dieses Jahres wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Doch im Laufe der Ermittlungen hat der ermittelnde Staatsanwalt, Christopher York, das Tatgeschehen neu bewertet. Nach Angaben von Landgerichtssprecher Guiskard Eisenberg geht er nun von einem Rücktritt der Tötungsabsicht aus. Das heißt, dass der Angeklagte während des Streits von seinem Plan, die Frau tödlich zu verletzen, wieder abgerückt sei.
Was war passiert? Laut Anklage bestand zwischen dem Angeklagten und der dreifachen Mutter eine Beziehung. In der Zwei-Zimmer-Wohnung des Angeklagten an der Bleichstraße soll es an jenem Abend zu einem Eifersuchtsstreit gekommen sein, weil er den Verdacht gehegt haben soll, dass ein zweiter Mann im Leben der Frau eine Rolle spielt, so Eisenberg
Er soll das Opfer mit Benzin für Modellflugzeuge übergossen haben
York wirft dem inzwischen 28-jährigen Angeklagten afrikanischer Herkunft vor, im Verlauf dieses Streits das Opfer mit „leicht brennbarem Benzin für Modellflugzeuge“ übergossen zu haben, sagt Eisenberg. Das Benzin hatte er in seiner Wohnung gelagert.
Wie sich im Laufe dieses Streits das Benzin entzündete, sei immer noch unklar, so Eisenberg: „Anklageschrift und Einlassung des Angeklagten weisen hier eine Differenz auf.“
Wie berichtet, hatte der noch am Brandort Festgenommene die Tat von Anfang an abgestritten. Ihm zufolge soll sich die 33-Jährige in Suizidabsicht mit Benzin übergossen und selbst angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser These des Verteidigers umgehend – so eine Aussage gehe aus den Akten nicht hervor.
„Das Opfer ist bis heute nicht vernehmungsfähig“
Die Antwort auf die Frage, wer oder was das Feuer entzündet hat, sei nun Aufgabe des anstehenden Prozesses, so Eisenberg. Weil die Frau durch die Flammen schwerste Brandverletzungen erlitt, war sie bis heute für die Kripo-Ermittler nicht ansprechbar, erklärt der Sprecher des Landgerichts. Nun scheint es aber, als sei sie inzwischen auf dem Wege der Besserung, sagte Eisenberg vorsichtig. Vernehmungsfähig sei sie aber noch nicht.
Die drei minderjährigen Kinder (6, 8, 14) der Frau leben seit der Tat bei einer Verwandten. Das Jugendamt hatte sie zunächst in Obhut genommen.