Wie einer der Anwälte versucht, den Prozess platzen zu lassen
Berlin – Seit diesem Dienstag müssen sich die mutmaßlichen Täter der Feuer-Attacke auf einen schlafenden Obdachlosen wegen versuchten Mordes vor einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft sechs von insgesamt sieben jungen Flüchtlingen im Alter zwischen 16 bis 21 Jahren vor, in der Nacht zum ersten Weihnachtstag brennbare Gegenstände neben dem Kopf eines polnischen Obdachlosen angezündet zu haben.
Die Anklage ist sicher: Sie wollten einen Menschen bei lebendigem Leib verbrennen lassen, heimtückisch und grausam!
Der Hauptangeklagte Nour N. (21) sitzt dem Richtertisch an diesem Morgen am nächsten. Er verdrückt zu Beginn kurz ein paar Tränen. Dann ist sein Gesichtsausdruck wie der der anderen – ernst und angespannt.
Hauptangeklagter will aussagen
Der Verteidiger Alexander Wendt kündigte an, der 21-jährige N. werde sich im Prozess äußern. Der Vorwurf des versuchten Mordes sei allerdings nicht eindeutig.
Wendt: „Dass es meinem Mandanten egal war, was passieren könnte, ist eine Unterstellung der Staatsanwaltschaft. Er räumt ein, das Taschentuch angezündet zu haben. Das sieht man auch auf dem Überwachungsvideo. Wichtig ist, welche Vorstellung er dabei hatte. Er bestreitet, den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen zu haben.“
► Das Verfahren wurde zum Auftakt direkt unterbrochen: Die Verteidiger sind der Ansicht, die 13. Jugendkammer des Landgerichts sei gar nicht zuständig in dem Verfahren, sondern eine andere. Außerdem sei eine Schöffin „willkürlich“ ausgewählt worden. Richterin Regina Alex sieht das gelassen.
Die unfassbare Tat
Die Männer – sechs Syrer und ein Libyer – stehen im Verdacht, in der Nacht zum ersten Weihnachtstag 2016 die Kleidung des auf einer Bank schlafenden Obdachlosen Maciej B. (37) am Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße angezündet zu haben.
Als Haupttäter gilt der 21-jähriger Syrer Nour N. Er soll ein Taschentuch mit einem Feuerzeug angezündet und auf den schlafenden Mann geworfen haben, der mit einer Decke über dem Kopf auf seinem Rucksack lag. Das Feuer griff auf Rucksack und Plastiktüte über – laut Anklage sollen die Flammen deutlich sichtbar gelodert haben.
„Die Angeschuldigten sollen dabei erkannt und billigend in Kauf genommen haben, dass der schlafende Geschädigte durch ungehindertes Ausbreiten des Feuers qualvoll hätte verbrennen können“, so die Staatsanwaltschaft.
Videokameras einer U-Bahn zeichneten die jungen Männer auf. Auf dem Video war zu sehen, wie die jungen Männer vor der Abfahrt noch aus der offenen Tür auf den Bahnsteig schauen, sie lachen, feixen und unterhalten sich. Es schien, als feierten sie in diesem Moment ihre ekelhafte Tat!
Nur einen Tag nach der Veröffentlichung der Aufnahmen waren alle Verdächtigen in U-Haft.
Der obdachlose Maciej B. blieb nahezu unverletzt – laut Ermittlern hat er das dem schnellen Eingreifen eines einfahrenden U-Bahn-Fahrers und mehrerer Zeugen zu verdanken.
► Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt. Am 13. Juni soll das Urteil fallen.
Einem 17-jährigen Begleiter wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.