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Apr 29

Droht disziplinarrechtliche Rüge? Polizist darf Merkel „kriminell“ nennen

© Symbolfoto: Christian Beier

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Solinger Polizisten und Kandidaten der AfD ein.

Darf ein Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen die Bundeskanzlerin als „wahnsinnig“ und „kriminell“ bezeichnen? Genau das passierte im Dezember auf der Landeswahlversammlung der AfD in Euskirchen. Der Solinger Polizeikommissar Dietmar Gedig sorgte mit diesen Worten für einen Skandal. Doch die Staatsanwaltschaft Wuppertal stellte jetzt ihre Ermittlungen gegen den Solinger ein.

„Nach Zeugenbefragungen und eingehender Prüfung haben wir festgestellt, dass keine strafbare Handlung vorliegt“, sagte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert auf ST-Anfrage. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Gedig sei darum eingestellt worden.

Der Polizist ist Beisitzer im Vorstand der AfD in Solingen sowie Vorstandsmitglied der Jugendorganisation der Partei, „Junge Alternative“. Für die AfD will Gedig am 14. Mai in den NRW-Landtag einziehen, denn mit seiner Rede bewarb er sich erfolgreich auf einen Listenplatz für die NRW-Landtagswahl: Er erreichte Platz 28. Nach aktuellen Umfragewerten steht die Partei bei derzeit 11 Prozentpunkten. Sollte das auch bei der Wahl am 14. Mai so sein, hätte die Partei rund 28 Sitze. Damit wäre der Solinger Mitglied des neuen Landtags.

Gedig hatte bei seiner Bewerbervorstellung in Euskirchen auch gefordert, Bundesjustizminister Heiko Maas „wegzusperren“. Der 31-jährige Kommissar unterstellte auch seinem Dienstherrn, Innenminister Ralf Jäger (SPD), „völlig versagt“ zu haben. Und er nannte die Polizei-Hundertschaften „politisch gesteuert“.

Über das disziplinarrechtliche Verfahren ist noch nicht entschieden

Das zuständige Polizeipräsidium in Wuppertal prüfte daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen den Kommissar wegen „außerdienstlicher Wohlverhaltenspflicht“, der Polizisten laut Landesbeamtengesetz unterliegen.

Denn dass er sich als Polizist vorgestellt hatte, könnte dem Solinger zum Verhängnis werden: „Wer sein Amt mit seinem Beruf als Polizist verbindet, kann sich nicht auf freie Meinungsäußerung berufen“, sagte damals ein Sprecher der Kreispolizeibehörde.

Das disziplinarrechtliche Verfahren war dann aber zunächst ausgesetzt worden, weil auch die Staatsanwaltschaft Wuppertal tätig geworden war und das Ermittlungsverfahren gegen den Kommissar eingeleitet hatte.

„Uns liegt die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft noch nicht schriftlich vor“, erklärte jetzt Anja Meis, Pressesprecherin der Wuppertaler Polizeibehörde. Erst wenn diese vorliege, werde geprüft, ob überhaupt und wenn ja, wie ein disziplinarrechtliches Verfahren fortgeführt werde. Dem Polizeikommissar könnte mindestens eine disziplinarrechtliche Rüge drohen, hieß es aus Kreisen des Innenministeriums.

Quelle: Solinger Tageblatt

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