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Okt 03

Erschreckende Zahlen: Bei 90 Prozent aller Asylsuchenden steht die Identität nicht fest

Auffällige Akten: Das Asylgesetz sieht keine strafrechtliche Sanktionierung bei Identitätstäuschung vor. Bild: Keystone

Im August musste der Bundesrat in einer Antwort auf eine Interpellation von SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (ZH) einräumen, dass 96 Prozent der minderjährigen Asylbewerber ohne Identitätspapiere in die Schweiz reisen. Letzte Woche präsentierte SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga in der Fragestunde des Nationalrats neue erschreckende Zahlen.

Steinemann wollte von der Justizministerin wissen, in wie vielen Fällen Asylbewerber in den letzten zehn Jahren unter verschiedenen Namen erfasst worden sind. Seit geraumer Zeit würden den Behörden und Verwaltungsangestellten Akten von Asylbewerbern auffallen, in denen die betreffende Person mit verschiedenen Namen erfasst sei, begründete Steinemann ihre Frage. «Warum wird die gleiche Person mit mehreren Namen erfasst?»

Wie Sommaruga ausführte, wurden zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2016 insgesamt 151’300 Asylgesuche mit Aliasnamen erfasst. Dass so viele Asylbewerber mit verschiedenen Namen aufgeführt sind, liegt laut Sommaruga unter anderem an der unterschiedliche Schreibweisen bei der Transkription der Namen aus dem Arabischen. Zudem könne es auch Fehler bei der Ersterfassung geben.

Dass jemand vorsätzlich falsche Angaben macht, kann sich Sommaruga offensichtlich nicht vorstellen. In der Praxis würde dies ohnehin keine Rolle spielen, weil das Asylgesetz laut der Justizministerin keine Bestimmungen enthält, die die strafrechtliche Sanktionierung bei Identitätstäuschung vorsieht.

Ohne Ausweisdokumente

Steinmann wollte zudem wissen, wie viele der Asylbewerber mit Aliasnamen als Flüchtlinge anerkannt oder vorläufig aufgenommen wurden und ob die Identität dieser Personen feststehe.

Laut Sommaruga gewährte der Bund 60’573 dieser Personen ein Bleiberecht. Asyl oder eine vorläufige Aufnahme erhalte jemand nur, wenn die Identität feststehe oder glaubhaft gemacht sei. Mit anderen Worten: Der Bund nimmt Asylbewerber auch dann auf, wenn deren Identität den Behörden als wahrscheinlich erscheint.

Wie ebenfalls in der Fragestunde klar wurde, haben die Behörden bei gut 90 Prozent aller Asylbewerber keine Ahnung, wen sie ins Land lassen. In den Jahren 2015 und 2016 kamen 77 respektive 81 Prozent der Asylbewerber ohne Ausweisdokumente ins Land. Steinemann wollte daher von Sommaruga wissen, bei wie vielen dieser Personen die Identität zweifelsfrei feststand. 2015 sei dies bei 4091 Personen der Fall gewesen und 2016 bei 2706 Personen, erklärte Sommaruga. Gemessen an den insgesamt 39’523 Gesuchen im Jahr 2015 und den 27’207 Gesuchen im Jahr 2016 stand damit die Identität bei gerade einmal rund zehn Prozent der Asylbewerber zweifelsfrei fest.

Wie die Behörden denn die Asylgründe nachweisen könnten, wenn sie nicht einmal wüssten, wen sie vor sich haben, hakte Steinemann nach. Oder mit anderen Worten: Wie kann die Migrationsbehörde überhaupt sicher sein, dass die Fluchtgeschichte eines Asylbewerbers stimmt, wenn sie nicht mit Sicherheit sagen kann, ob sie einen Algerier, einen Marokkaner oder einen Syrer vor sich hat? Die Antwort blieb Sommaruga schuldig.

Quelle: Basler Zeitung

 

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