Mönchengladbach/Viersen Weil er seine 15-jährige Ex-Freundin in Viersen erstochen hat, hat die Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach einen 18-Jährigen wegen Mordes verurteilt. Das Tatmotiv war Eifersucht.
252 Tage nach einer tödlichen Messerattacke in einem Park in Viersen hat die Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach am Mittwoch den Ex-Freund der 15-jährigen Iulia wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Eltern, die als Nebenkläger im Prozess auftraten, hatten die Höchststrafe – zehn Jahre Haft – gefordert. Die Verteidiger des 18-Jährigen hatten am Montag auf einen „minder schweren Fall des Totschlags“ plädiert. Sie haben bereits angekündigt in Revision zu gehen.
In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Kammer ist davon ausgegangen, dass der Angeklagte mit Tötungsabsicht und heimtückisch gehandelt hat.“ Aufgrund der im Vorfeld ausgesprochenen Drohungen, wegen des planvoll mitgeführten Messers und wegen der Häufigkeit der Messerstiche gegen den Oberkörper sehe die Kammer es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Opfer töten wollte.
Zugunsten des Angeklagten habe die Kammer berücksichtigt, „dass er sich freiwillig der Polizei gestellt und den Tathergang – wenn auch nicht die Tötungsabsicht – eingeräumt hat“, heißt es weiter in der Urteilsbegründung.
Die Verteidigung hat nach der Urteilsverkündung angekündigt Revision einreichen zu wollen. Der Erziehungsgedanke stehe bei einer Jugendstrafe im Vordergrund, so die Verteidigung. Ob dies bei so einer langen Haftstrafe allerdings noch so wäre, sei fraglich.
Das Mädchen hatte sich nur wenige Tage vor der Tat im Juni vergangenen Jahres von dem Teenager getrennt. Als der damals 17 Jahre alte Bulgare hörte, seine Ex-Freundin habe einen neuen Freund, soll er sie laut Anklage aus Eifersucht und heimtückisch erstochen haben.
In einer beim Prozessauftakt verlesenen Erklärung hatte der Angeklagte erklärt, er habe seine Ex-Freundin nicht töten, sondern ihr einen Denkzettel verpassen wollen. Aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er noch am Morgen des Tattags zwei Freunden ausführlich erzählt, dass er das Mädchen töten wolle.
Vor Gericht hatte der Angeklagte angegeben, dass er vor der Tat Drogen konsumiert habe. Er habe Iulia nur ins Bein stechen wollen. Er ließ erklären, er könne sich nur an einen Stich erinnern. Iulia war ihren schweren Verletzungen durch ein halbes Dutzend Messerstiche in den Oberkörper erlegen.
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach geht davon aus, dass Iulia noch leben könnten, wenn die beiden Freunde des Verurteilten das Opfer oder die Polizei gewarnt hätten. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat gegen die beiden Jugendlichen im Dezember Anklage wegen Nichtanzeige einer geplanten Straftat erhoben. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht steht noch nicht fest.