Würzburg – Niederlage für Anas Modamani (19) im vielbeachteten Facebook-Prozess: Das Landgericht Würzburg wies die einst-weilige Verfügung des syrischen Flüchtlings am Dienstag zurück.
►Damit muss Facebook verleumderische Beiträge über ihn auch in Zukunft nicht von sich aus finden und löschen. Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil.
Rückblick: Durch sein Selfie mit der Kanzlerin wurde Modamani 2015 weltbekannt – doch ein Jahr später stellten anonyme Hetzer ihn im Zusammenhang mit den Anschlägen von Brüssel und dem Berliner Breitscheidplatz an den Pranger und behaupteten, Angela Merkel habe mit einem der Attentäter posiert.
Deshalb zerrte der junge Asylbewerber den Internet-Giganten in Würzburg vor Gericht!
„Wir haben Facebook 40 Fälle zur Löschung gemeldet, jedes Mal wurde uns gesagt: Das verstößt nicht gegen die Richtlinien“, erklärte sein Anwalt Chan-jo Jun vor der 1. Zivilkammer.
Dort verlangte Modamadi eine einstweilige Verfügung zur Löschung der Hass-Kommentare. Jun: „Er rechnet damit, dass beim nächsten Terroranschlag sein Bild sonst wieder verwendet wird.“
17 Kamerateams und Journalisten aus aller Welt hatten sich zum ersten Prozess gegen Facebook angemeldet.
Richter Volkmar Seipel monierte das mit den Worten: „Eine weltweitere Verbreitung dieser Fotos als durch dieses Verfahren ist gar nicht zu denken. Das ist ein zweischneidiges Schwert, wenn man weitere Verleumdungen des Klägers verhindern will.“