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Apr 05

Flüchtlinge: 267.500 Syrer haben Anspruch auf Familiennachzug

Für sie gilt die Aussetzung des Familiennachzugs nicht. Syrische Flüchtlinge, die es bis nach Deutschland geschafft haben, dürfen ihre Angehörigen nachholen. Andere Migranten müssen damit noch warten.

Knapp 268.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland haben nach einem Bericht der „Bild“ derzeit einen Anspruch auf Familiennachzug. Zu diesem Schluss komme ein internes Papier der Bundesregierung, dass die Folgen des Flüchtlingszuzugs evaluiere, schreibt die Zeitung. Für die genannte Zahl von Flüchtlingen finde die Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre nach dem Aufenthaltsgesetz keine Anwendung. Sie dürften also ihre Angehörigen nach Deutschland holen.

In Deutschland haben anerkannte Flüchtlinge einen privilegierten Anspruch auf den Nachzug von Familienangehörigen. Für andere Ausländer wurde in Deutschland wie auch in anderen europäischen Staaten im zurückliegenden Jahrzehnt die Familienzusammenführung erschwert, weil sie die Zuwanderung über die Schutzsuche und über Arbeits- und Ausbildungsvisa überstieg. Die Aussetzung des Familiennachzugs endet im März 2018.

Den privilegierten Familiennachzug auch für subsidiär Schutzberechtigte hatte die Bundesregierung erst im Herbst 2015 eingeführt – diesen Schutztitel bekommen Migranten, die keine Flüchtlinge im rechtlichen Sinne sind, denen aber in ihrer Heimat „ernsthafter Schaden“ durch Folter, Todesstrafe oder Kriegshandlungen droht. Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst nur für ein Jahr.

2016 ist die Zahl der Asylanträge um 56,4 Prozent gestiegen

Die nachziehenden Familienangehörigen von Flüchtlingen stellen selbst keine Asylanträge und sind deswegen nicht in den entsprechenden Asylstatistiken enthalten. Die Zahl der Asylanträge hat einen Höchststand erreicht. 2016 stellten 745.545 Personen laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Asyl. Das sind 56,4 Prozent mehr als 2015. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2017 gingen 37.074 Asylanträge ein.

Die Grünen möchten die Einwanderung noch erleichtern. Sie stellten am Dienstag einen Gesetzentwurf zu einem Einwanderungsgesetz vor. Das soll eine Aufenthaltserlaubnis schon zur Jobsuche ermöglichen, den Familiennachzug garantieren. Zudem ermöglicht es den Wechsel vom Asylstatus zum eingewanderten Facharbeiter. Kernstück des Vorschlags ist die sogenannte Talentkarte.

Qualifizierte sollen damit nach Deutschland kommen dürfen. Selbst wenn sie dann noch keinen Job haben, ermöglicht der einjährige Status die Suche danach. Soziale Unterstützung gibt es für die Zeit aber keine. Findet der Karteninhaber nach einem Jahr keine Stelle, die seinen Lebensunterhalt sichert, darf er nicht bleiben. Hat er eine unbefristete Anstellung oder ist erfolgreich selbstständig, bekommt er einen Daueraufenthalt.

Wie viele Fachleute mit welchen Qualifikationen und wie guten Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen dürfen, soll nach den Plänen der Grünen die Bundesregierung auf Grundlage der Empfehlung einer neu einzurichtenden Kommission entscheiden. Die Grünen wollen außerdem mit Verweis auf die Integration erlauben, dass die Familie der Fachkräfte von Anfang an auch ohne den Nachweis von Deutschkenntnissen mit nach Deutschland kommen darf.

Zudem wollen die Grünen die Einwanderung für Aus- und Weiterbildung vereinfachen. Die Einbürgerung soll nach ihren Plänen künftig bereits nach fünf statt bislang acht Jahren möglich sein, und sie wollen dabei den Doppelpass grundsätzlich erlauben.

Quelle: Welt

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