Eine junge Frau lehnt es ab, mit einem Brandenburger Sex zu haben. Er wirft sie trotzdem aufs Bett, schiebt ihren Kopf zwischen zwei Metallstreben. Sie schreit, er soll aufhören, kratzt ihn. Der Akt ist gewalttätig, die Frau vier Stunden lang sein Opfer. Das zweifelt auch das Gericht nicht an – spricht aber den 23-Jährigen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung frei.
Brandenburg/H. Dass der Sex des 23 Jahre alten Türken aus Brandenburg/Havel gewalttätig und die Frau vier Stunden lang sein Opfer war, daran zweifeln Staatsanwalt und das Schöffengericht Brandenburg/Havel nicht. Dennoch wurde der 23-Jährige vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Juristen erkannten bei ihm keinen Vorsatz.
„Ich glaube Frau G. jedes Wort“, sagte die Richterin nach ihrem Urteilsspruch. Doch wahrscheinlich habe ihr Peiniger nicht gewusst, was er ihr antat, als er in der Nacht der 18. August 2016 in seiner Wohnung über seine Bekannte herfiel und den Geschlechtsverkehr über Stunden hinweg so rabiat vollzog, dass sie in den folgenden beiden Wochen nicht richtig laufen konnte. Das Schöffengericht glaubte einerseits dem Opfer, andererseits aber auch dem Angeklagten, demzufolge der wilde Sex einvernehmlich war.
Sie lehnte es ab, mit ihm ins Bett zu steigen
In jener Sommernacht hatte sich die Frau aus Plaue ins Stadtzentrum zur Wohnung des Gastwirtsohnes fahren lassen, von dem sie Drogen kaufen wollte. Die beiden jungen Leute konsumierten sehr schnell die Droge Speed. Seinen anschließenden Wunsch, mit ihr ins Bett zu steigen, lehnte sie ab. Er sei nicht ihr Fall, nicht ihr Typ, sagte die Zeugin vor Gericht aus.
Der junge Drogenverkäufer machte seiner Kundin dann noch Komplimente, zerrte sie am Arm, warf sie aufs Bett und zog sie aus. Ihre Schultern drückte er fest gegen die Metallstäbe am Kopfende seines Bettes, ihren Kopf klemmte er ein zwischen zwei dieser Stäbe. Die Frau schrie zwar „Aufhören“ und wehrte sich, indem sie den Angeklagten am Rücken kratzte. Doch irgendwann gab sie auf und ließ „es über sich ergehen, wie sie es ausdrückte. Mehrmals sei er in sie eingedrungen, die ganze Tortur habe nach vier Stunden geendet, als er einen Anruf erhielt und plötzlich fort musste, so dass auch sie gehen konnte.
„Schwerer Schlag“ für die Geschädigte
Staatsanwalt und Gericht haben keinen Zweifel daran, dass die sexuellen Handlungen jener Nacht nicht im Sinne des Opfers waren und dass er sie mit Gewalt genommen hat.
Doch die entscheidende Frage für den Ausgang des Strafprozesses war an die Zeugin, das Opfer, gerichtet: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Das könnte sein, ließ die Zeugin das Gericht wissen. Sie könne nicht beurteilen, ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat. Der Staatsanwalt räumte ein, dass der Freispruch ein „schwerer Schlag“ für die Geschädigte sein müsse. Andererseits sei eine Verurteilung nicht möglich, weil kein Vorsatz nachweisbar sei.
Vergewaltigungen werden relativ selten verurteilt
Der junge Angeklagte hatte von Beginn an bestritten, seine Bekannte vergewaltigt zu haben. Er sagte in seinem Schlusswort, dass er so etwas nicht tun würde, zumal er doch selbst eine Mutter und eine Schwester habe.
Vergewaltigungen führen vor deutschen Gerichten relativ selten zu Verurteilungen. Laut einer Studie von 2012 erlebten 8,4 Prozent der Frauen, die ihre Vergewaltigung angezeigt hatten die Verurteilung des Täter, berichtete Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen im Jahr 2014.