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Apr 09

Gericht verbietet Abschiebung nach Bulgarien

Eine Abschiebung nach Bulgarien ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht mehr möglich.
Quelle: Uwe Dillenberg (Archiv)

Hannover. Dies sei unanfechtbar und zeitlich unbefristet, solange sich die Situation in Bulgarien nicht grundlegend ändert, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag.

Schutzberechtigten drohe in Bulgarien die Obdachlosigkeit und ihnen fehle faktisch der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu staatlichen Sozialleistungen, urteilte das Gericht. Eine Abschiebung des Flüchtlings würde seine Existenz bedrohen und zu einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen führen. Der junge Mann hatte in Bulgarien Asyl erhalten, die Familie war dann aber nach Deutschland weitergereist.

In Fällen anerkannter Flüchtlinge könne nicht auf die für große Teile der bulgarischen Bevölkerung ebenfalls schwierige Lage verwiesen werden, entschied das Gericht. Denn Flüchtlinge hätten keine Sozialkontakte, könnten nicht auf familiäre oder nachbarschaftliche Hilfe zurückgreifen und seien weitgehend auf sich alleine gestellt. (Az. 15 B 2468/17)

Quelle: HAZ

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