Frankfurt – Der Tunesier wird dringend verdächtigt, für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Doch seine Abschiebung wurde heute gerichtlich untersagt – in seiner Heimat droht ihm die Todesstrafe!
Der Tunesier war am 1. Februar bei einer Anti-Terror-Razzia in Hessen festgenommen worden. Er soll aktiv daran gearbeitet haben, für den IS einen Anschlag in Deutschland auszuführen. Auch soll er ein Unterstützernetzwerk für die blutrünstigen Dschihadisten aufgebaut haben – der Mann schweigt bis heute beharrlich zu allen Vorwürfen.
Bereits am 22. März sollte der mutmaßliche Terrorist nach Tunesien abgeschoben werden. Doch wenige Minuten vor seinem Abflug vom Frankfurter Flughafen wurde die Abschiebung gestoppt, weil er einen Asylantrag gestellt hatte.
Dieser Asylantrag wurde zwar abgelehnt, doch nun entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt, dass der Mann dennoch nicht abgeschoben werden darf. Der Grund: Bereits im April hatte die 6. Kammer des Gerichts verlangt, dass der Staat Tunesien der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müsse, dass gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt werde.
Die am 11. Juli vorgelegte Verbalnote der tunesischen Regierung erfülle diese Bedingung nicht, begründete das Gericht heute seinen Beschluss. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar – der Terrorverdächtige bleibt in Deutschland!
Update, 16:00 Für Hessens Innenministerium ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes noch nicht das letzte Wort. Die Beurteilung des Tunesiers durch die Sicherheitsbehörden habe sich nicht geändert, sagte ein Ministeriumssprecher. Das Ministerium prüft weitere Schritte.