Chemnitz – Er wollte nicht zweieinhalb Jahre in den Knast, ging in Berufung. Darüber sollte gestern das Landgericht verhandeln. Doch der Vergewaltiger kam nicht. Gurjeet S. (22) ist untergetaucht.
Keine gute Idee. Vom Landgericht wurde die Berufung kurzerhand verworfen – der indische Asylbewerber muss ins Gefängnis. Theoretisch. Denn um ihn einsperren zu können, muss man seiner habhaft werden. Doch wie?
„Unter seiner Meldeadresse lebt er nicht mehr“, sagt Gerichtssprecherin Marika Lang. „Schon zur Verhandlung mussten wir ihn durch öffentlichen Aushang laden.“
Gurjeet S. war im April 2016 einer Studentin (22) nachts von der Disko gefolgt, hatte sie in der Chemnitzer City auf eine Bank gedrückt und gegen ihren Willen einen Finger in sie eingeführt. Nur eine Polizeistreife, die zufällig vorbeikam, konnte ihn stoppen.
Und nun ist er weg.