Nach den Krawallen in Hameln vor zwei Jahren stehen sechs Angehörige eines Familienclans vor Gericht. Es geht um schweren Landfriedensbruch, Körperverletzung und Morddrohungen. Der Richter muss einen schwierigen Balanceakt bewältigen.
Es geht um schweren Landfriedensbruch, versuchte Anstiftung zur Gewalt, um Körperverletzung, Morddrohungen und Beleidigungen. Es geht um eine persönliche Tragödie und um eine maßlose Reaktion. Und vor allem geht es um Missachtung der deutschen Staatsgewalt.
Der Fall liegt mehr als zwei Jahre zurück und hatte die niedersächsische Stadt Hameln buchstäblich in den Ausnahmezustand versetzt. Stein des Anstoßes war die Verhaftung des mutmaßlichen Tankstellenräubers Mohamed S., 26, am 14. Januar 2015 durch die Polizei. Sein Bruder Ibrahim, 27, nun einer der Hauptangeklagten, hatte vergeblich versucht, ihn aus dem Streifenwagen zu befreien. Später versuchte Mohamed S. kurz entschlossen, aus dem Fenster des Amtsgerichtes Hameln zu flüchten – im siebten Stock. Er stürzte ab.
Schläge, Tritte, Pfefferspray und Steinwürfe
Unterdessen hatten sich bereits zahlreiche Angehörige vor dem Gericht versammelt, unter ihnen die Mutter des Mannes, Khadra S., 50. Nachdem ihr Sohn in die Tiefe gestürzt war, kam es zu ersten Ausschreitungen. Als der Schwerverletzte anschließend in ein Krankenhaus transportiert wurde, rotteten sich vor dem Klinikum noch weitere Mitglieder der Großfamilie zusammen. Als Mohamed S. dort seinen Verletzungen erlag, arteten die Krawalle in Gewalt vor allem gegen die Sicherheitskräfte aus. 24 Polizisten und sechs Unbeteiligte wurden durch Schläge, Tritte, Pfefferspray und Steinwürfe unterschiedlich schwer verletzt.
Zwölf Straftaten werden allein der Mutter des Toten, Khadra S., vorgeworfen. Nun saß sie gebeugt und ganz in Schwarz vor dem Richter, den Kopf in ein schwarzes Tuch gehüllt, mit dem sie sich immer wieder über die Augen wischte. Ein Gutachter hat die 50-jährige achtfache Mutter „angesichts des tragischen Ablebens ihres Sohnes“ bereits für nur begrenzt verhandlungstauglich erklärt. Doch an jenem Januartag in Hameln hatte sie, außer sich vor Schmerz und Wut, alle anderen angestachelt. „Ich schlachte dich!“, soll sie gebrüllt haben, „Du bist tot!“ und „Hameln soll brennen!“.
Ihr Sohn Ibrahim hat bereits wegen anderer Vergehen ein Strafverfahren am Hals, dessen Urteil noch aussteht. Doch auch bei ihm nennt der Gutachter eine Ausnahmesituation, verminderte Schuldfähigkeit durch extreme emotionale Belastung. Die Anklageschrift spricht hingegen von „aggressiven und aufpeitschenden Handlungen“ der Angeklagten, sodass die Menge „wie auf Kommando zu einem Sturmangriff auf die Polizei losging“. All dies, heißt es wieder und wieder in der trockenen Sprache der Justiz, war „Ausdruck der tief verwurzelten Abneigung der Angeklagten gegen die Polizeikräfte“.
Der Clan ist polizeibekannt
Im großen Sitzungssaal des Landgerichts Hannover sitzen am Montagmorgen mehr schwer bewaffnete Polizisten als Angeklagte. Es sind ausgesuchte Einsatzkräfte, heißt es aus Gerichtskreisen, alle ausgesprochen durchtrainiert und von einschüchternder Größe, ein deutliches Zeichen der Staatsgewalt, um deren Anerkennung sich dieser Fall ja eigentlich dreht. Dabei sind die Bankreihen der Besucher so gut wie leer. Man hatte offenbar mit neuen Ausschreitungen gerechnet. Doch es blieb friedlich im und um das Gerichtsgebäude.
Und dies scheint auch das Ziel der Behörden. Der Richter begann den Prozess, der auf 30 Verhandlungstage angesetzt war, mit Milde. Was der Bruder und die Mutter erleben mussten, erklärte Stefan Joseph, sei eine extreme Belastung gewesen. Und er setzte damit schon früh den Ton für den Ausgang dieses ersten Prozesstages, der für manchen Beobachter im Saal überraschend glimpflich für die Angeklagten ausging: Es wird, so meint der Verteidiger von Khadra S., Roman von Alvensleben, auf eine Verständigung hinauslaufen. Wenn die Angeklagten geständig sind, müssen sie mit Haftstrafen von sechs bis zwölf Monaten rechnen – auf Bewährung.
Die Großfamilie, um die sich dieser Prozess rankt, ist allerdings bei Polizei und Justiz einschlägig bekannt. Sie gehört einem Clan der sogenannten Mhallamiye-Kurden an, die seit den 80er-Jahren als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon unter anderem in die Bundesrepublik gekommen sind und von denen einige seitdem immer wieder mit kriminellen Delikten, Einschüchterungsversuchen und Randale für Schlagzeilen gesorgt haben.
Fehlende Integration eines entfesselten Mobs
Niedersachsens Landeskriminalamt fasste das Phänomen kurz nach dem Todessturz von Hameln zusammen: „Seit cirka 30 Jahren leben die Mhallamiye in überwiegend großen Familienverbänden an verschiedenen Orten über ganz Niedersachsen verteilt. Eine wahrnehmbare Integration des überwiegenden Teils dieser Menschen ist bis heute kaum erfolgt.“ Polizei und Justiz würden als Träger des hiesigen Rechtssystems abgelehnt.
Ein entfesselter Mob, von Rachsucht angetrieben und, weil jeglicher Respekt vor der Staatsgewalt fehlt, brandgefährlich? Oder eine Familie, die in ihrem bodenlosen Kummer nicht zurechnungsfähig gehandelt hat? Das ist die Kernfrage in diesem Prozess in Hannover.
Ein schwieriger Balanceakt: Einerseits will man neuen Zündstoff vermeiden und keine Vorurteile gegen ausländische Gruppen schüren, andererseits darf man diese offenkundige Missachtung der deutschen Rechtsstaatlichkeit nicht allzu sanft bestrafen.
Gerichtssprecher Hans-Christian Rümke erklärt das Dilemma: Die Beleidigungen und Körperverletzungen von Hameln sind im Rahmen des Strafgesetzbuches gar nicht mal so schwerwiegend. „Aber Polizeibeamte sind betroffen, als Repräsentanten des Staates.“ Und in Hameln habe sich eben genau die Ablehnung gegen diese Staatsrepräsentanten so massiv gezeigt, dass man es nicht dulden darf.
Das Gericht muss also einen Kompromiss schaffen, zwischen der Warnung und damit einem „generalpräventiven Effekt“ und dem Schüren von Vorurteilen. „Wir haben ja hier keine Prangerkultur“, erklärt Rümke. Trotzdem: „Man muss schon ein Zeichen setzen.“