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Jun 15

Immer mehr Flüchtlinge müssen von Hartz IV leben

Berlin – Sie sind meist vor Verfolgung und Krieg aus ihren Heimatländern geflohen, haben in Deutschland Schutz gefunden, doch hier bliebt ihnen oft nichts anderes übrig, als Nichts zu tun.

Viele suchen ohne Erfolg nach Arbeit und sind deshalb auf Hartz IV angewiesen. Wie Bild und B.Z. unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit berichten, haben 2017 gerade mal 1188 Flüchtlinge die Arbeitslosigkeit verlassen können. 1015 von ihnen fanden einen Job, 61 machten sich selbständig und 112 bekamen einen Ausbildungsplatz.

Dem stehen 28.611 anerkannte Flüchtlinge gegenüber, die von Hartz IV leben. 15.330 von ihnen sind Syrer, danach kommen Afghanen und Iraker, von denen laut Statistik der Arbeitsagentur 1358 arbeitslos gemeldet sind.

Der Anteil von Geflüchteten in der Hartz-IV Statistik beträgt in Berlin 7,2 Prozent. Innerhalb eines Jahres hat sich dieses Verhältnis verdoppelt, liegt aber im bundesdeutschen Vergleich im Durchschnitt.

Deutschlandweit sind 190.000 Asylbewerber aus nichteuropäischen Ländern Hartz-IV Empfänger. Ihre Zahl hat im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 46.000 zugenommen. Die Arbeitslosenquote unter ihnen liegt damit bei 50,7 Prozent.

Mehr als die Hälfte aller anerkannten Flüchtlinge in Deutschland ist arbeitslos.
Mehr als die Hälfte aller anerkannten Flüchtlinge in Deutschland ist arbeitslos.

Die Arbeitsagenturen sind bei der Vielzahl bei ihnen gemeldeter Flüchtlinge auch zunehmend in der Pflicht, wenn es darum geht, Reisen von Asylsuchenden in ihre Heimatländer, aus denen sie eigentlich geflohen waren an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu melden.

Zwar müssten die Arbeitslosen nur melden, dass sie in den Urlaub fahren und nicht wohin, dennoch könnte es Hinweise auf Heimreisen geben, die dann weitergeleitet werden müssten.

Erfuhr früher ein Betreuer im Gespräch zufällig etwa von einer Reise nach Syrien, wurde das BAMF aufgrund verschiedener Vorschriften – beispielsweise beim Datenschutz – nicht immer automatisch informiert.

Nun soll es dazu «Änderungen in unseren fachlichen Weisungen geben, die genau definieren, in welchen Fällen die Bundesagentur für Arbeit die Ausländerbehörden informieren wird», sagte eine Sprecherin.

Menschen, deren Asylverfahren in Deutschland aktuell noch läuft, können laut BAMF jederzeit ausreisen. Wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren, erlischt allerdings ihre Aufenthaltsgestattung in Deutschland, die sie während ihres Asylverfahrens haben. Auch ihr Antrag als Asylbewerber gilt damit als zurückgenommen.

Für Geduldete sind Reisen ins Ausland auch nicht ohne Weiteres möglich: Die Duldung erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet. Damit wird die Wiedereinreise nach Deutschland schwierig bis unmöglich.

Entschiede werden aber im Einzelfall. Für einen vorübergehenden Aufenthalt dort gibt es nämlich laut BAMF durchaus nachvollziehbare Gründe – etwa eine schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen.

Nach Einzelfallprüfung kann so eine Reise aber auch zur Aberkennung des Schutzstatus‘ führen: „Handelt es sich (…) um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt“, heißt es beim BAMF.

Quelle: Tag24

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