„Jeder Tag im Bezirksklinikum Mainkofen ist wie ein Jahr”, jammerte afghanische Asylbewerber, der nach der Messerattacke gegen einen 25-jährigen Landsmann in der Unterkunft in der Siemensstraße zunächst in U-Haft und dann in der Forensik gelandet war.
Ein weiterer Aufenthalt bleibt ihm jetzt erspart: Die Jugendkammer beim Landgericht Landshut verurteilte ihn zwar zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zur Unterbringung in der Psychiatrie, setzte aber beides zur Bewährung aus.
Wie zum Prozessauftakt berichtet, griff der 21-Jährige am 8. Mai letzten Jahres gegen 19.25 Uhr in der Unterkunft in der Siemensstraße einen 25-jährigen Landsmann ohne ersichtlichen Grund mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von neun Zentimeter an.
Das Opfer schützte sich mit seinen Händen gegen die Attacken und erlitt dabei eine Schnittwunde am Unterarm mit Abtrennung der Strecksehnen, außerdem Verletzungen am Brustbein und linksseitig am Brustkorb. Als der 25-Jährige schließlich flüchten konnte, versetzte ihm der Landsmann noch einen zwei Zentimeter langen und fünf Zentimeter tiefen Stich ins rechte Gesäß.
Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass der Afghane zum Tatzeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer akuten, vorwiegend wahnhaften psychotischen Störung litt, so dass die Steuerungsfähigkeit bei ihm nicht ausschließbar aufgehoben gewesen sei.
Er müsse deshalb in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, nicht zuletzt, weil von ihm wegen seiner wahnhaften Überzeugungen, insbesondere auch verbunden mit dem (konfliktreichen) Aufenthalt in einer Asylbewerberunterkunft mit weiteren erheblichen rechtswidrigen Taten zu rechnen sei.
Zu den damaligen Geschehnissen berichtete der 21-Jährige (natürlich über einen Dolmetscher), dass es schon Wochen vorher nach einer gemeinsamen Fahrt nach Deggendorf, wo eine Anhörung stattgefunden habe, zu Streitereien mit seinem Zimmergenossen und späteren Opfer gekommen sei: „Er hat mir einen Schlag auf die Nase versetzt und mich mit einer Glasscherbe geschnitten.”
In der Folgezeit habe ihm der 25-Jährige dann gedroht. „Auch damit, meine Mutter und meine Schwester zu vergewaltigen. Damit wollte er mich in der Ehre verletzen.”
Der Angeklagte leide unter einer psychogenen Störung, so dass von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen sei. Für eine vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit habe die Kammer aber keine Anhaltspunkte gesehen: Der 21-Jährige sei sowohl im Vorfeld des Geschehens als auch danach völlig unauffällig gewesen, eine Behandlung sei derzeit nicht sinnvoll.
Der Angeklagte leide unter einer psychogenen Störung, so dass von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen sei. Für eine vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit habe die Kammer aber keine Anhaltspunkte gesehen: Der 21-Jährige sei sowohl im Vorfeld des Geschehens als auch danach völlig unauffällig gewesen, eine Behandlung sei derzeit nicht sinnvoll.
Beim Strafmaß war die Kammer über den Antrag von Staatsanwalt Christoph Ritter, der eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten beantragt hatte, hinausgegangen. Verteidiger Christian Temporale (Bild, rechts) hatte dagegen eine Schuldunfähigkeit seines Mandanten zur Tatzeit gesehen und Freispruch beantragt.
Für den jungen Afghanen, dessen Alter sich letztlich nicht mit letzter Sicherheit feststellen ließ, brachte die Kammer Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung und legte enge Bewährungsauflagen fest: Für ihn wurde Führungsaufsicht angeordnet, außerdem wird er einem Bewährungshelfer unterstellt und hat regelmäßig an Sozialberatungsgesprächen teilzunehmen.