
Der Angeklagte (rechts) steht zum Prozessbeginn neben seinem Anwalt Matthias Macht.
Schwerin – Ein 85-Jähriger wird brutal im Schlaf ermordet. Seine Tochter hatte zuvor ein Verhältnis mit einem jungen afghanischen Flüchtling. Der steht nun als Angeklagter vor Gericht.
Tragisches Ende einer Beziehung zwischen einer Flüchtlingsbetreuerin und einem jungen Afghanen: Im November vergangenen Jahres soll der abgelehnte, geduldete Asylbewerber dem 85-jährigen Vater der Frau im Schlaf die Kehle durchgeschnitten haben.
In Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim), wo die Tat geschah, waren Schock und Verunsicherung groß.
Nun hat am Montag vor dem Landgericht Schwerin der Mordprozess gegen Najmudin J. begonnen. Die Tochter des Opfers, die Nebenklägerin ist, sagte als Zeugin aus.
Die 50-Jährige berichtete, sie habe in Westsachsen Flüchtlinge in Praktika vermittelt, darunter den jungen Mann.
Später habe sich daraus ein intimes Verhältnis entwickelt, das aber keine Perspektive gehabt habe, weil er eine Frau in Afghanistan heiraten sollte.
Der junge Mann habe zeitweise in ihrer Wohnung gewohnt, sie habe ihm auch finanziell geholfen. Am Tag vor der Tat hätten sie sich in Sachsen noch einmal getroffen, ehe er nach Wittenburg fuhr, um Arbeiten am Haus des Vaters erledigen.
Sie habe einen Tag später nachkommen wollen. Bereits im Sommer hatte Najmudin J. den Vater eine Woche lang gepflegt.

In den Wochen vor der Tat hatte es demnach Zerwürfnisse gegeben: Der junge Mann, deren Alter die Frau auf 27 bis 28 schätzte, habe eine Freundin gehabt, es aber nicht gern gesehen, wenn sie mit anderen Männern sprach.
Am Tattag fanden die Ermittler einen Zettel, auf dem unter anderem geschrieben war: „Ich liebe Dich, Du liebst mich, wir lieben.“
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Afghanen vor, den Rentner Dieter P. im Schlaf mit einem Schnitt in den Hals getötet zu haben.
Die Tat wurde von der Kamera eines Babyphones aufgezeichnet, das zur Überwachung des Schlafes des Rentners in seinem Zimmer installiert war.
Dadurch beobachtete der bosnische Privatpfleger des Mannes die Tat. Der Afghane floh und wurde mehrere Stunden später an der Autobahnauffahrt Talkau (Schleswig-Holstein) der A24 aufgegriffen.
Unklar ist bislang auch das Alter des Angeklagten. In seinen Personaldokumenten ist der 1. Januar 1998 angegeben, laut einem Gutachten der Staatsanwaltschaft ist er jedoch wahrscheinlich deutlich älter. Die Tochter des Opfers berichtete, sie habe mit dem jungen Mann zusammen versucht, sein Alter zu recherchieren.
Sie seien auf 27 bis 28 Jahre gekommen. Das Alter könnte im Prozessverlauf noch eine Rolle spielen: Folgt das Gericht dem Geburtsdatum 1. Januar 1998, dann wäre der Angeklagte bei der Tat 20 Jahre alt gewesen und könnte als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Der Angeklagte – schmal, blass und mit kahlgeschorenem Schädel – verfolgte den ersten Prozesstag mit unbewegter Miene.
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Kehle durchgeschnitten: Tochter von Rentner (85†) hatte Verhältnis mit dem Asylant – alternativ-report.de
Mai 4, 2019 um 1:49 am (UTC 1) Link zu diesem Kommentar
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