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Apr 05

Knast statt Abschiebung: Der Intensiv-Täter aus der Dresdner City

In Handschellen brachten Justizbeamte Intensivtäter Moutiaa R. (29) gestern in den Verhandlungssaal im Amtsgericht
Foto: Juergen Maennel

Dresden – Obwohl sein Asylantrag bereits im Mai 2016 abgelehnt wurde und der straffällige Tunesier Moutiaa R. (29) schon im Juni vergangenen Jahres abgeschoben werden sollte, darf der Intensivtäter nun noch länger in Dresden bleiben!

Wiener Platz
Der Bereich um den Wiener Platz gilt als Kriminalitätsschwerpunkt in der Dresdner InnenstadtFoto: Stefan Hässler

Sechs Mal filmte die Polizei, wie der drogenabhängige Tunesier in der Innenstadt mit Haschisch dealte. Er an der Haltestelle „Hauptbahnhof Nord“ im November 2016 grundlos zwei Männer angriff. Einem geistig Behinderten (19) schlug er unvermittelt die Faust ins Gesicht – weil der an Moutiaa vorbei gehen wollte.

 

Einen Dresdner (39) pöbelte der Tunesier an, fragte ob er ein „Scheiß-Deutscher“ sei. Danach versuchte Moutiaa R. ihm eine Bierflasche auf den Kopf zu schlagen.

Das Innenministerium hätte den Intensivtäter längst ausgewiesen. Doch: „Die Staatsanwaltschaft hat nicht zugestimmt, das Verfahren gegen den Tunesier einzustellen. Darum können wir ihn nicht abschieben“, bestätigt Behördensprecher Jan Meinel (43).

Razzia Wiener Platz
Bei Razzien nehmen Beamte immer wieder Drogendealer fest – die meisten sind AsylbewerberFoto: Olaf Rentsch

„Die Verurteilung und eine Haftstrafe schreckt die Täter mehr ab, als wenn sie ohne Bestrafung einfach ausgewiesen werden – und in ihrer Heimat oder bei erneuter Einreise weitere Delikte begehen.“

Doch die Justiz bevorzugt einen anderen Weg: „Wenn jemand eine höhere Strafe zu erwarten hat, soll er erst mal verurteilt werden“, so Oberstaatsanwalt Lorenz Haase (56) zu BILD.

Mutmaesslicher Drogendealer von Polizei in der naehe vom Wiener Platz verfolgt und festgenommen
Hier versucht ein Krimineller vom Wiener Platz vor der Polizei zu fliehen. Doch er wird geschnapptFoto: Dirk Sukow

„Die Verurteilung und eine Haftstrafe schreckt die Täter mehr ab, als wenn sie ohne Bestrafung einfach ausgewiesen werden – und in ihrer Heimat oder bei erneuter Einreise weitere Delikte begehen.“

Das Amtsgericht Dresden verurteilte den Intensivtäter am Montag zu insgesamt 3,6 Jahren Haft. Wie BILD erfuhr, will er gegen das Urteil in Berufung gehen.

Quelle: BILD

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