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Jul 11

Kriminelle Großfamilien in Bremen: Auskünfte zu Clans bleiben vage

Das Justizressort des Bremer Senats hat einen Fragenkatalog der FDP zum Problem der kriminellen Großfamilien beantwortet. An einigen Stellen bleibt die Behörde bei ihren Auskünften im Ungefähren.

Das Justizressort hat kein klares Bild über die Zahl der Strafverfahren, die in den vergangenen Jahren gegen Familienclans aus dem Kreis der sogenannten Mhallamiye-Kurden in Gang gebracht wurden. So steht es in einer Stellungnahme der Behörde zu einer parlamentarischen Anfrage der FDP-Bürgerschaftsfraktion mit dem Thema „Kriminelle Clans in Bremen“. Die Antwort soll in der kommenden Woche vom Senat behandelt werden.

Die Liberalen hatten der Landesregierung einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt, der auch andere Sicherheitsthemen berührt, etwa die Zustände im Oslebshauser Gefängnis und die Frage nach möglichen Einschüchterungsversuchen von Kriminellen gegenüber Angehörigen des Justizapparats.

Im Jahr 2010 hatte die Bremer Polizei eine „Informationsstelle Ethnische Clans“ eingerichtet, um eine präzisere Vorstellung von den Strukturen und dem kriminellen Potenzial bestimmter Familienverbünde zu gewinnen. Damals wurden der Gruppe der Mhallamiye, die seit den 1980er-Jahren aus dem Libanon nach Bremen zugewandert sind, rund 2600 Personen zugerechnet. Mitte vergangenen Jahres waren es rund 3500.

„1316 Verfahren“ gegen Mhallamiye-Kurden

Für Angehörige mehrerer Großfamilien aus dieser ethnischen Gruppe gilt nach Einschätzung der Justizbehörde, dass sie „überdurchschnittlich oft durch die Begehung von Eigentums- und Rohheitsdelikten sowie Drogenhandel auffallen“. In welchem Umfang sich das in Gerichtsverfahren und Verurteilungen niedergeschlagen hat, vermag das Justizressort jedoch nicht zu beantworten.

Einerseits steht in dem Papier für die Senatssitzung, es seien seit 2010 „mindestens 1316 Verfahren“ gegen Mhallamiye-Kurden geführt worden. Doch dann heißt es dort weiter: „Tatsächlich dürften es wesentlich mehr Verfahren gegen Personen aus der Gruppe der Mhallamiye sein, die bei der Staatsanwaltschaft Bremen bearbeitet werden.“

Eine konkrete Zahl könne „nicht genannt werden“. Sie lasse sich nur durch eine Überprüfung aller Akten unter Berücksichtigung des jeweiligen Delikts ermitteln, und das sei „mit vertretbarem Aufwand“ nicht zu leisten.

Waffenhandel nimmt zu

Was die Justizbehörde liefern kann, sind Zahlen zur Entwicklung bei Straftaten, die typischerweise – aber eben nicht ausschließlich – von Angehörigen krimineller ethnischer Clans verübt werden. Beispiel: Drogenhandel. Hier waren die von der Staatsanwaltschaft geführten Verfahren zuletzt rückläufig. Schwankte die Zahl zwischen 2013 und 2015 stets um die 3900, so waren es 2016 nur noch knapp 3200.

Anders sieht es beim Waffenhandel aus. 2013 registrierten die Strafverfolgungsbehörden 358 Fälle, 2016 waren es 430. Bei den besonders gravierenden Fällen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sah die Tendenz ähnlich aus. Zum Deliktfeld Schutzgelderpressung kann die Justizbehörde nach eigener Darstellung keine Angaben machen, weil dies „kein eigener Straftatbestand“ sei.

Eine feste Größe sind die Mhallamiye offenbar bei der in den vergangenen Jahren aufgeblühten Trickbetrügerei am Telefon, bei der zumeist ältere Menschen um ihre Ersparnisse gebracht werden. Eines dieser Strafverfahren, die bei der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang geführt wurden, stammt aus dem Jahr 2014. Es richtete sich gegen einen Mann aus einem bestimmten Clan und ist inzwischen abgeschlossen. „Es liegen Hinweise darauf vor, dass Mitgliedern der kurdisch-libanesischen Großfamilie weitere Straftaten nach diesem Modus operandi zuzuordnen sind“, heißt es in der Stellungnahme des Justizressorts.

Kontaktpersonen werfen Drogen über die Anstaltsmauern

Das Papier vermittelt einige interessante Einblicke in das Innenleben des Oslebshauser Gefängnisses. Für die Insassen gibt es einen Katalog von Gegenständen, die sie in die JVA mitbringen dürfen. Der Besitz eines Mobiltelefons ist ihnen verboten. Doch das besagt nicht viel. 2014 wurden vom Wachpersonal 199 Handys eingezogen, 2015 waren es 266, im vergangenen Jahr sogar 386.

Immer wieder werden auch Drogen und andere illegale Substanzen sichergestellt, die unter anderem Kontaktpersonen der Häftlinge über die Anstaltsmauern geworfen haben. Derjenige Teil, der vom JVA-Personal abgefangen wird, ist in den vergangenen drei Jahren zahlenmäßig ungefähr stabil geblieben. Zwischen 2014 und 2016 waren jeweils um die 140 Fälle aktenkundig.

Im Fragenkatalog der FDP ging es auch darum, ob es aus der kriminellen Szene heraus Einschüchterungsversuche gegen Polizei- und Justizpersonal gibt. Verlässliche Angaben könnten dazu nicht gemacht werden, lässt die Behörde wissen. Es seien aber „keine Fälle bekannt“, in denen Tatverdächtige oder Angeklagte in Strafverfahren versucht hätten, durch Drohungen Einfluss auf die Strafverfolgung zu nehmen.

Quelle: Weser Kurier

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