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Jan 27

Libanese schlägt Ehefrau weil sie das Haus allein verlässt: 2 Jahre Haft

Die 29 Jahre alte Frau fuhr zum Einkaufen in den Limbecker Platz.
Foto: André Hirtz

Sie hatte sich strengen Eheregeln widersetzt und war im Limbecker Platz einkaufen. Danach verprügelt ihr Mann sie. Dafür wurde er nun verurteilt.

Selbstherrlich hatten sie versucht, durch Gewalt die strengen Eheregeln durchzusetzen. Doch dafür hatte das Essener Schwurgericht kein Verständnis. Am Freitagnachmittag verurteilte es die Sicherheitskraft Jehija A.-Z. (28) wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft. Seine mitangeklagte Mutter, 62 Jahre alt, muss wegen einfacher Körperverletzung eine Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze zu 10 Euro) bezahlen. Richter Jörg Schmitt nutzte die Urteilsbegründung, um die nach Ansicht des Gerichts „zum Teil unerträgliche Verteidigung“ zu kritisieren.

In der islamisch geschlossenen Ehe der beiden Libanesen hatte es strenge Regeln für die 29 Jahre alte Frau gegeben. So durfte sie die Ehewohnung in Stoppenberg nicht alleine verlassen, sagte schon die Anklage. Am 1. Juni fuhr sie dennoch in die Stadt, besuchte den Limbecker Platz und ging shoppen. Das bekam ihre im selben Haus wohnende Schwiegermutter mit und erzählte es dem Sohn.

Schwiegermutter zog an den Haaren

Am nächsten Tag folgte laut Urteil die Strafe der Familie. Die Schwiegermutter soll sie an den Haaren gezogen haben. Viel schlimmer war aber die Gewalt ihres Mannes, der ihren Kopf mehrfach gegen die Wand geschlagen haben soll. Schließlich rannte sie verletzt aus der Wohnung.

Ursprünglich hatte die Anklage auf versuchten Totschlag gelautet. Doch wie schon Staatsanwalt Jörg Weber hatte auch das Gericht keinen Beweis für ein massives Würgen gesehen.

Verteidiger sprechen von „Lügnerin“

Die Verteidiger Uwe Hansen sowie Christiane und Thomas Theile hatten Freispruch gefordert und die 29-Jährige mit teils üblen Worten als Lügnerin hingestellt. Richter Schmitt wies diese „Verunglimpfungen“ mit deutlichen Worten zurück. Dass Christiane Theile von „Aussage gegen Aussage“ gesprochen hatte, stimme einfach nicht. Er erinnerte an die Flucht aus der Wohnung als Beleg: „Da steht sie vor dem Briefträger auf der Straße, in Socken, eingenässt und sagt: ,Ich habe Angst.'“

Auch die Aussage des Angeklagten, er sei von ihr angegriffen worden und habe sich nur gewehrt, fand beim Gericht keine Zustimmung. Schmitt: „Wir haben die kleine, zierliche Frau und auf der anderen Seite die durchtrainierte Sicherheitskraft. Und er sah nur die Möglichkeit, sie zweimal zu beißen?“

Hausrecht als Rechtfertigung?

Auch Verteidiger Thomas Theile wirkte auf das Gericht nicht überzeugend. Er hatte gesagt, dass die Frau das Hausverbot durch den Mann missachtet habe, weil dieser sie kurz zuvor hinausgeworfen habe. „Dann hat er sich also durchs Hausrecht berechtigt gefühlt?“, fragte Schmitt ironisch nach und setzte eins drauf: „Davon hat ja nicht einmal der Angeklagte selbst gesprochen.“

Das Gericht gestand aber zu, dass es sich bei der Frau um eine schwierige Zeugin gehandelt habe. Mehrfach hatte sie sich bei Vernehmungen widersprochen. Das könne an ihrer intellektuellen Minderbegabung liegen, sagte Richter Schmitt.

Familien hatten sich geeinigt

Ernannte noch einen zweiten Grund. Denn zwischendurch hatte sie ihre Anzeige zurückgezogen. Sie habe kein Interesse mehr an der Strafverfolgung, hatte sie damals erklärt, weil die Familien sich geeinigt hätten. Doch das beeindruckte die Strafjustiz nicht.

Quelle: WAZ

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