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Mai 27

Mann ersticht seine Frau – und kassiert ihre Witwenrente

Hakim F. bei seinem Gerichtsprozess 2012. Er sitzt in der geschlossenen Psychiatrie. Foto: Theo Klein

Frauen-Killer ist sich keiner Schuld bewuss. Jetzt will Hakim F. auch noch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung

München – Hakim F. (33) erstach 2012 im Westend seine Frau († 29) – dafür kassiert er ihre Witwenrente! Jetzt fordert auch noch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.

Mit 13 Jahren kam Hakim F. aus Burundi (Ostafrika) nach Deutschland, wurde als Asylberechtigter anerkannt.

Er vergewaltigte mehrere Frauen, kam 2004 für fast drei Jahre in Haft. Im gleichen Jahr bekam das spätere Opfer Miriam F. ein Kind von ihm. Das Paar heiratete im Knast. 2005 wurde Hakim F. ausgewiesen. Wegen des Kindes durfte er bleiben – „aus humanitären Gründen“.

Eine fatale Entscheidung. 2012 metzelte Hakim F. seine Frau mit einem Messer nieder. Der Sohn, damals acht Jahre alt, fand seine blutende Mutter und rief den Notarzt – vergebens.

Miriam F. (†29) mit dem gemeinsamen Sohn als Baby
Miriam F. (†29) mit dem gemeinsamen Sohn als Baby. Sie wollte sich kurz vor ihrem Tod von Hakim F. trennen

Im Strafprozess kam raus: Hakim F. ist schizophren. Er gilt als schuldunfähig, wurde trotz Geständnisses freigesprochen und in die Psychiatrie eingewiesen. Dort ist er bis heute.

Unglaublich: Durch den Freispruch steht Hakim F. Witwenrente zu. Laut Anwalt Johannes Driendl bekommt er monatlich etwa 700 Euro, einen Teil des Einkommens, das Miriam zu Lebzeiten verdiente.

Doch Hakim F. will auch noch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Die Stadt hat das abgelehnt. Dagegen klagt F. vor dem Verwaltungsgericht. Zum Termin wurde er aus der Klinik in Handschellen gebracht.

Der Frauen-Killer ist sich keiner Schuld bewusst. Das geht auch aus einem Gutachten des Klinikums hervor. Der Richter: „Auf die Therapie spricht er nicht an.“ Fazit: „So lange er weiterhin gefährlich ist, hat er gar keine Chance.“

ABER: Das heißt nicht, dass Hakim F. Deutschland verlassen muss. Er würde wohl auch ohne Aufenthaltserlaubnis geduldet. Urteil am Montag.

Quelle: BILD

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