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Feb 14

Messerattacke auf den Chef – Zwei Flüchtlinge wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht

Vier Verhandlungstage hat das Landgericht anberaumt. © Archiv / Ph. Schulze

Lüneburg. Er nahm die klassische Flüchtlingsroute über Ägypten und weiter mit Schleusern übers Mittelmeer nach Italien und landete schließlich in Niedersachsen – und zwar in Untersuchungshaft im Uelzener Gefängnis.

Seit gestern muss sich der 27-jähriger Haytharn A. gemeinsam mit dem drei Jahre älteren Ibrahim A. vor dem Landgericht Lüneburg verantworten – Haytharn A. soll versucht haben, seinen Arbeitgeber mit einem Messer zu töten.

Laut Anklage war es an jenem 17. März 2016 in einer Lüneburger Fabrik zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen Haytharn A. und seinem Chef gekommen, weil dieser mit der Arbeitsleistung seines Cousins Ibrahim A. nicht zufrieden war. Später seien beide dann in den Betrieb zurückgekehrt, um den Arbeitgeber zu töten. Der 27-jährige stach demnach mehrfach mit dem Messer zu und verletzte das Opfer unter anderem am Bauch. Der Schwerverletzte flüchtete zunächst, wurde aber wieder eingeholt und mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gestreckt. Dann hagelte es Tritte gegen den Kopf, so der Oberstaatsanwalt. Haytharn A. habe dann versucht, dem Chef ins Auge zu stechen. Dieser aber konnte ausweichen.

Als weitere Arbeiter hinzukamen, flüchteten die Angreifer. Die Polizei suchte sie mit internationalem Haftbefehl, schließlich klickten Monate später in den Niederlanden die Handschellen.

Beide Angeklagte gaben gestern am ersten Verhandlungstag eine völlig andere Version des Hergangs – sie sehen sich als unschuldig an, verlasen die Anwälte.

Prozess gibt Einblick in Überforderung der Behörden

Nein, verwandt seien sie nicht. Das mit dem Cousin ist also falsch in der Anklageschrift. Wie auch die Bezeichnung „staatenlos“. „Wir sind Palästinenser“, übersetzen die Dolmetscher die Ausführungen von Haytharn A. (27) und Ibrahim A. (30) übereinstimmend. Und überhaupt können die beiden Angeklagten gestern am ersten Verhandlungstag vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg der Anklageschrift gar nichts abgewinnen.

Dass sie den Chef einer Lüneburger Fabrik mit einem Messer töten wollten, weil dieser mit der Arbeitsleistung des einen nicht zufrieden war stimme nicht. Vielmehr habe es einen Streit im Sanitärraum gegeben, in dessen Verlauf irgendwann auch ein Messer im Spiel war. Blessuren habe es auf allen Seiten gegeben – so lassen sich die Aussagen, die die Anwälte verlesen, grob zusammenfassen.

Auch die angebliche Flucht nach Holland sei nicht zutreffend: Man habe ohnehin vorgehabt, dorthin zu reisen; dass das am Tag nach der tätlichen Auseinandersetzung geschehen sei, war reiner Zufall, behauptet Haytharn A. Dort waren beide von der Polizei schließlich festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden.

Bei so viel Durcheinander müssen nunmehr Zeugen an den nächsten Verhandlungstagen Licht ins Dunkel bringen über das, was am 17. März 2016 tatsächlich im Lüneburger Holzkohlewerk geschah.

Der Prozess vor dem Landgericht Lüneburg gibt aber auch einen Einblick, wie überfordert die Behörden in der EU mit der Flüchtlingssituation tatsächlich waren. Der 27-jährige Fliesenleger Haytharn A., verheiratet, drei Kinder, war nach eigenen Angaben bereits vor der großen Flüchtlingswelle nach Europa aufgebrochen. Am 4. Juli 2014 habe er sich zunächst auf nach Ägypten gemacht, sei von dort auf einer von Schleusern organisierten Fahrt 18 Tage auf dem Mittelmeer unterwegs gewesen und schließlich von der italienischen Küstenwache aufgegriffen worden.

Weiter ging es mit dem Zug über Frankreich nach Holland, „weil da Familiennachzug so unkompliziert sein sollte“, schildert er. Doch im Januar 2015 wird sein Asylantrag abgelehnt. A. zieht weiter nach Deutschland, landet schließlich in Braunschweig und stellt einen weiteren Asylantrag. Die Aufnahmestelle schickt ihn nach Lüneburg, wo er in einer Asylunterkunft lebt. Und gemeinsam mit Dutzenden weiteren Flüchtlingen in der Fabrik arbeitete er – schwarz, wie er sagt.

Quelle

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