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Apr 03

Mordprozess: Somalier gibt Tötung von Seniorin zu

Im Prozess um den Mord in Neunhaus muss sich ein 18-Jähriger vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten. Vertreten wird er von Rechtsanwalt Paul Vogel. Foto: Münchow

Die Jugendkammer des Landgerichtes Osnabrück verhandelt den Mord im Seniorenheim „Haus am Bürgerpark“ in Neuenhaus. Der angeklagte 18-jährige Somalier hat die Tötung der 87-jährigen Seniorin eingeräumt.

Osnabrück/Neuenhaus. Die Hauptverhandlung im Schwurgerichtssaal 272 des Landgerichts hat bereits am Dienstag begonnen. Die Jugendkammer hatte zunächst darüber zu entscheiden, ob über die Anklagevorwürfe überhaupt öffentlich verhandelt werden darf. Der Vertreter der Nebenklägerinnen, Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernhard Weiner aus Meppen, hatte beantragt, die Öffentlichkeit schon bei der Verlesung der Anklageschrift auszuschließen. Dies hat die Jugendkammer jedoch abgelehnt. Die Richtigkeit der Anklagevorwürfe räumte der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Paul Vogel aus Berlin vertreten wird, beim Prozessauftakt am Dienstag ein, ohne jedoch vertiefte Angaben zur Tat zu machen.

Zu der am Dienstag verlesenen Anklageschrift schreibt das Landgericht: „Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22. Oktober 2016 in Neuenhaus an mehreren Bewohnern eines Altenheims sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Bei Begehung der letzten Tat soll er von einer Bewohnerin des Hauses überrascht worden sein, worauf hin er – zur Verdeckung der vorher begangenen Straftat – der Geschädigten so schwere Verletzungen zugefügt haben soll, dass sie wenige Augenblicke später an den Folgen starb.“

Altenpfleger sagt aus

Während der Tat soll sich der angeklagte 18-jährige Somalier in einem alkoholisierten Zustand befunden und psychische Probleme gehabt haben. Daher komme auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht, meint das Gericht.

Noch ziemlich von den schrecklichen Ereignissen berührt zeigte sich am Mittwoch der heute 32-jährige Altenpfleger, der in der Tatnacht seinen Dienst im „Haus am Bürgerpark“ versah. Er hatte für eine Kollegin die Schicht übernommen. Beim üblichen Rundgang um Mitternacht sei alles noch in Ordnung gewesen, schilderte der Altenpfleger dem Gericht. Zwischen 3.30 Uhr und 3.45 Uhr sei der zum nächsten Kontrollgang gestartet. Im Dachgeschoss sei alles so, wie es sein sollte. Doch im mittleren Stockwerk habe er plötzlich im spärlichen Schimmer der Nachtbeleuchtung eine Person auf dem Flur stehen sehen.

Erster Verdacht: Einbruch

„Ich war verdutzt und dachte, es sei eine Bewohnerin“, schilderte der Altenpfleger seine Erinnerungen an die Nacht. Als die Person dann auf ihn zugekommen sei, habe er gefragt, was er im Heim mache und wo er herkomme. Der Mann sei dann die Treppe runter ins Erdgeschoss und Richtung Haupteingang gegangen, dann habe er die Richtung geändert und auf den Nebeneingang zugegangen. Aber plötzlich sei der Mann ganz schnell geworden, rannte in ein unbeleuchtetes Zimmer, sprang auf einen Stuhl und mit einem Satz aus dem Fenster.

„Da hatte ich schon den Notruf abgesetzt“, berichtete der 32-jährige Altenpfleger. Der Streifenwagen der Polizei war schnell vor Ort, um sich um den bis dahin noch vermuteten Einbruch zu kümmern. Gemeinsam mit den Polizisten und einer herbeigerufenen Kollegin, so der Pfleger, sei man dann in das Zimmer gegangen, aus dem der Unbekannte ins Freie gesprungen war. „Da hat man Blutspuren gesehen“, erinnerte sich der Pfleger und sagte: „Da gingen alle Alarmglocken an.“ Im Flur und auf der Treppe nach oben habe man weitere Blutflecken entdeckt.

Tatverdächtiger wird schnell verhaftet

Systematisch hätten Polizei und die beiden anwesenden Pflegekräfte dann begonnen, in den einzelnen Zimmern des Heimes nach dem rechten zu schauen. Nach dem Öffnen einer Tür im mittleren Stockwerk fiel dann der Blick auf eine in einer Blutlache am Boden liegende Frau. . . .

Nur wenige Stunden nach der Tat wurde der 18-jährige tatverdächtige Somalier festgenommen. In seiner Wohnunterkunft fand die Polizei ein paar weiße – noch feuchte – Turnschuhe und im Schrank hingen einige feuchte Bekleidungsstücke. Das berichtete ein 53-jähriger Polizeioberkommissar dem Gericht.

Die Verhandlung vor dem Landgericht in Osnabrück wird am 4. April um 9 Uhr fortgesetzt.

Quelle: GN

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