Weil ihre Wohnung von Schimmel befallen ist, bat Nadine Peters die Verwaltung von der Stadt Korschenbroich um Hilfe. Im Rathaus bot man ihr einen Platz in einem Übergangswohnheim an. Das kann jeden treffen, denn über eigene Wohnungen verfügt die Stadt nicht.
Nadine Peters kann nicht mehr. Im vergangenen Jahr zog sie nach Kleinenbroich und fand eine Wohnung in einem Haus an der Konrad-Adenauer-Straße. Weil diese direkt unter der Wohnung des Vermieters liegt, schien es der ideale Ort für sie und ihre beiden Kinder im Alter von fünf und einem halben Jahr zu sein. Weit gefehlt. Im Haus riecht es unangenehm und an der Wohnzimmerdecke der jungen Mutter wächst Schimmel. Vor drei Wochen starb der Vermieter. Die Wohnungstüre steht seitdem offen. Als Nadine Peters einen Blick in die Wohnung ihres ehemaligen Vermieters warf, wusste sie, warum bei ihr der Schimmel wächst. Die Wohnung des Vermieters ist nämlich voll davon und nun frisst sich der Pilz in die untere Etage. Die Stadt Korschenbroich bot der jungen Mutter an, mit ihren Kindern in ein Übergangswohnheim für Flüchtlinge zu ziehen.
„Grundsätzlich ist der Vermieter dafür zuständig, für eine Bewohnbarkeit der Wohnung zu sorgen“, sagt Stadtsprecherin Annette Lange. Doch der Vermieter lebt nicht mehr. „Es gibt Erben, aber an die komme ich nicht heran“, erzählt Nadine Peters. Weiter in dem verschimmelten Haus zu leben, ist für sie und vor allem für die Kinder gesundheitsgefährdend. Deshalb sucht sie händeringend nach einer neuen Bleibe. Doch die findet sie nicht, da viele Vermieter sie ablehnen. Das Angebot der Stadt hat sie ausgeschlagen. „Da hätten meine Kinder und ich nur ein Zimmer gehabt und ich hätte nichts aus meiner Wohnung mitnehmen dürfen“, sagt Nadine Peters. Doch eine andere Möglichkeit für die junge Mutter sieht man im Rathaus nicht. „Unsere Aufgabe ist es, Obdachlosigkeit zu vermeiden. In einem solchen Fall können wir nur auf die vorhandenen Wohnunterkünfte zurückgreifen“, sagt Annette Lange.
Stadt sieht keine andere Lösung
Über Wohnungen verfüge die Stadt Korschenbroich nicht. Deshalb könne man Menschen, die ihre Wohnung verloren haben, nur einen Platz in einer Obdachlosenunterkunft oder in einem Übergangswohnheim für Flüchtlinge anbieten. Der einzige Unterschied: Im Flüchtlingsheim müssen sich die Bewohner Bad und Küche teilen. Aktuell seien in beiden Wohnvarianten Flüchtlinge untergebracht, wie die Stadt erklärt. „Es kann durchaus sein, dass von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in einem Übergangswohnheim untergebracht werden müssen“, sagt Annette Lange. Das betrifft nicht nur Nadine Peters. Denn auch Bürgern, die ihr Haus oder ihre Wohnung zum Beispiel durch einen Brand verlieren, kann man bei der Stadt kein anderes Angebot machen, wenn sie nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen.
Da Nadine Peters nicht in eine solche Unterkunft ziehen möchte und ihre Verwandten nicht in Korschenbroich leben, bleibt ihr derzeit nichts anderes übrig, als erst einmal in ihrer aktuellen Wohnung zu leben. „Ich möchte so schnell wie möglich ausziehen“, sagt sie. Weil sich der Schimmel immer weiter ausbreite, habe sie Angst, dass im Haus irgendwann etwas einstürze.