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Jun 23

Nach Hafturteil droht Tunesier, sich zu töten

Der Prozess am Landgericht Heilbronn um eine Messerattacke im Asylbewerberheim endet mit Kopfstößen und Blut.

Schockierender Gewaltausbruch im Gerichtssaal: Als das Schwurgericht und der Verteidiger nach der verhängten Haftstrafe gegen einen Asylbewerber am Donnerstag beim Angeklagten nachfragen, ob man nach zwei Prozessen um eine Messerattacke im Asylbewerberheim einen juristischen Schlussstrich ziehen könne, rastet der 34-jährige Tunesier plötzlich aus.

Wieso er nun 14 Monate Haft bekommen habe, in erster Instanz nur zehn, fragt Haylem D. erregt, spricht davon, sich „selber tot zu machen“. Einen Schlussstrich akzeptiere er nicht, sagt er trotzig, steht plötzlich auf, schlägt seinen Kopf drei-, viermal kräftig auf einen Tisch − ehe zwei Wachtmeister im Saal dazwischengehen, den Mann zu Boden bringen und ihm Handschellen anlegen.

Die Richter, die Staatsanwältin, der Verteidiger, der Dolmetscher sind erschüttert. „Er versteht die Gesetze nicht“, sagt der Dolmetscher, während Richter Roland Kleinschroth einen Arzt anfordert. Auch als drei Wachtmeister den 34-Jährigen in die Haftzelle bringen wollen, wehrt sich D. Die Justizvollzugsanstalt müsse nun entscheiden, so Kleinschroth, ob der Verurteilte zur Sicherheit ins Justizkrankenhaus Hohenasperg gebracht wird. Auf dem Parkettboden des Landgerichtssaals zeugt direkt vor der Richterempore noch eine größere Blutlache von dem Geschehen.

Widerspruch

Weil D. nach einer Schlägerei mit einem Mitbewohner mit einem Küchenmesser auf den Rivalen losgegangen war und im Heilbronner Kaufhof Parfum im Wert von 650 Euro gestohlen hatte, war er angeklagt.

Vom Amtsgericht war er wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er wehrte sich. In zweiter Instanz vor dem Landgericht ging es auch um die Frage, ob es versuchter Totschlag war. Er habe dem Kontrahenten, der ihn am Vorabend mit einer Pfanne verletzt habe, mit dem Messer nur drohen wollen, sagte der Angeklagte, stellte eine Auge-in-Auge-Situation nach.

Dem widersprach der Hausmeister. Der Angeklagte sei von hinten auf den Mitbewohner zugegangen, habe eine Stichbewegung von oben Richtung Schulter und Hals ausgeführt. Nur weil andere Mitbewohner beide wegzogen und er D. das Messer aus der Hand schlagen konnte, sei nicht mehr geschehen.

Das Gericht sah keinen Tötungsvorsatz, aber hohe kriminelle Energie. „Offensichtlich sind Sie nicht gewillt, sich an Gesetze in Deutschland zu halten“, hatte der Richter zu dem Koch und Fischer gesagt.

Quelle: Stimme

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