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Mai 27

„Nutte“ gegen „Neger“

Amtsgericht Hamburg Barmbek. Quelle: Google Maps

Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek verurteilte eine Rentnerin wegen der Beleidigung eines Elfjährigen zu einer Geldstrafe von 100 Euro.

Hamburg | Urteil mit überraschender Begründung im Amtsgericht Hamburg-Barmbek: Die Richterin hat am Donnerstag eine 78-Jährige wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt, weil diese einen farbigen Jungen als „Neger“ bezeichnet hatte. Begründung: Die Beschimpfung wiege schwerer als der Ausdruck „Nutte“, mit dem der Elfjährige die Rentnerin zuvor vermutlich belegt hatte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert.

Verteidiger Stefan Lanwer zeigte sich nach dem Urteil entsetzt: „Das ist politische Rechtssprechung.“

Seine Mandantin sei zuvor in ungehöriger Weise von dem Jungen beschimpft worden. Beide Beleidigungen hätten sich aufgehoben. Er prüfe den Gang in die Berufung.

Der Fall: Im Januar 2014 war Elke W. in Bramfeld auf ihrem Fahrrad unterwegs. Wie so oft. Die 78-Jährige bessert ihre 600-Euro-Rente mit Flaschensammeln auf. Vor einer Schule an der Berner Chaussee habe Steven H.  (Name geändert) auf dem Radweg gestanden, berichtete sie vor Gericht. „Er ist nicht zur Seite gegangen, obwohl ich mehrmals geklingelt habe.“ Dann habe er gesagt: „Was willst du denn, du Nutte?“

Sie habe den farbigen Steppke daraufhin als „Neger“ bezeichnet, räumte W. ein. „Das ist mir so rausgerutscht. Ich habe mich sofort entschuldigt.“

Aber: Geschlagen und getreten habe sie den Jungen nicht.

Genau das hatten der Elfjährige und zwei andere Schüler der Polizei allerdings zu Protokoll gegeben. Von zwei Ohrfeigen, einem Faustschlag ins Gesicht und einem Tritt gegen das Schienbein war die Rede. Der Vorfall hatte der Rentnerin einen Strafbefehl über 800 Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung eingetragen. Sie legte Widerspruch ein.

Der Vorwurf der Körperverletzung entpuppte sich in der Verhandlung bald als falsche Verdächtigung. Selbst Steven konnte sich daran zunächst nicht erinnern. Im Zeugenstand blickte der Junge verlegen zu Boden. Erst auf mehrmaliges Nachfragen, raunte er: „Sie hat mich zweimal geklatscht.“ Augenzeuge und Kumpel John T. (13, Name geändert) bestätigte dies allerdings nicht. Dafür gab das vermeintliche Opfer zu, die Flaschensammlerin „hässliche alte Frau“ genannt zu haben.

Am Ende der Beweisaufnahme schüttelte die Staatsanwältin ratlos den Kopf.

„Wir wissen nicht genau, was passiert ist. Das ist mehr oder weniger ein Durcheinander.“ Sie beantragte Freispruch. Ebenso wie der Verteidiger. Selbst wenn der Ausdruck „Neger“ gefallen sein sollte, so sei dies durch die vorherige Beschimpfung des Jungen strafrechtlich irrelevant. Anwalt Lanwer: „Außerdem ist Frau W. ist in einer Zeit groß geworden, in der ‚Neger‘ noch kein Schimpfwort war.“

Quelle: shz

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