Hanau – Eine grausame Gesichtsverstümmelung wird heute am Landgericht Hanau verhandelt. Kriminalpsycholge: „Das wirkt animalisch“
Laut Gericht soll der Angeklagte, ein Asylbewerber aus Eritrea, das Opfer in dessen Wohnung in Schlüchtern (Hessen) im Oktober 2016 besucht haben, um 50 Euro Schulden einzufordern.
Der Gewaltexzess
Dabei stach er dem 18-Jährigen mit zwei Messern in den Hals. Dann biss er ihm laut Anklage beide Ohrmuscheln ab, schnitt ihm mit einem Messer beide Augenlider ab und stach mit einem Kugelschreiber in beide Augäpfel.
Eine Anwohnerin hörte während des Kampfs die Schreie in der Wohnung und alarmierte die Polizei.
Die Beamten brachen die Tür auf und fanden die beiden Kontrahenten in einer Blutlache auf dem Boden liegend vor.
Kriminalpsychologe: „Archaische Methoden“
„Von solch einem Fall habe ich noch nicht gehört. Das sind schon archaische Methoden”, sagt der Wiesbadener Kriminalpsychologe Rudolf Egg (68).
Die Tat sei „keinesfalls eine normale Schlägerei” gewesen. „Wenn man sein Opfer verletzten möchte, muss man nicht solche Dinge tun.“
► Der Kriminalpsychologe vermutet, dass es um mehr als Geld gegangen sein muss. „Womöglich hat Eifersucht eine Rolle gespielt. Denn der Täter wollte sein Opfer nicht nur verletzten, sondern entstellen. Er wollte, dass es danach hässlich und geschändet aussieht.”
Solch eine Motivation gebe es auch, wenn Täter ihren Opfern ätzende Säure ins Gesicht kippen.
Täter und Opfer
Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen Asylbewerber aus Eritrea, bei dem Opfer um einen anerkannten Asylbewerber aus Somalia.
► Der mutmaßliche Täter kam bereits 2013 über Italien nach Gießen und stellte ein Jahr später einen Asylantrag. Seit Anfang 2015 lebte er nun in Schlüchtern. Bei der Polizei ist der 19-Jährige bislang nicht auffällig geworden.
► Der 18-jährige Somalier ist anerkannter Asylbewerber; auch er kam 2013 nach Deutschland und lebte seit Mitte 2015 in Schlüchtern.
Anklage versuchter Mord
Verantworten muss sich der damals 19-Jährige nun wegen versuchten Mordes. Als Mordmerkmale wurden Grausamkeit und Heimtücke genannt. Weitere Anklagepunkte sind schwere und gefährliche Körperverletzung.
Geäußert hat sich der Mann zu den Vorwürfen bislang nicht.