Feb 03

Die meisten Bootsmigranten sind keine Flüchtlinge

In Griechenland zeigen sich erste Ergebnisse einer strengeren Migrationssteuerung. Doch in Italien nehmen die Überfahrten zu. Die Menschen in den Booten haben aber nur selten Chance auf Asyl.

In den ersten Wochen dieses Jahres lassen sich zwei Entwicklungen der illegalen Zuwanderung über das Mittelmeer beobachten. In Griechenland plant die neue konservative Regierung eine strengere Migrationssteuerung, und in Italien nehmen die Anlandungen auf geringem Niveau wieder zu. Am Sonntag erlaubte die Regierung in Rom einem privaten Rettungsschiff, 363 Migranten in den sizilianischen Hafen Pozzallo zu bringen – falls Deutschland und andere Staaten ihre Zusage erfüllen, einen Teil der Geretteten aufzunehmen.

Erst am Mittwoch hatte ein anderes Aktivistenschiff 403 Migranten in Italien abgesetzt, damit kamen insgesamt im zurückliegenden Januar laut italienischem Innenministerium 1275 Bootsmigranten in Italien an – darunter übrigens auch solche, die es ohne Hilfe von Rettungsschiffen ans Ufer schafften. Das waren sechsmal mehr als im Januar des Vorjahres (202) und doppelt so viele wie im Dezember (589).

Damit liegt die Zahl der Bootsmigranten seit September in jedem Monat über dem jeweiligen Vorjahreswert, wie Daten des italienischen Innenministeriums zeigen, die WELT vorliegen. Aber: Im Vergleich zu 2016 und 2017, als die illegale Migration über das Meer nach Italien ein bis dahin nicht gekanntes Ausmaß erreicht hatte, sind die Zahlen immer noch gering.

Anders als häufig behauptet, handelt es sich bei den in Italien Ankommenden mehrheitlich nicht um Flüchtlinge. Hauptherkunftsstaaten von Bootsmigranten im Januar waren laut italienischem Innenministerium Algerien, Elfenbeinküste und Bangladesch. Im abgelaufenen Jahr lagen vor diesen Nationalitäten noch Tunesier und Pakistaner.

Aus all diesen Staaten werden am Ende der Asylverfahren 95 Prozent der Bewerber abgelehnt, sowohl in Italien als auch in Deutschland – wohin viele weiterreisen. Bemerkenswerterweise spielen Libyer im Januar wie auch im vergangenen Jahr keine Rolle, sie sind nicht einmal unter den zehn häufigsten Nationalitäten und laufen unter „Sonstige“ auf der italienischen Liste der Bootsmigranten.

Den Ministeriumsdaten aus Rom zufolge legen übrigens bei Weitem nicht alle dort ankommenden Bootsmigranten in Libyen ab. Demnach kamen 2019 über das Bürgerkriegsland 4122 Personen, die übrigen kamen über Tunesien (3633), Algerien (894) und sogar aus der weit entfernten Türkei (1921).

In Libyen ist immer noch das weltweit einzigartige Phänomen zu beobachten, dass Migranten in einen Bürgerkriegsstaat wandern, aus dem selbst kaum Einheimische fliehen. Hintergrund ist die Chance, über Libyen illegal in die Europäische Union (EU) einzuwandern.

Seitdem diese Chance massiv gesunken ist, weil 2017 auf Druck Italiens die staatliche Seenotrettung mit Marineschiffen unter EU-Kommando heruntergefahren wurde und die Kooperation mit der libyschen Küstenwache ausgebaut wurde, kommen aber deutlich weniger Migranten nach Libyen. Und damit auch deutlich weniger von dort nach Italien – und deutlich weniger kommen ums Leben: 2016, im Jahr der meisten staatlichen Seenotrettungseinsätze, starben auf der Zentralroute mehr Migranten im Mittelmeer als je zuvor: 4581 wurden damals von der UN-Migrationsorganisation IOM registriert.

2017 waren es 2853 Tote, im Jahr darauf 1341 und 2019 waren es demnach 743. Auch auf den gefährlichen Routen auf dem afrikanischen Kontinent zur Küste werden seither weniger Todesopfer registriert. In Nordafrika inklusive der Sahara zählte die IOM im Extremjahr 2016 rund 1500 umgekommene Migranten, 2017 rund 1000, 2018 rund 750 und 2019 weniger als 400.

Die Organisation geht aber davon aus, dass tatsächlich deutlich mehr Migranten ums Leben kommen – bezüglich des Mittelmeers habe man allerdings mehr und bessere Quellen, weswegen die Zahlen der Wirklichkeit näherkommen dürften als im Falle Nordafrikas. Laut IOM werden viele Todesfälle nicht übermittelt oder Leichen in abgelegenen Regionen gar nicht erst entdeckt.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) schätzt, dass mehr afrikanische Migranten bereits auf den Routen zum Mittelmeer sterben als auf See. Vincent Cochetel, Sondergesandter des UNHCR für das Mittelmeer und Libyen, hatte WELT AM SONNTAG im November gesagt: „Wir gehen davon aus, dass vermutlich mindestens doppelt so viele Menschen auf dem Weg zum Mittelmeer sterben wie im Mittelmeer selbst. Die Zahl könnte aber auch viel höher sein. Niemand kann es mit Sicherheit sagen, aber es ist eine Tragödie.“

Obwohl ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, wie stark die illegale Migration und die damit verbundenen Todesopfer seit dem Ende der staatlichen Seenotrettung vor der libyschen Küste gesunken sind, werden die Stimmen wieder lauter, die sich für eine Wiederaufnahme der EU-Mission „Sophia“ aussprechen.

Vor allem deutsche Politiker drängen die EU in diese Richtung. Schon nachdem Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im September Italien zugesagt hatte, Deutschland werde „25 Prozent der aus Seenot geretteten Menschen übernehmen, die vor Italien auftauchen“, wurde er gefragt, was er denn von Überlegungen halte, wieder staatliche Schiffe ins Mittelmeer zu entsenden. Seehofer entgegnete: „Ich habe da nichts dagegen.“

Und weiter: „Staatliche Seenotrettung ist ein Vorschlag der Kanzlerin. Das kann man machen, das muss die Europäische Union entscheiden.“

Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) äußerte sich bereits im September offen für solche Pläne. Inzwischen forderte ihr Außenbeauftragter Josep Borrell die Wiederaufnahme von „Sophia“, um das Waffenembargo in Libyen zu überwachen. Dagegen stemmt sich vor allem Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz. Er sagte WELT AM SONNTAG: „Es ist ein durchschaubarer Trick, die Rettungsmission ‚Sophia‘ nun unter dem Deckmantel einer Kontrolle des UN-Waffenembargos neu beleben zu wollen. Ich sage klar: Das wird es nicht geben.

Österreich lehnt das strikt ab, auch mehrere andere Länder wollen das nicht.“ Der ÖVP-Politiker sagte, „Sophia“ sei „bei der Kontrolle des UN-Waffenembargos „praktisch wirkungslos“ geblieben. Die EU-Marinemission war nach seinen Worten „immer vor allem eine Rettungsmission, die für Tausende illegale Migranten zum Ticket nach Europa wurde“.

Gemessen an der Sogwirkung, die staatliche Seenotrettung ausübt, ist die der wenigen privaten Schiffe wohl gering. Daran dürfte sich auch nichts ändern, wenn demnächst das am Freitag von einem Bündnis der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ersteigerte Schiff „Poseidon“ in See sticht. Auch wenn in Italien die Anlandungszahlen seit September wieder über den Vorjahreswerten liegen, ist die Lage dort sehr ruhig im Vergleich zu den Anlandungen in Griechenland.

Während im gesamten vorigen Jahr 12.000 Migranten an der italienischen Küste ankamen, waren es in Griechenland 60.000 auf dem See- und 13.000 auf dem Landweg. Laut dem aktuellen IOM-Mittelmeerreport deuten die bisherigen Ankunftszahlen im Januar darauf hin, dass „Griechenland 2020 eine stärkere Migration erwarten dürfte als 2019“.

Während über das Meer hauptsächlich Afghanen und Syrer kommen, nutzen die Landroute vor allem türkische Staatsbürger. Durch die Überfahrten auf die griechischen Inseln sind die Kapazitäten dort völlig überlastet, Tausende leben in Zelten und notdürftig zusammengezimmerten Hütten rund um die eigentlichen Lager. Obwohl die griechischen Behörden seit September monatlich durchschnittlich 5000 Migranten auf das Festland bringen, hat sich die Lage auf den Inseln weiter verschärft. Hauptgrund ist, dass kaum ein auf den Inseln ankommender Migrant in die Türkei zurückgebracht wird. Seit März 2016 wurden im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung nur rund 2000 Personen abgeschoben.

Eigentlich dürften gar keine Migranten illegal auf dem Seeweg von der Türkei nach Griechenland kommen: Die EU hatte mit der Türkei in ihrem sogenannten Deal vereinbart, dass Ankara Migranten abfängt und jene, die es auf die Inseln schaffen, von dort zurückgebracht werden. Allerdings versucht die neue griechische Regierung gegenzusteuern. Am Montag teilte der stellvertretende griechische Regierungschef Adonis Georgiadis mit: „Wir schicken etwa 30 Migranten pro Tag zurück. Die Türkei hat sie aufgenommen.“ Damit setze Athen ein seit Jahresbeginn geltendes Gesetz um, mit dem das Asylverfahren beschleunigt wird. Mit der Neuregelung können demnach Asylanträge schneller bearbeitet werden.

Zudem plant die Regierung neue geschlossene Lager für Migranten sowie „schwimmende Schutzsysteme“, wie die Regierung mitteilte. Diese „Barrieren oder Netze“ sollen bis zu drei Kilometer lang sein, einen halben Meter aus dem Wasser ragen und mit blinkenden Lichtern versehen sein. Fachleute halten diese Maßnahme für eher symbolisch, weil auch solche Bootsmigranten, die an den Barrieren aufgehalten werden, von der griechischen Küstenwache laut geltendem Recht an Land gebracht werden müssen. Ein Beamter der Sicherheitsbehörden, mit dem WELT über das Vorhaben sprach, merkte aber an, dass eventuell die türkische Küstenwache mehr Zeit haben könnte, die irregulär überfahrenden aufzugreifen und zurückzuschleppen.

 Quelle: welt.

Feb 03

Islamisierung: Gericht lässt Beschwerde gegen Nikab-Erlaubnis abblitzen

Die Hamburger Schulbehörde wollte gegen ein Urteil angehen, das einer Schülerin das Tragen des Gesichtsschleiers gestattet. Doch ohne Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht sieht die Glaubensfreiheit bedroht.

Die Hamburger Schulbehörde konnte sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, das einer 16 Jahre alten Berufsschülerin das Tragen eines sogenannten Nikab – also eines Gesichtsschleiers –, erlaubt hatte, nicht durchsetzen. Am Montag wurde bekannt, dass das Oberverwaltungsgericht die bestehende Rechtsprechung unterstützt. Gegen dieses Urteil kann die Schulbehörde nun nicht mehr angehen, es ist unanfechtbar. Jetzt müsste der Gesetzgeber aktiv werden, um das Hamburger Schulgesetz entsprechend anzupassen.

Rechtsgrundlage für Vorgehen der Behörde fehlt

Ursprünglich hatte die Mutter der Schülerin gegen eine Weisung der Schulbehörde geklagt, die angeordnet hatte, dass die 16-Jährige im Unterricht ihr Gesicht zeigen müsse. Doch für diese Weisung gibt es nach Ansicht des Verwaltungsgerichts keine gesetzliche Grundlage, was das Oberverwaltungsgericht nun bestätigte. In der Gerichtsbegründung heißt es dazu: „Soweit sich die Behörde auf eine Vorschrift im Schulgesetz beruft, wonach die Eltern für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht verantwortlich sind, kann nicht pauschal angenommen werden, dass eine Schülerin, die einen Nikab trägt, nicht am Unterricht teilnimmt. Überdies steht der erlassenen Anordnung entgegen, dass die Behörde nach gegenwärtiger Rechtslage auch von der Schülerin selbst nicht verlangen kann, während des Schulbesuchs auf eine Gesichtsverhüllung zu verzichten.“

Die Schülerin könne vielmehr für sich die vorbehaltslos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen. Und schließlich: „Eingriffe in dieses Grundrecht bedürfen einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage. Eine solche sieht das hamburgische Schulgesetz gegenwärtig nicht vor.“

Die Jugendliche besucht laut Medienberichten seit August 2019 eine Berufsschule in Hammerbrook. Seit etwa einem Jahr legt die strenggläubige Muslima, Tochter eines Ägypters und einer zum Islam konvertierten Deutschen, den Nikab nur zu Hause oder bei Freundinnen ab. Weil für die Schulleitung eine Teilnahme am Unterricht aber nur mit unverhülltem Gesicht infrage kam, musste sie getrennt von ihren Mitschülern in einem Nebenraum sitzen.

Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) will in der Debatte um ein Nikab-Verbot an Schulen nun so schnell wie möglich das Hamburger Schulgesetz ändern. „In der Schule gehört es sich, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler ein offenes freies Gesicht haben, nur so kann Schule und Unterricht funktionieren“, sagte Rabe am Montag in Hamburg. „Und deswegen werden wir jetzt zügig das Schulgesetz ändern, damit das auch in Zukunft gewährleistet ist.“

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Eine Gesetzesgrundlage für ein Verbot von Gesichtsverschleierungen will auch Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) schaffen. „Burka und Niqab sind für mich Unterdrückungssymbole. Für einen erfolgreichen Schulunterricht braucht es eine gute Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Schülerinnen und Lehrerinnen. Dafür ist es wichtig, das Gesicht des anderen zu sehen. Bei einer Vollverschleierung ist das nicht möglich, deshalb lehnen wir sie ab“, sagte die Bürgermeisterkandidatin der Grünen. „Die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zeigt, dass es derzeit keine Gesetzesgrundlage für ein Verbot gibt. Das müssen wir jetzt ändern.“

Kritik der Opposition

Zuvor hatten bereits CDU, FDP und AfD ein Verbot von Nikabs und Burkas im Unterricht gefordert. „Unsere offene Gesellschaft verträgt keine Vollverschleierung in Schulen. Das widerspricht unserer Form der Kommunikation und ist für ein tolerantes Miteinander und gemeinsames Lernen kontraproduktiv“, sagte Birgit Stöver, schulpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Lediglich die Linken kritisierten, ob eine Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes überhaupt rechtens sein könne.

CDU-Spitzenkandidat Marcus Weinberg betonte: „Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte schon 2017 den rot-grünen Senat aufgefordert, die Vollverschleierung in öffentlichen Bereichen wie Schulen, Hochschulen und Kitas per Gesetz zu verbieten. Sowohl Rot-Grün als auch Die Linke und die FDP haben unsere Forderung abgelehnt.“

Lehrerverband fordert bundesweites Nikabverbot

„Die Verschleierung verletzt die Menschenwürde der Frau und ist Ausdruck von Sexismus“, meinte die Geschäftsführerin der Organisation Terre des Femmes, Christa Stolle. Insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen müssten ein sicherer und neutraler Ort der freien Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeit sein. Der Deutsche Lehrerverband forderte ein Verbot von Gesichtsschleiern nicht nur in Schulen, sondern in allen Bildungseinrichtungen.

Der Deutsche Lehrerverband forderte unterdessen ein Verbot von Gesichtsschleiern nicht nur in Schulen. „Ich plädiere für ein bundesweites Nikabverbot in allen Bildungseinrichtungen. Das passt nicht zu dem offenen Umgang, den wir im Unterricht pflegen wollen“, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger der Deutschen Presse-Agentur. „Der Nikab ist ein ganz starkes Zeichen der Abgrenzung und gegen Integration. Wir wollen ein Klima der Toleranz und des offenen wertschätzenden Miteinanders und dazu gehört es, Gesicht zu zeigen“, sagte Lehrerpräsident Meidinger.

In Schleswig-Holstein sorgte ein ähnlicher Fall für Streit im Landtag. Die Kieler Universität hatte einer muslimischen Studentin die Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen verboten. Sie kam trotzdem immer wieder auch verschleiert zu Veranstaltungen. Die Uni bat das Land deshalb, eine Regelung zu schaffen, die ein Verbot möglich machen würde. Dagegen hatte sich jedoch die Grünen-Fraktion im Kieler Landtag in der vergangenen Woche einstimmig ausgesprochen.

 Quelle: welt.

Feb 03

Party nach misslungener Abschiebung: NRW prüft Optionen im Fall Meschede

Meschede.  Die Abschiebung eines Asylbewerbers und seiner erwachsenen Kinder scheitert – worauf der HSK in Meschede verhöhnt wird. NRW prüft jetzt Optionen.

Die Recherchen unserer Zeitung zu einer gescheiterten Abschiebung, bei der am Ende die Ausländerbehörde im Hochsauerlandkreis von den Beteiligten verhöhnt wurde, schlägt hohe Wellen. Inzwischen hat die Bezirksregierung einen Bericht über die genauen Umstände angefordert. Nach Informationen unserer Zeitung fragen auch Politiker in dem Fall nach.

Pilot lehnt Transport ab

Das war geschehen: „Ihr könnt uns nichts“, hatte ein abgelehntes Asylbewerber-Paar gegenüber den heimischen Behörden gehöhnt. Die kurdischstämmigen Türken hatten sich als Syrer ausgegeben und waren schließlich aufgeflogen. Der Mann und die ältesten Kinder wurden letztlich zur Abschiebung zum Flughafen nach Düsseldorf gebracht, um nach Istanbul geflogen zu werden – dort erklärte der Vater, dass er nicht freiwillig fliege, worauf der Pilot den Transport ablehnte.

Der passive Widerstand des Vaters hatte damit Erfolg. Der Mann und die Kinder mussten wieder von Bord. Zurück auf dem Parkplatz des Kreishauses in Meschede wurden sie frei gelassen. Hier wurden sie von Freunden und Familie lautstark begrüßt – das war im ganzen Kreishaus zu hören.

NRW: Bund ist gefordert

Das Land Nordrhein-Westfalen kündigte auf Nachfrage unserer Zeitung in einer Stellungnahme an: „Gemeinsam mit der zuständigen Ausländerbehörde werden wir weitere Handlungsoptionen prüfen“. Zum Hintergrund teilte das NRW-Innenministerium mit: „Aufgrund der aktuellen Rechtslage in der Türkei ist eine Abschiebung der gesamten Familie derzeit nicht möglich. Der Bund ist gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, um Rückführungen in die Herkunftsländer zu verbessern und insbesondere Vorgaben der Herkunftsländer, die eine Abschiebung erschweren, abzubauen.“

Für ausländische Kinder, die in Deutschland geboren werden, müsse zunächst die Nachregistrierung der Geburt im Heimatland bzw. deren Vertretungen im Bundesgebiet erfolgen. Diese Nachregistrierung könne jedoch nicht seitens deutscher Behörden von Amts wegen erfolgen, sondern sei – abhängig von der Gesetzeslage im Herkunftsstaat – in der Regel nur persönlich durch die Eltern möglich.

Genau daran sind auch die Behörden im Hochsauerlandkreis bislang gescheitert.

 

Quelle: wp.

Feb 02

Meschede: Abschiebung scheitert- Dreiste Familienfeier vor Kreishaus verhöhnt Behörde

Meschede.  Ein abgelehntes Asylbewerber-Ehepaar aus Meschede demonstriert, wie sich eine Abschiebung verhindern lässt. Es verhöhnt die Ausländerbehörde.

Ein abgelehntes Asylbewerber-Ehepaar zeigt in Meschede dem Rechtsstaat seine Grenzen auf. Es beweist, wie sich eine Abschiebung aus Deutschland erfolgreich verhindern lässt – und verhöhnt die Ausländerbehörde noch dafür. „Ihr könnt uns nichts“, hörten deren Mitarbeiter beim Versuch, einige Familienmitglieder doch abzuschieben. Der Versuch am Montag scheiterte auch tatsächlich. Er wurde bekannt, weil türkisch-kurdische Verwandte und Freunde in Meschede das Scheitern auf dem Kreishaus-Parkplatz laut feierten.

Mescheder Asylbewerber-Paar ist vorbestraft wegen Urkundenfälschung

Das Ehepaar ist wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht und wegen Urkundenfälschung seit 2019 vorbestraft. Beide hatten sich 2015 bei der Einreise nach Deutschland als Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien ausgegeben. Sie sind dann als Asylbewerber nach Meschede zugeteilt worden. Erst nach Jahren bestätigte sich der Verdacht von falschen Identitäten und sie konnten überführt werden: Tatsächlich sind beides Kurden aus der Türkei – sie wussten nichts über Syrien, auf einem eingezogenen Handy fanden sich nur türkische Informationen. Ihr Asylantrag ist abgelehnt, beide müssten Deutschland verlassen. Sie sind ausreisepflichtig, wie der offizielle Sprachgebrauch dafür lautet. Tun sie das nicht freiwillig, könnten sie auch zwangsweise abgeschoben werden – eigentlich.

Vier Kinder in in Meschede – zwei wurden in Deutschland geboren

Das Ehepaar hat vier Kinder in Meschede. Die beiden ältesten sind in der Türkei geboren, haben türkische Papiere. Die beiden Jüngsten sind in Meschede geboren. Ihnen fehlen die türkischen Dokumente. Die Eltern weigern sich, diese zu beantragen. Nur sie können das selbst, nicht eine deutsche Behörde für sie. Laut türkischem Recht müssen diese Papiere in einem Konsulat persönlich von den Eltern beantragt werden. Ohne Papiere kann aber niemand aus Deutschland abgeschoben werden.

Die Ausländerbehörde des Kreises hat es mit einer Alternative versucht. Das bestätigt Kreissprecher Martin Reuther auf Anfrage. Das Ehepaar wurde zum wiederholten Mal aufgefordert, Deutschland freiwillig zu verlassen. „Wir werden nicht freiwillig gehen, sagten sie uns“, so Reuther. Deshalb wurde jetzt die Abschiebung des Vaters und der beiden ältesten Kinder versucht – um eine dauerhafte Trennung der Familie zu vermeiden, hätten die Mutter und die beiden Jüngsten ja anschließend freiwillig ebenfalls ausreisen können.

Bei der Abschiebung sagte der Ehemann, so Reuther: „Ihr könnt uns nichts.“ Fünf Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Kreises, vier von der des Landes NRW und vier Polizisten waren im Einsatz. Zuvor wurde ein Arzt konsultiert.

Abschiebung in Düsseldorf gescheitert

Der Mann und die ältesten Kinder wurden zum Flughafen nach Düsseldorf gebracht, um nach Istanbul geflogen zu werden. Der Mann teilte im Flugzeug der Crew von Turkish Airlines mit, dass er nicht freiwillig mitfliegen werde. Es handelte sich um einen normalen Linienflug, der Pilot weigerte sich daraufhin aus Sicherheitsgründen, die Mescheder mitzunehmen – er hatte Bedenken, dass es während des Fluges Probleme geben könnte. Eine Sicherheitsbegleitung durch die Bundespolizei gab es nur bis zur Tür des Flugzeugs. Während eines Abschiebefluges ist eine Begleitung der Polizei nur dann dabei, wenn bereits vorher feststeht, dass von den Abgeschobenen eine Gefahr ausgeht.

Willkommens-Party auf dem Kreishaus-Parkplatz in Meschede

Der passive Widerstand des Vaters hatte damit Erfolg. Der Mann und die Kinder mussten wieder von Bord. Die drei wurden zurück nach Meschede gefahren. Auf dem Parkplatz des Kreishauses wurden sie wieder frei gelassen. Hier wurden sie von Freunden und Familie lautstark begrüßt – das war im ganzen Kreishaus zu hören. „Unseren Mitarbeitern wurde gesagt, „Ihr könnt gerne jede Nacht wiederkommen“, berichtet Martin Reuther: „Denn unsere Kinder registrieren wir auch weiterhin nicht.“

Die gesamten Kosten der gescheiterten Abschiebung, wie zum Beispiel die Stornokosten des Fluges und die Personalkosten, in Höhe von mehreren tausend Euro muss das Land zahlen. Die Familie wird weiterhin Asylbewerberleistungen erhalten, die Unterkunfts- und Lebenshaltungskosten trägt weiterhin die Stadt Meschede. „Diese Fälle machen es jenen Asylbewerbern schwer, die tatsächlich Hilfe nötig haben“, sagt Reuther: Die Mescheder Familie binde viel Personal.

Abschiebung: Mittel der Behörden in NRW erschöpft

Nützen würde nur ein Einwirken auf die türkischen Behörden, dass zukünftig auch eine deutsche Verwaltung die Rückreisedokumente beantragen könnte. Der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Kerkhoff hat sich über den Fall informieren lassen: „Ich bin erstaunt und verärgert“, sagt er gegenüber dieser Zeitung. Behörden in NRW hätten ihre Mittel ausgeschöpft. Jetzt sei der Bund an der Reihe.

 Quelle: wp.

Feb 02

Einbürgerung in Deutschland: Deutscher Pass ab Geburt für fast jeden Asylanten

Das Grundgesetz im Zentrum: Einbürgerungszeremonie in Hannover Quelle: pa/dpa/Julian Stratenschulte

20 Jahre nach der großen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts stellt das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zwei Entwicklungen fest: Zum einen gibt es seither insgesamt weniger Einbürgerungen. Zum anderen beantragten aber zuletzt mehr EU-Ausländer einen deutschen Pass.

Laut BiB hatten im Jahr 2000 nur 4400 Bürger der – damals noch kleineren – EU die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. 2018 seien es dann 36.000 Personen gewesen. „Damit geht jeder dritte neu ausgestellte Pass an einen EU-Bürger“, schreibt das Institut in einer Pressemitteilung. Demnach haben die Erweiterungsrunden der Europäischen Union in den Jahren 2004 und 2007 sowie das absehbare Ausscheiden Großbritanniens die Einbürgerungszahlen von EU-Angehörigen zuletzt deutlich ansteigen lassen. Mit 6300 stellten die Briten 2018 die größte Gruppe unter den Eingebürgerten aus der restlichen EU. Hier spielte der sich anbahnende Brexit die Hauptrolle. Danach folgten Polen (6200) und Rumänen (4300).

Insgesamt komme aber die Mehrheit der eingebürgerten Menschen nach wie vor aus Ländern außerhalb der EU, hieß es weiter. 2018 seien 75.000 solcher Ausländer eingebürgert worden. Wichtigste Herkunftsländer waren die Türkei (16.700), Irak (4000) und das Kosovo (3800), wie das BiB unter Berufung auf das Statistische Bundesamt mitteilte.

Ein Blick in die Einbürgerungsstatistik von Destatis zeigt, dass in Deutschland 1999 – im letzten Jahr vor der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts – noch 248.000 Ausländer eingebürgert worden waren. Am 1. Januar 2000 traten dann die neuen Regeln inkraft: Seither sanken die Einbürgerungen deutlich bis auf den Tiefststand 94.000 im Jahr 2008 – um seither wieder leicht anzusteigen bis auf 112.000 im Jahr 2018.

Quelle: Infografik WELT

Hauptgrund für den starken Rückgang der Einbürgerungen seit dem Jahr 2000 war, dass durch die Reform weniger Kinder von Ausländern ihre Einbürgerung beantragen mussten, weil sie schon ab Geburt den deutschen Pass bekamen. Bis zur Jahrtausendwende wurde deutscher Staatsbürger ab Geburt nur, wer mindestens einen deutschen Elternteil hatte. Nach diesem am Abstammungsprinzip (ius sanguinis) orientierten Staatsbürgerschaftsmodell bekamen Kinder ohne mindestens einen deutschen Elternteil erst einmal keinen deutschen Pass. Den konnten sie damals erst im Alter von 15 Jahren beantragen.

Zum 1. Januar 2000 wurde das alte Abstammungsprinzip um das neue Geburtsortprinzip (ius soli) erweitert. Seither erhalten auch in Deutschland geborene Kinder von zwei Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit – falls mindestens ein Elternteil schon seit acht Jahren legal im Land lebt.

Mit der Reform brachen folglich auch die Geburten nicht deutscher Kinder ein. Wurden 1999 – nach dem alten Recht – noch 95.000 ausländische Babys in Deutschland geboren, waren es ein Jahr danach laut Destatis mit 50.000 nur noch etwa halb so viele. Die Zahlen sanken weiter bis auf den Tiefststand 2006 (29.000). Sie steigen erst wieder seit dem Beginn der Migrationskrise deutlich an: von 52.000 im Jahr 2014 auf 105.000 vier Jahre später.

Neben dem Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wurde als zweites wichtiges Element der Reform die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von 15 Jahren auf in der Regel acht Jahre deutlich verkürzt. Voraussetzungen sind Deutschkenntnisse und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

 Quelle: welt.

Feb 02

Horb a. N.- Afrikanischer Asyltourist wegen Exhibitionismus verurteilt

Ein Mann hat sich vor einer Sozialarbeiterin entblößt. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock/photomak

Ein Mann hat sich vor einer Sozialarbeiterin entblößt. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock/photomak

Horb – Respekt. Das war das wichtigste Wort in dem Prozess gegen einen 23-jährigen Gambier vor dem Amtsgericht in Horb. Diesen Respekt würde er oftmals vermissen lassen, machte Amtsrichter Albrecht Trick in der Verhandlung deutlich.

Der junge Mann war wegen Exhibitionismus angeklagt. Doch schon zuvor war er wegen Drogenmissbrauch, Bedrohungen, Beleidigungen und körperlicher Gewalt aufgefallen. Mehrere Asylunterkünfte im Landkreis hatte er bereits verlassen müssen, da er sich bisher nicht benehmen konnte. Einen Security-Mann hatte er zusammen mit einem anderen Bewohner einer Unterkunft in Freudenstadt so zusammengeschlagen, dass dieser bis heute an den Folgeschäden leidet. Deshalb wurde er bereits zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Zwei Monate Gefängnisstrafe

Doch für seine neueste Tat muss er nun erstmals für zwei Monate ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im September vergangenen Jahres gegenüber seiner Sozialarbeiterin in einer Asylunterkunft im Kreis Freudenstadt exhibitionistisch gehandelt zu haben. Die betroffene Frau berichtete vor Gericht: „Ich sollte einen Brief für ihn lesen. Dann sollte ich eine E-Mail für ihn schreiben. Ich saß am Schreibtisch, er stellte sich hinter mich. In einer unangemessenen Nähe. Als ich mich umdrehte, sah ich, dass er die Jogginghose heruntergezogen hatte. Er machte Onanier-Bewegungen. Ich habe geschrien und bin aus dem Büro gelaufen. Das war einfach nur ekelhaft.“ Bis heute werde sie von diesen Bildern im Kopf verfolgt. Zunächst war sie sich unsicher, was sie nun machen wolle. „Eine Freundin, mit der ich dann kurz danach zufällig telefoniert habe, hat mir dann dazu geraten, den Vorfall anzuzeigen. Ich hatte auch Angst, dass er mir auflauern könnte.“

Der Mann aus dem westafrikanischen Gambia, dessen Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sah sich unschuldig vor Gericht geladen. Immer wieder schilderte er seiner Englisch-Dolmetscherin auf Deutsch, dass doch gar nichts vorgefallen sei und beschimpfte das Opfer sogar als „Nazi“. „Ich hatte immer Probleme mit dieser Frau.“ Richter Trick platzte daraufhin der Kragen, und er forderte Respekt ein, verbunden mit der Androhung einer Strafe für Beleidigung.

Beleidigungen seien beim Angeklagten an der Tagesordnung, schilderte die Sozialarbeiterin. „Er ist immer sehr aggressiv und respektlos. Oftmals war er auch durch Drogen zugedröhnt.“ Welche Worte das zum Beispiel seien, mit denen sie beleidigt wurde, fragte der Richter. Der Zeugin fiel es sichtlich schwer, Worte wie „Fotze“ oder „Hure“ in den Mund zu nehmen. „Warum haben Sie denn da keine Anzeige erstattet?“, hakte Trick nach. Die Sozialarbeiterin antwortete: „Wissen Sie, das ist in den Asylunterkünften unser täglich Brot, dass wir von Migranten beschimpft werden. Damit wollen und können wir uns gar nicht aufhalten, weil wir unsere Arbeit machen wollen. Ich bin nicht gern ein Opfer.“

Keine Bewährungsstrafe

Richter Trick fackelte schließlich nicht lange und benötigte nur wenige Minuten Bedenkzeit, um zu einem Urteil zu kommen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte bereits eine „sehr schwierige Sozialprognose“ attestiert, hatte aber noch eine dreimonatige Bewährungsstrafe vorgeschlagen, verbunden mit 60 Stunden Sozialarbeit und einem Antiagressionstraining. Bewährung wollte Trick dem Angeklagten, der ohne Anwalt erschien, allerdings nicht mehr geben.

Zwei Monate Haftstrafe lautete sein Urteil. „Wenn es nach mir ginge, müssten sie die auch absitzen. Wer nicht hören will, muss fühlen.“ Auch wenn im Prozess Aussage gegen Aussage stand, habe er keinen Zweifel an der Schilderung der Sozialarbeiterin. „Sie hat vor Gericht einen ruhigen und besonnenen Eindruck gemacht. Sie hat sehr anschaulich gemacht, dass sie sich in der Unterkunft immer wieder Beleidigungen gefallen ließ, aber die exhibitionistische Tat nicht mehr.“

Der Angeklagte sei bereits mehrfach auffällig geworden. „Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung – das sind alles Delikte gegen die körperliche und psychische Integrität von Personen.“ Auch vor Gericht habe er keinen Respekt gezeigt und sei allen Prozessbeteiligten ständig ins Wort gefallen. „Sie reden selbst ständig von Respekt, aber Sie selbst zeigen ihn nicht.“ Der Verurteilte redete dann auch nach der Verhandlung weiter. Doch der Richter hatte genug und verließ schnell den Gerichtssaal.

 Quelle: schwarzwaelder-bote.

Feb 01

Nurgin D. (18) schlägt Rentner aus Habgier tot- Die 26-Stunden-Flucht

Nurgin D. (18) auf dem Weg zur Anklagebank

Bremerhaven/Mitte – Diesem 18-Jährigen ist ein Menschenleben offenbar nichts wert.

Aus reiner Habgier, so der Staatsanwalt, verfolgte Nurgin D. einen Rentner († 76) am 1. August 2019 vom Parkplatz in den Keller seiner Wohnung. Der Bulgare wollte den BMW 325i des Opfers stehlen.

Weil der Rentner ihm seinen Autoschlüssel verweigerte, prügelte der Täter so erbarmungslos auf sein Opfer ein, dass es kurze Zeit später an schweren Hirn- und Lungenverletzungen starb.
Seit gestern steht Nurgin D. wegen Mordes vor Gericht. Dass er nur 26 Stunden nach seiner Tat geschnappt wurde, ist einer 30-köpfigen Soko zu verdanken.Das war passiert: Zuerst prügelte er den Rentner gegen 17 Uhr in Lebensgefahr, ließ ihn achtlos im Keller liegen. Vierzig Minuten später krachte er mit dem BMW seines Opfers in der Gaußstraße in einen Porsche Macan.Zeugen meldeten das Kennzeichen. In der Zwischenzeit wurde der schwer verletzte Halter zufällig gefunden und ins Krankenhaus gebracht.
Gegen 20.30 Uhr rammte der Angeklagte in der Geibelstraße ein weiteres Auto, flüchtete. Durch Fahndung in sozialen Medien und Zeugenhinweise entdeckten die Fahnder den Wagen mit Nurgin D. am nächsten Tag gegen 19 Uhr in der Columbusstraße.

Der 18-Jährige flüchtete mit 100 km/h vor der Polizei, krachte in einen Zaun. Als er wegrennen wollte – Festnahme.

In einer Vernehmung legte Nurgin D. ein Geständnis ab. Der Prozess wird fortgesetzt.

 Quelle: BILD.

Feb 01

Ahlem: Moslem ermordet Flüchtlingshelferin die mit Ihm eine Beziehung einging

Bestatter transportieren den Leichnam von Patricia H. (†61)Bestatter transportieren den Leichnam von Patricia H. (†61)Foto: eberhard wedler

Hannover – Sie tat alles für ihren besonderen Schützling, half ihm bei Behördengängen, brachte ihm Deutsch bei. Am Ende bezahlte Flüchtlingshelferin Patricia H. (†61) ihr Engagement mit dem Leben.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Hannover ihren mutmaßlichen Killer angeklagt. Aus Gier soll Asylbewerber Faried A. (33, seit 2015 in Deutschland) die vermögende Frühpensionärin in ihrer Dachgeschosswohnung an der Mönckebergallee umgebracht haben!

Der Marokkaner Faried A. (33) kam 2015 nach Deutschland. Die Anklage wirft ihm Raubmord vor

Der Marokkaner Faried A. (33) kam 2015 nach Deutschland. Die Anklage wirft ihm Raubmord vor Foto: Privat

Beide verband ein inniges, zeitweise sogar intimes Verhältnis. Mütterlich kümmerte sie sich um seine Probleme, steckte ihm Geld zu. In ihrem Tischkalender trug Patricia H. (†61) für den 24. August 2019 den Namen „Faried“ ein.

DANACH WAR SIE TOT!

Dem Marokkaner blieb der Reichtum seiner Helferin nicht verborgen. Laut Anklage hatte er sein Opfer mit Paketklebeband und Katzenspielzeug gefesselt, erpresste so Geld- und Goldverstecke. Dann wickelte er ihren Kopf mit Klebeband ein. Patricia H. erstickte qualvoll. Anschließend hüllte der Killer ihren Körper in ein Bettuch, deponierte die Leiche in einem Verschlag.

Patricia H. traute Banken nicht, verfügte über 69 000 Euro in bar, Gold (u.a. Krügerrandmünzen) im Wert von fast 100 000 Euro sowie wertvollen Schmuck. Als die Tote am 11. September entdeckt wurde, war das Vermögen weg. Einen Teil des Gelds soll Faried A. über Mittelsmänner in seine Heimat transferiert haben.

Vier Tage nach dem Leichenfund schnappten Beamte den Asylbewerber in einem Taxi auf der A7 nach Frankfurt. Dabei: fast 40 000 Euro in bar. Festnahme, U-Haft.

Faried A. behauptet, dass er von Unbekannten gezwungen worden sei, die Helferin zu knebeln. Mit dem Mord habe er nichts zu tun.

Quelle: BILD.

Jan 31

Senator gegen neue Zeugen: Trump kann sofortigen Freispruch erwarten

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Dass das Amtsenthebungsverfahren zu seinem Ende führt, glaubt praktisch niemand, doch es könnte nun schneller vorbei sein als die Demokraten hofften.

(Foto: imago images/MediaPunch)

Schon heute könnte alles vorbei sein: In Washington steht die wichtige Entscheidung an, ob im Impeachment-Verfahren Zeugen zugelassen werden. Da sich nun ein weiterer Wackelkandidat der Republikaner dagegen ausspricht, schwinden die Hoffnungen der Demokraten.

Das Amtsenthebungsverfahren gegen US-Präsident Donald Trump im Senat steuert auf seine entscheidende Phase zu: An diesem Freitag wollen die Senatoren über die zentrale Streitfrage abstimmen, ob in dem Verfahren neue Zeugen und Beweise zugelassen werden. Das ist eine Forderung der Demokraten, die sich belastende Materialien gegen den Republikaner Trump erhoffen. Sie dürften allerdings kaum noch Chancen haben, sich damit durchzusetzen. Damit könnte das Verfahren noch am Freitag mit einem Freispruch enden.

In der Nacht zu Freitag erklärte ein wichtiger republikanischer Senator, nicht für die Zulassung neuer Zeugen zu stimmen. Senator Lamar Alexander teilte mit: „Es bedarf keiner weiteren Beweise, um etwas zu beweisen, das bereits bewiesen wurde.“ Was Trump getan habe, sei unangemessen gewesen. Das gebe dem Senat aber nicht das Recht, ihn abzusetzen und von der kommenden Wahl auszuschließen. Die Beweise erfüllten die Voraussetzungen für eine Amtsenthebung nicht. „Lasst das Volk entscheiden“, schrieb Alexander mit Blick auf die Wahl im November. Die Republikaner haben 53 der 100 Sitze im Senat. Um Zeugenaussagen zuzulassen, müssten vier republikanische Senatoren mit den Demokraten stimmen. Ohne Alexander dürfte diese Mehrheit nicht zustande kommen.

Das Weiße Haus und die Führung der Republikaner im Senat wollen die Anhörung von Zeugen verhindern und das Verfahren rasch zu Ende bringen. Sollten neue Zeugen gehört werden, könnte sich das Impeachment-Verfahren dagegen noch über Wochen hinziehen. In beiden Fällen ist eine Amtsenthebung Trumps so gut wie ausgeschlossen. Dafür müssten 67 Senatoren für mindestens einen der beiden Anklagepunkte des Repräsentantenhauses stimmen. 20 Republikaner müssten auf die Seite der Demokraten wechseln, die geschlossen dafür stimmen müssten.

„Das ist ein Argument aus Verzweiflung“

Am Donnerstag setzten die Senatoren die Befragungen der Anklagevertreter des Repräsentantenhauses und der Verteidiger Trumps fort. Für die Verteidiger forderte der Rechtsberater des Weißen Hauses, Pat Cipollone, einen Freispruch Trumps. Das sei „das einzig angemessene Ergebnis“, das dem Land nicht über Generationen hinweg Schaden zufügen würde. Bei den demokratischen Anklagevertretern sorgte eine Aussage des emeritierten Harvard-Professors Alan Dershowitz, der dem Trump-Team angehört, für Empörung. Dershowitz hatte am Mittwoch argumentiert, wenn ein Politiker davon ausgehe, dass seine Wiederwahl im nationalen Interesse sei, dann könnten Maßnahmen, die er dafür ergreife, nicht zu einem Amtsenthebungsverfahren führen.

Der Leiter des Anklageteams, Adam Schiff, erwiderte am Donnerstag, mit diesem Argument könne ein Präsident tun, was er wolle. „Das ist die Normalisierung der Gesetzlosigkeit.“ Der einzige Grund für eine solche Argumentation sei, dass die Verteidiger wüssten, dass Trump schuldig sei. „Das ist ein Argument aus Verzweiflung.“ Schiff sprach von „einem Abstieg in den Verfassungswahnsinn“. Die Anklagevertreter forderten am Donnerstag erneut die Zulassung neuer Zeugen. „Ein faires Verfahren erfordert Zeugen“, sagte Schiff vor Beginn der Sitzung. Die Demokraten sehen sich in ihrer Forderung durch einen Bericht über ein noch unveröffentlichtes Buch von Trumps früherem Sicherheitsberater John Bolton bestärkt.

Quelle: ntv.de, vpe/dpa.

Jan 31

Grüne verhindern Vollverschleierungsverbot an Kieler Uni

Seit einem Jahr kämpft die Kieler Uni darum, das Tragen von Burka und Nikab in ihren Lehrveranstaltungen zu untersagen. Jetzt haben Schleswig-Holsteins Grüne endgültig Nein gesagt. Sie düpieren damit auch ihre Koalitionspartner.

Langer Anlauf, klare Entscheidung: Schleswig-Holsteins Grüne haben nach rund einjähriger Beratung allen Versuchen, ein Verbot der Vollverschleierung an Schleswig-Holsteins Universitäten zu ermöglichen, einen Riegel vorgeschoben. Die Landtagsfraktion der Partei habe sich einstimmig gegen eine entsprechende Gesetzesnovelle ausgesprochen, teilt der hochschulpolitische Sprecher Lasse Petersdotter auf WELT-Anfrage mit.

Mit diesem Beschluss erteilen die Grünen dem Wunsch der Kieler Universität nach einer gesetzlichen Grundlage für ein Verschleierungsverbot eine Absage. Es sollte für Lehrveranstaltungen und Beratungsgespräche gelten, nicht aber für das Tragen von Burka oder Nikab auf dem Uni-Campus. Auch der Kieler Ministerpräsident Daniel Günther, Bildungsministerin Karin Prien (beide CDU) sowie die Landtagsfraktionen von CDU und FDP hatten sich für eine entsprechende Regelung ausgesprochen, stießen damit aber beim grünen Koalitionspartner im Jamaika-Bündnis auf Widerstand.

Den Auslöser für die Kieler Debatte hatte Anfang vergangenen Jahres eine Kieler Studentin der Agrarwissenschaften gegeben, die nach ihrem Übertritt zum Islam vollverschleiert zu den Vorlesungen erschienen war. Nach der Intervention eines Professors verhängte das Kieler Universitätspräsidium ein Verschleierungsverbot und bat zugleich Schleswig-Holsteins Landtag, diesen bisher im Hochschulgesetz nicht vorgesehenen Schritt auch rechtlich abzusichern. Die Studentin hatte zuvor angekündigt, das gegen sie ausgesprochene Verschleierungsverbot vor Gericht bekämpfen zu wollen.

 Quelle: Welt.

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