Mai 26

Mörderische Aufnahmerituale– eine Welle an Messerattacken durch Migrantengangs erschüttert UK

Der 14-jährige Jaden Moodie war noch ein Kind, als er ermordet wurde.
©Metropolitan Police
Commons

Großbritannien erlebt eine Flut von Messerattacken auf Schüler. Die Polizei ist hilflos. Lehrer versuchen, ihre Schüler zu schützen, doch die toten Kinder haben die Pädagogen inzwischen traumatisiert.

Nicht nur der Brexit hält Großbritannien in Atem, sondern auch eine schreckliche Gewaltwelle schockt die Nation. Immer wieder kommt es zu brutalen Messerattacken. Opfer und Täter sind häufig Schüler und Jugendliche. In den ersten zwei Monaten des Jahres wurden bereits zehn Jugendliche erstochen, fünf allein in der Hauptstadt. Die Angriffe gehören oftmals zu brutalen Aufnahmeritualen von kriminellen Gangs.

Der „Telegraph“ sprach nun mit Lehrern, wie sie die Gewalt erleben. In gewisser Weise stehen sie an vorderster Front – meist sind Opfer und Täter noch Schüler. Gill Burbridge, Direktorin des Leyton Sixth Form College in Waltham Forest, sagte der Zeitung: „Es ist schrecklich, das zu sagen, aber mein erster Instinkt ist immer: ‚Ist es einer von unseren?'“

„Hinter diesen Statistiken, hinter diesen Daten stehen echte junge Menschen. Das ist so verwirrend. Wenn man das Gesicht eines jungen Menschen in der Zeitung sieht – das sind echte junge Personen, die hier verloren gehen“, so Burbridge weiter.

Der ängstliche Blick zum Handy

Im April 2018 saß sie in einer Konferenz, in der beraten wurde, wie die Schulen auf die Flut von Messerangriffen reagieren könnte, als ihr Handy die nächste Attacke anzeigte. Ihr Ex-Schüler Israel Ogunsola wurde an einem warmen Abend unter einer Eisenbahnbrücke ermordet.

Burbridge versucht ihre Schüler, so gut es geht, auf den Dschungel der Stadt vorzubereiten. Nun gibt es Kurse in „urban awareness“ – das bedeutet in etwa „städtische Wachsamkeit“ – hier sollen die Kinder lernen, mögliche Angreifer zu erkennen. Eine schwierige Aufgabe. Die Mutproben-Morde ereignen sich wie bei einem professionellen Killer aus dem Blauen heraus. Dann wird ein Opfer zufällig ausgewählt, es gibt keine Vorzeichen, die es hätten warnen könnten und es gibt auch keine persönliche Beziehung zum Täter.

Im Januar verlor Burbridge den nur 14 Jahre alten Jaden Moodie. Er wurde in einer wilden nur 30 Sekunden dauernden Attacke getötet – nur wenige Gehminuten von der Schule entfernt. Jaden sah noch aus wie ein Kind, sagte Burbridge.

Sicherheitspersonal am Schultor

Die Schule selbst gilt als sicher, auch die Wohnungen daheim. „In diesen Orten fühlen sich die Schüler sehr sicher. Das Problem beginnt, wenn die Schüler draußen sind.“ An den Schultoren stehen Sicherheitsleute, an manchen Schulen werden die Schüler von Lehrern in Gruppen zum Bus eskortiert. Weitere Maßnahmen zeigen eher die Hilflosigkeit der Behörden.

Einige Schulen verbieten generell Smartphones, damit ihre Schüler nicht wegen dieser Geräte niedergestochen werden. Andere ordne an, dass die obligatorische Schuluniform außerhalb der Schulzeit möglichst schnell gewechselt wird. Sie fürchten, dass die Uniform die Schüler als Opfer markiert.

Letztes Mittel Schulverweis

Immer wieder greift Burbridge zu einem umstrittenen Mittel: Sie verweist gewalttätige Jugendliche dauerhaft von der Schule. Diese Methode ist umstritten, denn diese Schüler schließen sich dann meist erst recht den brutalen Banden an.

Doch Burbridge weiß sich keinen anderen Rat mehr: „Eindeutig besitzt der Schutz der Schüler Priorität für jeden Schulleiter. Wenn ein junger Mensch eine Bedrohung für seine Mitschüler oder das Personal darstellt, dann ist es eindeutig zu unsicher, wenn dieser junge Mensch weiterhin in der Einrichtung bleibt ….“

Quelle: Telegraph
Quelle: Stern

Mai 26

Kölns Kardinal wettert am Wahlsonntag gegen die AfD

Kardinal Rainer Maria Woelki.
Foto: dpa

Köln – Heute sind knapp 738 000 Kölner aufgerufen, zur Europawahl zu gehen. Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich in einem Beitrag für das Domradio noch einmal ausdrücklich gegen die AfD ausgesprochen.

„Nationalradikale Sprücheklopfer“

Woelki sagte: „Selbstverliebte, nationalradikale Sprücheklopfer, die nationale Alleingänge planen und zwar viel vom Volk reden, ihm aber letztlich nicht dienen wollen, die sind für mich keine Alternative – nicht für Deutschland und nicht für Europa.“ Vieles könne nur solidarisch und grenzüberschreitend geregelt werden, zum Beispiel der Klimaschutz.

„Kreuz auf dem Wahlzettel“

Woelki rief dazu auf, an diesem Sonntag nicht nur ein Kreuzzeichen zu machen, sondern auch ein Kreuz auf dem Wahlzettel. Das christliche Wertesystem biete eine hervorragende Grundlage für das europäische Haus. „Stärken Sie mit Ihrer Stimme die Fundamente dieses Hauses, damit wir auch in Zukunft in einem freien, demokratischen Europa leben“, appellierte der Chef des größten deutschen Bistums. (dpa, PM)

Quelle: Express

Mai 25

Gruppenzwang lässt auch christliche Schüler fasten

Muslimische Schüler würden auch Nichtmuslime zum Fasten anstacheln, klagen Schweizer Lehrer. Noch sieht der Lehrerverband allerdings keinen Handlungsbedarf

Noch bis zum 4. Juni verzichten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Essen und Trinken. Obwohl erst Jugendliche ab dem Pubertätsalter zum Fasten angehalten sind, nehmen auch vielerorts Kinder teil. So etwa in einer Schweizer Primarschule in der Gemeinde Winterthur, wo der Anteil an muslimischen Kindern „recht hoch“ sei, wie die Lehrerin Arlinda Dauti im Magazin des Zürcher Lehrerverbands ZLV sagt.

„Bei meiner letzten 6. Klasse habe ich beobachtet, dass die Kinder der Klasse sich gegenseitig zum Fasten motivierten.“ Das habe dazu geführt, dass auch nichtmuslimische Kinder schließlich zu essen und zu trinken aufhörten. Dadurch seien viele Kinder nachmittags oft sehr müde geworden. „Und auch im Sportunterricht musste ich teilweise auf die Kinder Rücksicht nehmen, weil sie nicht wie gewohnt leistungsfähig waren“, sagt Dauti im Magazin weiter.

Schulpflicht hat Vorrang

Dass das Fasten auch bei nichtmuslimischen Schülern zum Thema werden kann, bestätigt Franziska Peterhans, Zentralsekretärin des Schweizer Lehrerverbands. „Sei es wegen des Aussehens oder weil Einstellungen der Familie hinterfragt und gleichaltrige Freunde an Einfluss gewinnen: Das gehört alles zum Weg vom Kindsein zum Erwachsenwerden.“ Gruppendruck werde jedoch von den Lehrpersonen immer wieder thematisiert, um Auswege zu finden.

Auch Peterhans hat bereits davon gehört, dass sogar nichtmuslimische Schüler dazu gebracht wurden, beim Fasten mitzumachen. Eltern sollten sich aber an die Lehrperson wenden, wenn sie das Gefühl hätten, ihr Kind leide unter Gruppenzwang. Denn auch auf den Schulunterricht habe das Fasten großen Einfluss. Entbindungen von ganzen Unterrichtssequenzen wie Schwimmen, Sport oder Lagern sei für die durch den Ramadan fastenden Schüler trotzdem nicht möglich. „Die Schulpflicht hat gegenüber religiösen Vorschriften Vorrang.“

Beat W. Zemp, Präsident des Lehrerverbands sagt, wie bei anderen Themen wegen Kleidern oder Handymodellen könne der Gruppendruck auch beim Thema „Fasten im Ramadan“ dazu führen, dass sich einzelne Schüler dazu gedrängt fühlten. Das werde aber erst dann zum Problem, wenn nicht fastende Schüler gemobbt würden. Wenn Schüler aus religiösen Gründen fasten wollten, müsse das laut der Bundesverfassung respektiert werden. Spezielle Entbindungen gebe es deswegen aber nicht.

„Das Fasten wird zum Hungern“

Auch für Muris Begovic, muslimischer Seelsorger und Sekretär des Verbands islamischer Organisationen im Kanton Zürich (VIOZ), ist der Gruppendruck, den er unter Kindern beobachtet, problematisch. „Gerade Kinder aus Familien, in denen das Fasten nicht selbstverständlich gelebt wird, fühlen sich durch Freunde unter Druck gesetzt und neigen teilweise dazu, es mit dem Fasten zu übertreiben“, sagt Begovic.

Weil diese Kinder von zu Hause nicht auf den Ramadan vorbereitet seien, seien sie mental nicht gestärkt, so Begovic. „Das Fasten wird zum Hungern.“ Die meisten muslimischen Familien pflegten aber einen vernünftigen Umgang mit dem Ramadan. „Ihre Motivation zu fasten ist anderswo zu finden.“

Quelle: Heute.at

Mai 25

Generalamnestierter syrischer Mörder attackiert deutsche Therapeutinnen in Bayern sexuell

Traunstein – Seine 47-jährige Therapeutin bedrängte und verletzte ein 52-jähriger Patient aus Bad Reichenhall im Bezirksklinikum in Gabersee – angeblich aus Liebe. Auch ein Messer war bei dem Vorfall im Spiel. Vor dem Landgericht erklärte der Angeklagte, er habe sich »mehr Aufmerksamkeit« von der Frau erhofft. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung verhängte die Zweite Strafkammer eine siebenmonatige Freiheitsstrafe und ordnete die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in der Psychiatrie an.

Der 52-Jährige saß in Syrien Jahre im Gefängnis – wegen Mordes am Vergewaltiger seiner Schwester. Dank einer Generalamnestie kam er auf freien Fuß. 2014 erreichte er mittels Schleuser Deutschland. Aufgrund einer psychischen Erkrankung befand er sich seit 2015 in Unterbringung. In dem psychiatrischen Krankenhaus ereignete sich ein Vorfall mit versuchten Körperverletzungen mit einem Messer an Mitarbeitern – mit der Folge erneuter Unterbringung. In einer Asylbewerberunterkunft im Berchtesgadener Land hatte er früher ebenfalls schon Mitarbeiterinnen attackiert.

Die Psychologin betreute den 52-Jährigen seit April 2017. Für den Tattag hatte der Insasse um einen außertourlichen Termin gebeten. Beim Betreten des Arztzimmers gestand er ihr, »nicht im Kopf, sondern im Herzen« krank zu sein – wegen der Liebe zu ihr. Den Vorschlag, den Therapeuten zu wechseln, lehnte der Angeklagte ab. Stattdessen zeigte er ihr Narben von Verletzungen, die er sich wegen Frauen selbst zugefügt habe. Der 52-Jährige kündigte an, sich ob seiner Liebe zu ihr »den Hals aufzuschlitzen«. Bei diesen Worten zog er ein Messer aus der Hosentasche und machte eine entsprechende Geste, steckte die Waffe aber wieder weg.

Der Patient unternahm Annäherungsversuche, wollte das Opfer umarmen und küssen. Die 47-Jährige redete beruhigend auf ihn ein und schlug vor, einen Dolmetscher zu holen. Während des Telefonats näherte sich der 52-Jährige von hinten und packte sie fest am Hals. Die 47-Jährige rief laut um Hilfe. Ihre weiteren Schreie unterband er durch Zuhalten des Munds. Ein Pfleger hatte den Hilferuf gehört. Als er ins Arztzimmer kam, ließ der 52-Jährige von der Frau ab. Sie erlitt bei dem Geschehen leichte Verletzungen am Auge, am Schlüsselbein und am Kinn.

Der in großen Teilen geständige 52-Jährige beteuerte, er habe die Geschädigte nicht verletzen wollen. Außerdem habe er zu der Zeit seine Medikamente nicht genommen.

Die 47-Jährige sprach von einem zunächst unproblematischen Therapieverlauf. Später habe sich das geändert. Der Patient habe das Gespräch mit ihr gesucht, erst von »Respekt und Achtung«, dann von »Liebe wie zu einer Schwester, zur Mutter und zu einem Kind« erzählt. Das Zudrücken am Hals habe sie nicht als Würgen empfunden, eher als Versuch, sie zu fixieren. Sie habe sich – vor allem wegen des Messers – »ausgeliefert gefühlt«.

Ein Sachverständiger stellte ein hohes Aggressionspotenzial und fehlende Krankheitseinsicht beim Angeklagten fest sowie eine spontane, nicht geplante Tat. Gericht und Staatsanwalt hakten nach. Der 52-Jährige habe das Messer mitgebracht, warf der Vorsitzende Richter ein. Auf der Station sei nach Aussage der Therapeutin nirgends ein Messer verfügbar. Letztlich bejahte der Gutachter eine Unterbringung.

Staatsanwalt Dr. Udo Walz plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten und Unterbringung in der Psychiatrie. Verteidiger Christian Gerber aus München beantragte nicht mehr als sechs Monate Haft, aber ebenfalls Unterbringung.

Im Urteil unterstrich der Vorsitzende Richter Erich Fuchs die Besonderheit einer während einer Unterbringung begangenen Straftat. Zudem sei der Täter nicht völlig, nur erheblich vermindert schuldfähig. Der 52-Jährige habe sich in die Frau verliebt und eine Beziehung gewünscht. Wochen nach der Klarstellung, das sei nicht möglich, habe er versucht, körperliche Nähe zu der Frau zu gewinnen. Das Geschehen sei als vollendete Nötigung und vorsätzliche Körperverletzung mit bedingtem Vorsatz zu werten. Erich Fuchs begründete im Hinblick auf das Messer, der Angeklagte habe nicht kurzfristig und spontan gehandelt. Er habe »eine gewisse Affinität zu Messern«. kd

Quelle: Traunsteiner Tagblatt

Mai 24

SEK-Einsatz in Nordhausen: Afrikaner bedroht Lebensgefährtin mit Messer

Die Polizei schickte unter anderem Spezialkräfte des Landeskriminalamtes Thüringen. (Symbolbild)

Nordhausen – Weil er seine Lebensgefährtin mit einem Messer bedroht haben soll, ist in Nordhausen ein 26-jähriger bei einem größeren Polizeieinsatz festgenommen worden.

Die Beamten teilten mit, sie hätten am Mittwochnachmittag die Information erhalten, dass der Nordafrikaner die 28 Jahre alte Frau in der Wohnung körperlich attackiert habe und sie mit einem Messer am Verlassen der Wohnung gehindert habe.

In der Wohnung habe sich zu diesem Zeitpunkt außerdem der gemeinsame elf Monate alte Sohn befunden. Die Polizei schickte daraufhin nach eigenen Angaben ein größeres Aufgebot zur Wohnung, unter anderem Spezialkräfte des Landeskriminalamtes Thüringen.

Am Abend sei der Mann schließlich festgenommen worden, die Frau und das Kind seien unverletzt geblieben, teilte die Polizei mit.

Am Abend sei der Mann schließlich festgenommen worden, die Frau und das Kind seien unverletzt geblieben, teilte die Polizei mit. (Symbolbild)
Am Abend sei der Mann schließlich festgenommen worden, die Frau und das Kind seien unverletzt geblieben, teilte die Polizei mit. (Symbolbild)

Fotos: DPA, 123RF

Quelle: Tag24

Mai 24

Vorsicht: Ansteckender Tuberkulose- Afrikaner aus Wohnheim entwichen!

Foumgbe Kourouma wird gesucht, er ist ansteckend und hat Tuberkulose, bitte melden sie diesen Afrikaner und nähern Sie sich nicht

Velbert. Afrikaner kommen oft mit HIV, Hepatitis und Tuberkulose nach Deutschland. Er hat zwar Falten im Gesicht und sieht aus wie 35, dennoch fahndet die Polizei mal wieder nach einem angeblich 15- Jährigen Armutsasylanten. Er ist aus einer Jugendeinrichtung abgehauen… und ist Tuberkulosekrank

Aus einem Velberter Jugendwohnheim wird seit ein paar Tagen ein Jugendlicher vermisst, welcher die Einrichtung ohne Angaben von Gründen und mit nur wenig Gepäck verließ. Der 15-jährige Foumgbe Kourouma aus Guinea kam Anfang des Jahres als sogenannter „unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling“ ins Rheinland und wurde in Velbert aufgenommen. Bei dem Vermissten besteht der Verdacht einer ansteckenden Tuberkuloseerkrankung, welche bei fehlender Medikation ausbrechen kann. Entsprechende Medikamente führt der Vermisste nicht mit.

Anlaufadressen und Kontaktpersonen des 15-Jährigen sind nicht bekannt. Bisherige Suchmaßnahmen verliefen ohne Erfolg. Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Gesuchte mittlerweile ins europäische Ausland begeben hat.

Der 15-jährige Vermisste wird wie folgt beschrieben:

– männlich,

– dunkelhäutig,

– kurze schwarze Haare,

– braune Augen,

– 177 cm groß und schlank.

Die Polizei sucht nun ( so auch im Internet-Fahndungsportal der Polizei NRW – https://polizei.nrw/fahndungen/vermisste/velbert-minderjaehriger-vermisster ) öffentlich nach dem vermissten Jugendlichen:

– Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort des Vermissten machen?

– Bei direkten Kontakten mit dem Gesuchten ist wegen möglicher Ansteckungsgefahren Vorsicht zu wahren!

Sachdienliche Hinweise zum aktuellen Aufenthalt des Gesuchten nehmen die Polizei in Velbert, Telefon 02051 / 946-6110, jede andere Polizeidienststelle und auch der polizeiliche Notruf 110 jederzeit entgegen.

Nachtrag:

Der Gesuchte bekommt wohl nur prophylaktisch Tuberkulose- Medikamente weil viele Afrikaner mit Tuberkulose und anderen Infektionskrankheiten  einreisen

Quelle: Truth24.net

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Mai 23

Marokkaner will Rettungssanitäterin verprügeln, weil sie einer Frau hilft

Symbolbild

Karlsruhe. Eine 20-jährige Rettungssanitäterin wurde am frühen Donnerstagmorgen bei einem Einsatz von einem Armutsasylanten bedroht.

Kurz vor 02.00 Uhr wurde ein Rettungswagen zu einer körperlichen Auseinandersetzung in die Adlerstraße gerufen. Dort wurden sie auf eine auf der Straße stehende und winkende Frau aufmerksam. Die Rettungswagenbesatzung hielt an um sich um die Frau zu kümmern. Gleich darauf wurden sie auf eine Schlägerei im Bereich Zirkel von einer Zeugin hingewiesen. Der 27-jährige Rettungssanitäter ging daraufhin in diese Richtung. Die 20-jährige Rettungssanitäterin kümmerte sich um die 38-jährige Frau am Rettungswagen. Plötzlich kam ein 34-Jähriger zu dem Fahrzeug, stellte sich mit erhobenen Fäusten vor die junge Sanitäterin und drohte ihr Schläge an, falls sie die 38-Jährige nicht in Ruhe lassen würde. Aufgrund der Drohung ließ die 20-Jährige die Frau los. Beide gingen dann in Richtung Kaiserstraße davon. Eine hinzugerufene Streife konnte die alkoholisierte 38-Jährige kurze Zeit später feststellen. Sie war in einer Gaststätte gestürzt, wollte sich aber nicht behandeln lassen. Auch der 34-jährige Marokkaner konnte ermittelt werden.

Quelle: Truth24.net

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Mai 23

Hinterthurgau: Türke bedroht Mann und mehrere Frauen mit Klappmesser

Das Tatwerkzeug – ein Klappmesser – wurde von der Polizei auf dem Fluchtweg gefunden.
Symbolbild: pd

Die Kantonspolizei Thurgau hat am Sonntag in Münchwilen einen Mann verhaftet, der vorgängig in einem Imbisslokal einen Mitarbeiter mit einem Messer bedroht hatte. Nur drei Tage zuvor waren in Wil zwei Frauen tätlich angegriffen worden – ebenfalls zur Mittagszeit.

Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Kantonspolizei Thurgau bedrohte der Mann gegen 13 Uhr einen Mitarbeiter in einem Imbisslokal an der Eschlikonerstrasse mit einem Messer und entfernte sich anschliessend. Verletzt wurde niemand. Während der Fahndung erkannten Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau in der Nähe einen Mann, auf den das Signalement passte. Der 34-jährige Türke wurde vorübergehend festgenommen. Das Klappmesser konnte auf dem Fluchtweg sichergestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft ordnete beim Beschuldigten eine Blut- und Urinprobe an. Da der Mann psychisch auffällig war, wurde er im Anschluss in ärztliche Obhut gebracht. Die genauen Umstände werden durch die Kriminalpolizei abgeklärt. Zur Spurensicherung wurde der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Thurgau aufgeboten. Die Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung.

Es ist innerhalb von drei Tagen der zweite Zwischenfall in der Region, der sich am helllichten Tage über Mittag ereignete. Am Donnerstag waren an der Wiler Bushaltestelle Weidle zwei Frauen von einem Mann mit Fusstritten zu Boden getreten worden. Der Mann konnte flüchten. (kapo/sdu)

Quelle: hallowil

Mai 23

Syrer sticht mit Klappmesser auf Deutschen ein, weil er bat die Füße vom Sitz zu nehmen

Quelle: Polizei Freiburg

Wieder einmal benahm sich ein flegelhafter Syrer in der S- Bahn daneben und griff zum Messer. Die Presse streicht einfach die Nationalität

Am Dienstag stach ein 20-Jähriger einem 35-Jährigen mit einem Messer in den Oberschenkel. Zuvor hatten beide Männer in einer S-Bahn eine verbale Auseinandersetzung. Der Deutsche bat den syrischen Asyltouristen seine Füße von dem Sitz zu nehmen, dann stach dieser zu!


Gegen 12:50 Uhr informierte die Leitstelle der Berliner S-Bahn die Bundespolizei über Streitigkeiten in einer stadteinwärts fahrenden S-Bahn zwischen den Bahnhöfen Warschauer Straße und Ostbahnhof. Nach ersten Informationen soll der 20-jährige syrische Staatsangehörige dem 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen dabei mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen haben. Reisende schritten ein und hielten den Angreifer bis zum Eintreffen alarmierter Bundespolizisten fest. Nach Einfahrt der S-Bahn in den Ostbahnhof nahmen die Beamten den Mann fest und stellten das Messer sicher. Das Angriffsopfer kam in ein Krankenhaus. Die S-Bahn wurde ausgesetzt.

Quelle: Truth24.net

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Mai 23

Nadir stach auf Mann ein und «wollte seinen Tod»

2001 wurde der 15-jährige Nadir mit seinen Aussagen in der TV3-Talkshow «Fohrler live» bekannt.

Nadir R. (33) muss für 54 Monate ins Gefängnis. Nach Abzug der bereits verbüssten Strafe muss er noch drei Jahre und acht Monate lang sitzen. Das Bezirksgericht Bülach hat ihn am Mittwoch der Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Besitzes illegaler Waffen und der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts schuldig gesprochen. Nach Verbüssung der Haft muss R. das Land für acht Jahre verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nadir R. war durch seinen Auftritt bei «Fohrler live» 2001 bekannt geworden. Sätze wie «Sorry, wottsch du min Fettli ha?» wurden Kult, das Video dazu Hunderttausende Male geklickt. Es ist nicht das erste Mal, dass R. ins Gefängnis muss. Dem «Blick» sagte er noch letztes Jahr, er habe insgesamt schon über zehn Jahre in Haft verbracht – wegen «kleinerer Delikte».

«Tod in Kauf genommen»

Das dürfte Y. B.* anders sehen. Wie Recherchen von 20 Minuten zeigen, ist er ein Opfer von R. Am Abend des 24. Juni 2010 schlug Nadir R. nach einem verbalen Streit mehrmals mit einem Schlagring auf B. ein. Danach zückte er ein Messer mit einer 17 Zentimeter langen Klinge und verletzte B. schwer. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet den Angriff als «gezielten Stich in die linke Brustseite» in «unmittelbarer Nähe des Herzens».

Daraus resultierte eine «mindestens wenige Zentimeter tiefe Stichverletzung mit Eröffnung der linken Brusthöhle mit Lufteintritt». Als B. schon zu Boden gegangen war, wollte Nadir R. demnach noch einmal angreifen, wurde aber von einem Bekannten zurückgehalten. R. habe den Tod von B. «gewollt oder zumindest in Kauf genommen», so die Staatsanwaltschaft.

Beleidigung als Auslöser

Auslöser des Streits: B. soll Nadir R. einen «kleinen Furz» genannt haben und gesagt haben, er werde «seine Mutter ficken». Daraufhin habe sich R. wutentbrannt ein Küchenmesser geholt, um gegen B. zu kämpfen. Nadir R. bestritt nicht, auf B. eingestochen zu haben. Es sei aber nicht Absicht gewesen: Vielmehr habe er B. unabsichtlich getroffen, als dieser bei der Auseinandersetzung gestolpert sei.

Das Bezirksgericht Uster und das Zürcher Obergericht nahmen ihm das nicht ab. In den Einvernahmen hatte R. seine Version des Geschehens häufig geändert, zuletzt hatte er angegeben, er habe bei B. «etwas Glänzendes» gesehen, bei dem es sich um ein Messer handeln könnte, worauf er sein Messer zur Selbstverteidigung hervorgeholt habe. Augenzeugen stützten diese Aussage nicht.

«Abrechnung und Rachetat»

Das Obergericht Zürich nannte es eine «Abrechnung und Rachetat» und sprach R. am 5. Juli 2012 der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. R. wurde zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Diese Strafe durfte er 2015 vorzeitig beenden – und wurde in der folgenden Probezeit achtmal verurteilt, wie der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Bülach ausführte. Sein Verteidiger führte das in Bülach auch auf Nadirs Kindheit zurück. So habe Nadir R. Steinigungen mit ansehen müssen und sei von den Taliban in Afghanistan für Kampfübungen eingezogen worden.

Stimmt die Taliban-Geschichte?

Wie viel davon zutrifft, ist unklar. In einem anderen Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, die Behauptung R.s, er sei von den Taliban als Kindersoldat missbraucht worden, sei eine «nachträglich konstruierte Schutzbehauptung». Auch ein Gutachter äusserte Zweifel an der geschilderten Vergangenheit.

Das Urteil von 2010 hatte Einfluss auf jenes des Bezirksgericht Bülach. Von «krassen Vorstrafen» sprach der vorsitzende Richter, wobei jene im Fall der Messerstecherei die härteste sei. Eine positive Prognose könne R. aufgrund seines negativen Leumunds nicht ausgestellt werden, so der Richter. «Es besteht ein hohes öffentliches Interesse, die Gesellschaft vor einer Person wie ihnen zu schützen.»

Quelle: 20min

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