
Die zwei Angeklagten mit ihren Anwälten im Gerichtssall in Düsseldorf. Foto: dpa
Düsseldorf. Nach dem Großbrand einer Messehalle in Düsseldorf, die als Flüchtlingsunterkunft diente, sind die beiden Angeklagten freigesprochen worden.
Im Prozess um den Großbrand einer Flüchtlingshalle in Düsseldorf sind zwei nordafrikanische Asylbewerber freigesprochen worden. Sie standen unter Verdacht, die Halle absichtlich angezündet zu haben, weil in der Halle trotz des Fastenmonats Ramadan Mittagessen ausgegeben wurde. Die Kammer habe „in dubio pro reo“ entschieden – im Zweifel für den Angeklagten, sagte die Vorsitzende Richterin Pascale Wierum am Donnerstag. Die Verdachtsmomente hatten sich in der Hauptverhandlung deutlich abgeschwächt.
Zuvor hatten Staatsanwalt und Verteidiger für beide Angeklagte Freisprüche beantragt. Die Zeugen hätten im Prozess anders ausgesagt als bei der Polizei, sagte Staatsanwalt Martin Stücker am Donnerstag. Letztlich sei von den belastenden Aussagen nicht mehr viel übrig geblieben: „Ja, es kann so gewesen sein. Wissen wir es sicher? Nein, das tun wir nicht“, sagte Stücker.
In einem Fall habe ein Journalist einen Zeugen provoziert und ihm für eine bestimmte „Story“ Geld geboten. „Wir haben gesehen, dass Zeugen bereit sind, hier zu lügen“, sagte Verteidiger Olaf Heuvens. Das Gericht will das Urteil noch am Donnerstagmittag verkünden.
Das Feuer war am 7. Juni 2016 in der mit 282 Männern belegten ehemaligen Messehalle ausgebrochen. Bei dem Großbrand soll ein Schaden von rund zehn Millionen Euro entstanden sein. Die Halle brannte völlig aus und musste abgerissen werden. Ein algerischer und ein marokkanischer Asylbewerber waren wegen Brandstiftung, beziehungsweise Anstiftung zur Brandstiftung angeklagt worden. Beide hatten die Vorwürfe bestritten. (dpa)