
Justitia (Foto: Symbol: David-Wolfgang Ebener)
Vor dem Ravensburger Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen 26-jährigen Mann begonnen. Er soll bei einem Streit in einer Ravensburger Asylunterkunft einen anderen Mann mit einem Messer beinahe tödlich verletzt haben und muss sich nun wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten konkret vor, in einer Ravensburger Asylbewerberunterkunft am 4. Juli 2018 einen anderen Asylbewerber aus Wut über eine Zurechtweisung mit einem Küchenmesser angegriffen zu haben. Das Messer hatte eine Klingenlänge von 20 Zentimetern. Der 26-jährige Gambier ging laut Anklage auf einen 33-Jährigen los, der sich mit Tritten gegen die Messerattacken zu wehren versuchte. Der Angreifer soll in Tötungsabsicht gehandelt haben, da er versucht habe, auf das am Boden liegende Opfer drei bis vier Mal einzustechen. Mitbewohner gingen dazwischen und konnten den mutmaßlichen Täter stoppen.
Viel Geduld vonseiten des Gerichts erforderte die Befragung des Angeklagten. Immer wieder schweifte dieser in seinen Antworten weitläufig ab und erzählte von Dingen, die gar nicht befragt wurden, oder er antwortete gar nicht. Und er sagt immer wieder: „Mein Kopf macht Probleme.“ Er sei in Gambia als Einzelkind aufgewachsen. Beide Eltern seien tot. Mit 16 Jahren habe er das Land verlassen und sei über den Senegal, Mauretanien nach Marokko gelangt. In Tanger habe er sich als blinder Passagier eingeschifft, ohne zu wissen, wohin die Reise ging. Gelandet sei er dann in Hamburg. Über Karlsruhe kam er dann vor circa fünf Jahren nach Ravensburg.
Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er wird hier geduldet, da er keine Papiere vorweisen kann. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Veiko Böhm, wie er sich denn seine Zukunft vorstelle, antwortete er: „Wo soll ich hin? Wenn Sie mir helfen, das wäre schön. Ich möchte eine Arbeitserlaubnis.“ Und er betont immer wieder: „Ich habe die Tat nicht begangen. Ich bin unschuldig.“ Er schildert die Tat genau andersherum. Nicht er, sondern sein Kontrahent habe zum Messer gegriffen, ihn bedroht, dann das Messer weggelegt und sei davongelaufen.
Es folgten die Aussagen von zwei Augenzeugen, die den Vorwurf der Staatsanwaltschaft bestätigten. Der Hausmeister und ein Kollege kamen hinzu, als der Angeklagte das Opfer verfolgte und den dann am Boden Liegenden mit einem Messer bedrohte. Auf die mehrmals gestellte Frage von Richter Böhm an den Angeklagten: „Lügt denn dieser Zeuge?“, kam die Antwort: „Er war gar nicht da. Er hat mich nicht mit dem Messer gesehen. Das stimmt nicht, was er sagt.“
Interessant auch die Aussage eines weiteren Zeugen. Dieser berichtete von Telefonanrufen mit dem Vater des Gambiers. Zuvor hatte der Angeklagte noch ausgesagt, beide Eltern seien tot.
An diesem ersten Verhandlungstag sollte gegen 13 Uhr das Opfer aussagen, erschien aber nicht. Das Gericht verfügte daraufhin eine polizeiliche Vorführung. Um 15 Uhr wurde der Geschädigte gewaltsam in den Gerichtssaal geführt und konnte nur nach längerem Zureden des anwesenden psychiatrischen Sachverständigen Hermann Assfalg zur Aussage bewegt werden. Der Mann hatte Angst, dem Angeklagten gegenüberzusitzen. In seiner Aussage bestätigte auch er den Tathergang so, wie ihn die Staatsanwaltschaft geschildert hatte.
Die Verhandlung wird am 24. Juni um 8.30 Uhr fortgesetzt.