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Mrz 30

Saudische Prinzessin: Angestellte türmen, Dänemark verweigert Asyl | Deutschland nimmt sie alle

Symbolbild

Angestellte einer reisenden Saudischen Prinzessin türmen aus der Schweiz, wollen nach Schweden, werden zurückgewiesen, aber Deutschland nimmt bekanntlich alle auf, selbst Bedienstete einer Prinzessin

Zwei Eritreer brachten im Fährhafen Puttgarden bei der Bundespolizei ein sonderbares Schutzersuchen vor. Eigentlich ein Routinesachverhalt am Dienstagnachmittag, 28. März 2017, für die Bundespolizei im Fährhafen Puttgarden. Zwei Männer aus Eritrea, 23 und 54 Jahre alt, wurden auf em „Landgang“ in Puttgarden nach ihrer Identität befragt. Die Geschichte, die sich daraus entwickelte, war für die Beamten dann doch nicht ganz alltäglich. Die beiden Männer waren aus Dänemark zurückgewiesen worden, soweit so gut. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei legten die Beiden ihre eritreischen Reisepässe vor, versehen mit einem gültigen Schengenvisum. Darunter befand sich jedoch ein Zusatz, dass das Visum nur als Begleitperson des Arbeitgebers gültig ist.

Seltsam für politisch Verfolgte: Die beiden besaßen sogar ein gültiges Visum, es war aber nur in Begleitung des Arbeitgebers gültig.

„Arbeitgeber“ der beiden Männer war jedoch eine Prinzessin aus Saudi Arabien, die sich zur Zeit in der Schweiz aufhält. Die beiden Eritreer gehörten zu ihrer Gefolgschaft und hatten sich nach der Landung in der Schweiz auf eigene Faust abgesetzt, um in Schweden um Asyl zu bitten. Als die Bundespolizisten die Männer mit Hilfe eines Dolmetschers darauf aufmerksam machten, dass ihr Visum nur in Begleitung ihres „Arbeitgebers“ gültig sei, fielen die Beiden aus allen Wolken.

Schweden wollte die arbeitsscheuen Eritreer nicht, Dänemark auch nicht, Resteverwerter Deutschland öffnet den Beiden die Türen in großen Schwüngen

Zurück wollten sie nicht, also entschieden sie, dass Deutschland wohl auch nicht so schlecht sei und brachten bei der Bundespolizei ein Schutzersuchen vor. Da Deutschland ausnahmslos jeden aufnimmt, egal ob es sich dabei um einen Vergewaltiger oder Mörder handelt, außer Menschen, die Asyl wirklich dringend benötigen, z.B. Edward Snowden, sind die Tore für diese beiden arbeitsscheuen Angestellten somit weit geöffnet. Nach der Bearbeitung aller erforderlichen Maßnahmen wurden die beiden Männer an eine Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.

Ob es ihnen in der Erstaufnahmeeinrichtung besser gefällt als in der Gefolgschaft der Prinzessin bleibt offen … (Zitat der Polizei)

Offenbar scheint den nordischen Beamten in der Berufsausübung der Sachverstand völlig abhanden gekommen zu sein, sollten sie doch wissen, dass es bei einem Asylgesuch eben gerade nicht um „gefallen“ geht. Weder „gefallen“ noch „Bürgerkrieg“ sind in Deutschland nach dem Grundgesetz Asylgründe, aber geltendes Recht scheint für Deutschland, im Gegensatz zu seinen europäischen Nachbarn, schon lange nicht mehr von Bedeutung zu sein, zumindest dann nicht, wenn Wirtschaftsmigranten dieses brechen.

Was ist den beiden Schwarzafrikanern unter der Prinzessin bloß zugestoßen, war sie gar eine Schlepperin?

Der Ermittlersinn scheint bei der Bundespolizei seit der Araberflut ebenso auf der Strecke geblieben zu sein, anders lässt sich auch nicht erklären, weshalb sie nicht dem dringenden Verdacht nachgehen, es könne sich bei der angeblichen Prinzessin auch um eine Schlepperin handeln, die gegen harte Devisen unter dem Deckmantel eines Arbeitsvisums Menschen nach Europa schleppt. Aber Moment, vielleicht war auch alles ganz anders und man muss „Schleppen“ wörtlich nehmen, Bilder kommen uns da in den Kopf, darin spielen Ketten und Fesseln eine Rolle, an denen die beiden hinter der Prinzessin hergeschleppt und permanent (politisch) unterdrückt werden, aber das würde vielleicht zu weit führen!

Quelle: Truth24.net

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