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Jan 10

Schwarzfahrer attackieren Lokführer und Fahrgäste – Bewährung!

Angeklagter Nuur A. Quelle: André Kempner

Zwei junge Männer wurden in der S-Bahn nach Leipzig ohne Ticket erwischt. Beim nächsten Halt sollten sie aussteigen, doch sie gingen auf das Zugpersonal los. Jetzt standen sie vor Gericht.

Leipzig. Sie griffen auf der Fahrt nach Leipzig Zugpersonal und Fahrgäste an: Zwei Asylbewerber, die in einer S-Bahn ohne Fahrschein erwischt wurden und dann ausrasteten, sind am Mittwoch am Landgericht Leipzig mit Bewährungsstrafen davongekommen. Die beiden Somalier Nuur A. (23) und Mohamed A. (19) waren am 19. Juli 2018 morgens auf dem Weg in die Messestadt wegen eines Termins beim Sozialamt. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft konnten sie bei der Kontrolle keine Tickets vorweisen, weigerten sich zudem, nachträglich zu bezahlen und auf Verlangen der Zugbegleiterin beim nächsten Halt auszusteigen.

Der Lokführer versuchte kurz darauf, einen der Männer aus dem Sitz zu ziehen und in Richtung Ausgang zu schieben, da eskalierte die Situation. Laut Anklage schlugen die beiden Afrikaner auf den Lokführer ein, so dass dieser erhebliche Schmerzen erlitt. Als drei Fahrgäste den bedrängten Bahn-Mitarbeitern zu Hilfe eilten, sollen die Angeklagten weiter um sich geschlagen und getreten haben. So bekam ein Zeuge einen Fußtritt in den Bauch und einen Faustschlag gegen den Hals. Selbst als es gelungen war, die Schläger aus der Bahn zu bewegen, war die Gefahr nicht gebannt. Nuur A. warf vom Bahnsteig aus Steine gegen den Waggon, ein Fahrgast wurde davon am Handgelenk getroffen. Mohamed A. soll aus Wut sogar sein Handy gegen den Zug geschleudert haben.

Seit Juli in U-Haft

Der Staatsanwaltschaft zufolge wurden Zugbegleiterin, Lokführer und drei Fahrgäste verletzt. Nuur A. und Mohamed A. waren deshalb wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen angeklagt. Seit 20. Juli sitzen sie in Untersuchungshaft.

Zum Prozessauftakt gestanden sie die Übergriffe, nachdem ihnen das Gericht im Rahmen eines Deals Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt hatte. „Aus einer kleinen Sache kann eine schwere Straftat werden“, sagte der Verteidiger des Jugendlichen, Fabian Gerewitz. Mohamed A. lebe von Sozialleistungen, doch an jenem Morgen habe er sein Geld vergessen. „Weil er nicht wusste, wie er ohne Geld von dem Bahnsteig wegkommen soll, hat er sich geweigert, unterwegs auszusteigen.“ Es tue ihm leid, die Sache sei „ein bisschen hochgekocht“. Auch Nuur A. bedaure seine Tat, so sein Anwalt André Röhrich. Er könne es sich nicht erklären, weshalb das so ausgeartet ist. „Das ist sonst nicht seine Art.“

Allerdings ist der Somalier schon wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Seit 2014 lebt Nuur A. in Deutschland, sein Asylantrag wurde bereits abgelehnt. In seinem Heimatland war er bis zur achten Klasse in der Schule, einen Beruf erlernte er nicht. In Deutschland lebt er von Sozialleistungen. Als sogenannter unbegleiteter minderjähriger Ausländer kam Mohamed A. Anfang 2017 über Italien und die Schweiz hierher. Seinen Angaben zufolge besteht für ihn in Somalia Gefahr für Leib und Leben. Er träume davon, Fußballprofi oder zumindest Automechaniker zu werden, geht aus einem Bericht der zuständigen Jugendgerichtshilfe hervor.

„Ein rassistischer Akt“

Allerdings ist ihm manches im Land seiner Wahl suspekt. So soll er gegenüber der Jugendgerichtshilfe sein Unverständnis darüber geäußert haben, dass bei dem gewaltsamen Übergriff in der S-Bahn unbeteiligte Fahrgäste dem attackierten Lokführer und seiner Kollegin geholfen haben. „Er versteht nicht, wieso das Zugpersonal von Zeugen unterstützt wurde“, so ein Mitarbeiter der Behörde, die jugendliche und heranwachsende Straftäter betreut. „Für ihn war das eine Art rassistischer Akt.“

Am Ende verurteilte die 3. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Norbert Göbel beide Angeklagte zu Bewährungsstrafen: Mohamed A. bekam eine Jugendstrafe von zehn Monaten, Nuur A. wurde zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten zuvor ebenfalls auf zur Bewährung ausgesetzte Strafen innerhalb des bei dem Rechtsgespräch vereinbarten Rahmens plädiert.

Auf die geplanten Vernehmungen von Zeugen verzichtete das Gericht aufgrund der abgelegten Geständnisse. Da die angegriffene Zugbegleiterin aber bereits im Gericht war, nutzten die Angeklagten dies, um sich bei ihr zu entschuldigen. „Sie wollen doch auch, dass man sie ordentlich behandelt“, erwiderte die Frau. „Wenn sie zu Gast bei uns sind, sollten sie sich auch entsprechend benehmen.“

Quelle: lvz

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