Weil viele Asylbewerber von Stern Buchholz schwarz gefahren sind, wird ihnen der Fahrpreis jetzt pauschal vom Taschengeld abgezogen.
Seit Monaten hat der Nahverkehr Probleme mit Flüchtlingen, insbesondere mit denen, die mit der Buslinie 9 von und nach Stern Buchholz unterwegs sind. Sie fahren schwarz, sie pöbeln Busfahrer und Fahrgäste an. Jetzt gibt es offenbar eine Lösung für eines der Probleme: Den Flüchtlingen wird von ihrem Taschengeld von vornherein ein bestimmter Betrag für Fahrten mit dem Nahverkehr abgezogen.
„Was die Ausländer gemacht haben, war nicht aus Unkenntnis, das war schon Vorsatz“, sagt Nahverkehrschef Norbert Klatt. Obwohl bei den Bussen vorne beim Fahrer eingestiegen werden muss, machten viele gar keine Anstalten, einen Fahrschein zu erwerben. Oder es wurde ein Ticket vorgezeigt und durch die hintere Tür an einen Kumpel weitergegeben. Oder die Fahrscheine waren präpariert und konnten so mehrfach benutzt werden. Bei Kontrollen hatten die Betreffenden dann keine Papiere dabei und nannten auch nicht ihren Namen. Das Kontrollpersonal oder die Busfahrer mussten sich Pöbeleien gefallen lassen. Die Fälle häuften sich immer dann, wenn die Flüchtlinge ihr Taschengeld bekamen. Dann wollten sie in die Stadt und einkaufen.
„Wir können es den Schwerinern nicht vermitteln, dass sie den Fahrpreis bezahlen müssen, die Ausländer aber nicht“, so Klatt. Im Falle einer Schwarzfahrt wurde deshalb jedes Mal die Polizei gerufen, oder der Busfahrer hielt gleich am Polizeihauptrevier in der Graf-Yorck-Straße. „Das kostet Zeit, so manches Mal konnte der Fahrplan deshalb nicht eingehalten werden. Und die Polizei hat mit den Flüchtlingen eigentlich ganz andere Probleme.“
Eine Anzeige wegen „Erschleichung einer Beförderungsleistung“ wurde zwar immer gestellt – das so genannte erhöhte Beförderungsentgeld von 60 Euro hat der Nahverkehr aber nie bekommen. „Von Flüchtlingen ist nichts zu holen“, weiß der Nahverkehrschef. Im Gegenzug trieb jedoch jede Anzeige die Kriminalitätsstatistik mit Ausländerbeteiligung nach oben.
Das Land hat nun eine Lösung für die Probleme entwickelt. Ab dem 1. Juni können die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz mit einer Chip-Karte, die jeder Asylbewerber erhält, den Nahverkehr nutzen. Diese Karten werden mit einem Hinweis versehen, dass sie als Fahrausweis genutzt werden können. Den Flüchtlingen wird dafür der Betrag, der für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen ist, von ihrem Taschengeld abgezogen. Dem Nahverkehr wird im Gegenzug dieser Betrag pauschal vom zuständigen Landesamt für innere Verwaltung überwiesen.
Die Stadt hatte sich schon längere Zeit mit dem Thema Schwarzfahren durch Flüchtlinge beschäftigt. Noch vor einer Woche hatte Sozialdezernent Andreas Ruhl im Hauptausschuss Bericht erstattet und eine ähnliche Lösung vorgestellt, wie sie jetzt praktiziert werden soll. „Allerdings muss noch geprüft werden, ob es rechtlich zulässig ist, den Flüchtlingen eine Monatskarte zu geben und ihnen den Betrag dafür vom Taschengeld abzuziehen“, so der Sozialdezernent vor acht Tagen. Diese Prüfung ist nun offenbar durch das Land erfolgt. Ab dem nächsten Monat ist damit das Schwarzfahren durch die Asylbewerber passé.